Bundesverfassungsgericht und sozialliberale Koalition unter Willy Brandt
In: Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, S. 163-174
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In: Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, S. 163-174
In: Jus Publicum Band 108
Hat das Bundesverfassungsgericht »Anteil an der Staatsleitung«? Auf der Grundlage eines verfassungsstaatlichen Staatsleitungsbegriffs wird der insbesondere auch von Verfassungsrichtern erhobene Teilhabeanspruch verfassungsnormativ zurückgewiesen. Die von der übrigen Gerichtsbarkeit abgehobene Rolle des BVerfG als »Verfassungsorgan« ergibt sich vielmehr erst aus der einfachrechtlichen Ausgestaltung der »balance of powers« durch den politischen Prozeß. Ob das Gericht auf dieser derivativen Grundlage eine die Identität des Gemeinwesens prägende, mit Parlament und Regierung vergleichbare Gestaltungsrolle übernehmen kann, läßt sich nicht allein normativ bestimmen. Klaus Joachim Grigoleit fragt deshalb weiter nach der staatsleitenden Bedeutung des BVerfG als historischem Akteur, die von der Staatsrechtslehre postuliert, von der Zeitgeschichtsschreibung aber kaum zur Kenntnis genommen wird. Am Beispiel der Rechtsprechung des Gerichts zur »Deutschen Frage« (Vergangenheitspolitik, Weststaatsgründung, Teilung und Wiedervereinigung) weist der Autor dem Gericht eine wichtige Legitimations- und Stabilisierungsfunktion zu. Seine juridischen Legitimationsgrundlagen und die »politische« Besetzung verhindern aber, daß das BVerfG als eine Art Gegenregierung gestaltend über die Zukunft des Gemeinwesens mitbestimmt.
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 33, Heft 1, S. 79-110
ISSN: 0042-4498
In: Berliner Juristische Universitätsschriften
In: Reihe Öffentliches Recht 4
In: Handkommentar
In: Verantwortung und Leistung 30
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 7
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 58, Heft 14, S. 618
ISSN: 0029-859X
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 35, Heft 2, S. 65-69
ISSN: 0514-6496
World Affairs Online
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 55, Heft 11, S. 455-462
ISSN: 0029-859X
Die rechtlichen Schwierigkeiten der Bundesrichterwahl bestehen im Kern darin, dass sich die Berufungsentscheidung nach Art. 95 Abs. 2 GG zwischen den unterschiedlichen - teilweise sogar diametral entgegengesetzten - Anforderungen einer Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG auf der einen Seite und eines demokratischen Wahlaktes auf der anderen Seite bewegt. Die Autoren versuchen dieses Dilemma durch eine Interpretation des Richterwahlgesetzes aufzulösen, die den unterschiedlichen Anforderungen jeweils auf verschiedenen Verfahrensstufen Rechnung trägt: Während hinsichtlich der Vorschlagsentscheidung als erster Verfahrensstufe die Anwendung der Kriterien der Bestenauslese auch gerichtlich voll überprüfbar ist, ist die gerichtliche Kontrolle auf der zweiten Verfahrensstufe - also bezüglich der eigentlichen Berufungsentscheidung - auf eine Willkürkontrolle begrenzt. Diese Lösung berücksichtigt die Rechtsschutzbedürfnisse der Konkurrenten und wahrt zugleich den für demokratisch-legitimatorische Entscheidungen erforderlichen Freiraum. (ICI2)
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 55, Heft 11, S. 455-462
ISSN: 0029-859X
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 54, Heft 9, S. 363-369
ISSN: 0029-859X
World Affairs Online
In: Der Öffentliche Dienst: DÖD ; Personalmanagement und Recht, Band 54, Heft 1-2, S. 1-8
ISSN: 0029-8565
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 54, Heft 9, S. 363-369
ISSN: 0029-859X