El tratamiento de los crimenes internacionales en la jurisprudencia chilena: una cabeza de Jano
In: Lateinamerika Analysen, Heft 3, S. 95-122
"Die Studie befasst sich mit dem Umgang der chilenischen Rechtsprechung mit den Verbrechen durch und von dem Staatapparat, der das Land von 1973-1990 beherrschte. Da die chilenische Gesetzgebung über keinen Katalog völkerrechtlicher Verbrechen verfügt, musste die Rechtsprechung sie als gewöhnliche Straftaten - hauptsächlich Entführung und Mord - prüfen. Nachdem die relevanten internationale Prinzipien und Bestimmungen eine lange Zeit nur widerwillig akzeptiert wurden, aufgrund der fehlenden innerstaatlichen Ratifikation der entsprechenden Verträge, ändert sich die Einstellung der höheren Gerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofs, ab den 1990er Jahren im Einklang mit der Konsolidierung der wiedergewonnenen Demokratie. Dieser Wandel zeigt sich besonders an der Frage der Geltung des staatlichen Strafanspruchs im Hinblick auf die Verfolgung dieser Verbrechen, die von einem noch zu Zeiten des Militärregimes erlassenen Amnestiedekrets und, wegen der langen Zeit seit Tatbegehung, von der Verjährung bedroht wurde. Während die Amnestie inzwischen keine Anwendung mehr findet, konzentriert sich die Debatte heute auf die Unverjährbarkeit, obwohl Chile nicht Vertragspartei der entsprechenden völkerrechtlichen Verträge ist. Dies alles hat zu hybriden Urteilen - halb internes Recht, halb internationales Recht, einem 'Januskopf' - geführt, was für den strafrechtlichen Legalitätsgrundsatz gefährlich werden könnte." (Autorenreferat)