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27 Ergebnisse
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In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 50, Heft 1, S. 97-125
ISSN: 1865-5211
In: Vergaberecht: Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht, Band 17, Heft 2
ISSN: 2366-2247
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 142, Heft 2, S. 321
In: Das Ende des repräsentativen Staates? Demokratie am Scheideweg - The End of the Representative State? Democracy at the Crossroads, S. 157-170
In: JuristenZeitung, Band 67, Heft 17, S. 833
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 44, Heft 1, S. 75-104
ISSN: 0042-4498
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 44, Heft 1, S. 75-103
ISSN: 1865-5211
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 40, Heft 3, S. 441-446
ISSN: 0042-4498
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 40, Heft 3, S. 441-446
ISSN: 0042-4498
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 97, Heft 3-4, S. 409-428
ISSN: 0042-4501
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 118, Heft 17, S. 1119-1133
ISSN: 0012-1363
In: Jus Publicum Band 63
Der Verwaltungsvertrag ist eine rechtlich verfaßte Variante im Set der kooperativen Handlungsformen von Staat und Verwaltung. Das rechtliche Regime, das diese Verträge leitet, wurde indessen gesetzlich nur rudimentär geregelt. Die Dogmatik des Verwaltungsvertrages weist erhebliche Rückstände nicht nur zum Verwaltungsakt, sondern auch zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf.Elke Gurlit zeigt, wie das Gesetz auf den Verwaltungsvertrag einwirkt. In seinen Ausprägungen vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes stellt zum einen das Gesetzmäßigkeitsprinzip besondere Anforderungen an den Verwaltungsvertrag. Die staatliche Normsetzungsautorität setzt aber auch der Verknüpfung von Vertrag und Gesetzgebung durch sogenannte Normsetzungsverträge verfassungsrechtliche Grenzen.Elke Gurlit legt ein phasenspezifisches Vertragsmodell zugrunde, in dem Abschluß, Zustandekommen, Wirksamkeit und Bestandskraft von Verwaltungsverträgen an den Anforderungen staatlicher Normsetzungsautorität gemessen werden. Sie stellt dabei zum einen die Hypothese auf, daß die Rechtsnatur von Verwaltungsverträgen nicht den Mittelpunkt einer Dogmatik bilden kann. Zum anderen geht sie davon aus, daß sich vor allem aus den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Anhaltspunkte für schrittweise Verallgemeinerungen finden lassen. Zu diesen zählen seit geraumer Zeit auch die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts, die in eine Verwaltungsvertragsdogmatik eingebaut werden müssen. Schließlich berücksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht, das mit der Contract Clause Vertrag und Gesetzgebung systematisch aufeinander bezieht.
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 28, Heft 4, S. 449-474
ISSN: 0042-4498