Der abstrakte Eigentümer: Antinomien der Reform des Eigentums in Ungarn
In: Osteuropa, Band 40, Heft 2, S. 170-177
ISSN: 0030-6428
Als Antwort auf soziale Spannungen begann die ungarische Führung 1968 mit der Durchführung der Wirtschaftsreform, in der den Eigentumsproblemen wenig Bedeutung beigemessen worden war. Die Reform hat die Eigentumsstrukturen nicht verändert. Die Arbeiterklasse blieb abstrakt als Eigentümer der hauptsächlichen Produktionsmittel, in der Praxis wurde das Eigentum von der Staatsmacht verwaltet. Die Widersprüche des Staatseigentums offenbarten sich vor allem darin, daß der Bürger zwar als Arbeitnehmer und Eigentümer zugleich auftrat, jedoch sich nie als Eigentümer sah. In der Praxis machte er kaum Gebrauch von seinen Eigentumsrechten. Der Staat als Repräsentant von Eigentümern trat in der Tat und Wahrheit als Eigentümer der Produktionsmittel auf. Der Autor kommt zur Schlußfolgerung, daß nur reale Eigentumsrechte und politische Garantien zu neuen Einstellungen von Unternehmern und somit zu wirtschaftlicherer und rentabler Produktion führen können. (BIOst-Ldg)