Zurück zu den Wurzeln – Rechtsphilosophische und rechtspolitische Überlegungen zu Biopatenten auf Saatgut
In: Biopatente, S. 175-192
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In: Biopatente, S. 175-192
emarques gleichnamiger Roman gilt verbreitet als Antikriegsliteratur, obwohl der Autor das Werk als unpolitisch deklariert. Ein bundesgerichtliches Urteil aus Lausanne zum Widerruf einer Niederlassungsbewilligung wird als schockierender politischer Entscheid verschrien, obwohl es schlicht die geltende Rechtslage ausformuliert. Das Urteil ist aber weder juristisch bahnbrechend noch politisch subversiv. Einzig die verlogene Ausschlachtung durch Teile der Politik ist bedenklich. In einem am 8. Februar 2013 publizierten Urteil vom 12. Oktober 2012 hat das Bundesgericht den Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines Mazedoniers u.a. unter Berücksichtigung der EMRK abgelehnt. Dabei hat es festgehalten, dass im Konfliktfall zwischen der Bundesverfassung und Völkerrecht grundsätzlich das Völkerrecht Vorrang habe.
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Am vergangenen Sonntag war es wieder soweit: Die Schweiz hat nach einem Vierteljahr erneut abgestimmt. Die beiden Vorlagen bieten Stoff für eine weitere Folge in der Beitragsserie, die anhand der regelmässigen Abstimmungen die staatsrechtlichen Eigenheiten und Pirouetten der Schweiz erläutern will. Diesmal hatte das Stimmvolk über die neueste Asylgesetzrevision und die Volkswahl des Bundesrates zu bestimmen. Gerade einmal 39% der Stimmberechtigten wollten sich dazu äussern, ob ein dringlich erklärtes Bundesgesetz in Kraft bleiben solle bzw. ob der siebenköpfige Bundesrat (Landesregierung) künftig vom Stimmvolk und nicht mehr von der Vereinigten Bundesversammlung (Parlament) gewählt werden solle.
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In: Ethik und Recht - Die Ethisierung des Rechts/Ethics and Law - The Ethicalization of Law; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 299-323
Wahrscheinlich 2019 oder 2020 kommt auf die Schweiz eine der seltsamsten und gefährlichsten Volksinitiativen der Nachkriegsgeschichte zu. Sie will die Verfassung über das Völkerrecht stellen. Das klingt wenig dramatisch. Doch die Häufigkeit von Volksinitiativen auf Verfassungsrevision gibt dem Verhältnis von Verfassung und Völkerrecht in der Schweiz eine viel grössere Tragweite als in anderen Ländern.
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In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 65, Heft 22, S. 888-891
ISSN: 0029-859X
In: Editions Weblaw
In: 9., Scriptum 1
Klappentext: Neue Gefährdungslagen und Unfrieden in der Gesellschaft gegenüber bestehenden Strukturen der Demokratie stellen das Recht aktuell vor neue Herausforderungen. In rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht muss erneut die Frage nach der Friedensstiftungs- und Konfliktlösungsfunktion als Anspruch und raison d'être des Rechts gestellt werden. Lokalhistorisch inspiriert vom Augsburger Religionsfrieden von 1555 - einem herausragenden Beispiel, wie das Recht gesellschaftliche Fehden befrieden und trotz politischer Widerstände zu lösen vermag - nehmen es die folgenden 14 Beiträge zum Anlass, das heutige Verständnis und Verhältnis von Recht und Frieden erneut zu hinterfragen. Dabei widmen sie sich der Frage, ob und inwieweit das Öffentliche Recht friedensstiftende Funktion besitzt, um letztlich das Potential der Konfliktentschärfung und Friedensbewahrung durch das Öffentliche Recht in seinen verschiedenen Teilbereichen im Hinblick auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu ermitteln.