Zur Problematik des Personenbezuges beim Cloud Computing
In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Heft 6
ISSN: 2196-9817
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In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Heft 6
ISSN: 2196-9817
In: Handbuch Empirische Organisationsforschung, S. 129-156
In: Forum qualitative Sozialforschung: FQS = Forum: qualitative social research, Band 16, Heft 2
ISSN: 1438-5627
Qualitative Daten in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften müssen verstärkt verschiedenartigen Anforderungen gerecht werden. Förderinstitutionen fordern die langfristige Aufbewahrung von Primärdaten -entsprechend der Standards "guter wissenschaftlicher Praxis" sollen Forschungsdaten über das originäre Forschungsvorhaben hinaus verfügbar sein-, und internationale Fachzeitschriften erwarten vermehrt die Bereitstellung von Primärdaten, um Forschungsergebnisse für Dritte nachvollziehbar veröffentlichen zu können. Für eine digitale Archivierung und entsprechende Weitergabe qualitativer Interviewdaten, also personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgesetze, lassen sich drei zentrale Probleme identifizieren: 1. Die Archivierung und Weitergabe von Forschungsprimärdaten ist an die Einwilligung der an der Studie teilnehmenden Personen gebunden. 2. Die Primärdaten sind zu anonymisieren, sobald der Forschungszweck dies ermöglicht. 3. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen beinhalten eine Löschungspflicht für personenbezogene Daten, die im Widerspruch zu den Forderungen der Forschungsförderer und den Standards "guter wissenschaftlicher Praxis" steht. Genau an diesen Problemen setzt die vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) gegründete Arbeitsgruppe "Datenschutz und qualitative Sozialforschung" an. In der Arbeitsgruppe erarbeiten Fachvertreterinnen und Fachvertreter der qualitativen Sozialforschung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Rechtswissenschaften Empfehlungen zum praktischen Umgang mit qualitativen Interviewdaten. In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe präsentiert. (Autorenreferat)
In dieser Publikation werden die datenschutzrechtlichen Fragestellungen und forschungspraktischen Erfordernisse für einen professionellen und nachhaltigen Umgang mit qualitativen Forschungsdaten (Interviews) aufgegriffen und es werden in drei thematischen Untergruppen Empfehlungen erarbeitet, um eine datenschutzrechtlich gesicherte nachhaltige Archivierung und Nachnutzung qualitativer Daten zu ermöglichen.
BASE
"Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist", so das sehr verkürzte Resümee der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit qualitativen Daten in Deutschland. Grundlegend können die derzeit gegebenen rechtlichen Rahmenbedingen zunächst für die Nutzung qualitativer Interviewdaten (verbale Daten) zu wissenschaftlichen Zwecken als "hinreichend" bezeichnet werden. Zahlreiche Bestimmungen ermöglichen bereits unter den derzeitigen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine Archivierung und Nachnutzung qualitativer Interviewdaten. Auch ist die Übermittlung von vor allem qualitativen Interviewdaten - Transkripten - von Forschungsdatenzentren an Sekundärnutzer, auch bei vom ursprünglichen Forschungszweck abweichenden Sekundärforschungszwecken, nicht grundlegend verboten. Doch vor allem für die Primärforscherinnen und die Primärforscher ergeben sich aus den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf die Übermittlung qualitativer Daten an ein Forschungsdatenzentrum und deren sekundäranalytischen Nutzung, erhebliche Mehraufwendungen für die Anonymisierung, die im laufenden Forschungsprojekt oftmals nicht geleistet werden können.