Handlungsformen und Kompetenzen in der Europäischen Verfassungsdebatte
In: IEF working paper 53
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In: IEF working paper 53
In: Regional & federal studies, Band 15, Heft 2, S. 145-162
ISSN: 1743-9434
In: Regional and federal studies, Band 15, Heft 2, S. 145-162
ISSN: 1359-7566
In: European Integration - Online Papers, Band 9, Heft 5, S. 1-18
In: European integration online papers: EIoP ; an interdisciplinary working papers series, Band 9, S. 20
ISSN: 1027-5193
"Die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich rückten den SWP in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Sie kulminierten in einer Klage der Europäischen Kommission gegen den Rat (C-27/04), die im Kern die Durchsetzbarkeit und somit das Funktionieren des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) vor dem Hintergrund des notwendigen Zusammenspiels der beiden Institutionen zum Inhalt hatte. Das Urteil des Gerichtshofes fiel vergleichsweise zögerlich aus. Während er sich auf die konkrete Vorgehensweise des Rates in den Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich konzentrierte, wich er zentralen Fragen zum Verfahrensablauf und der Machtverteilung zwischen Rat und Kommission bei der Durchsetzung der staatlichen Haushaltsdisziplin aus. So bleibt das System der Überwachung der Staatshaushalte und der Koordination der Wirtschaftspolitiken in seiner Bindungswirkung unbestimmt. Ebenso ungeklärt ist das Zusammenspiel von Rat und Kommission sowohl in den vorliegenden als auch künftigen Defizitverfahren. Kann das Verfahren gegen den Willen des Rates voranschreiten? Kann es jemals gegen den Willen des Rates zu Sanktionen kommen? Zwingt der SWP die Mitgliedstaaten somit wirksam zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin? Die Bestätigung des Rates als zentraler Akteur und Entscheidungsträger des Defizitverfahrens ist eine Sache; das gleichzeitige Schweigen zur Grenze des Ermessens des Rates aber eine andere. Mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage greift der Gerichtshof die Schwächen des Verfahrens im Falle der "Entscheidungsunwilligkeit" des Rates auf. Gleichzeitig öffnet das Urteil jedoch weitere Schlupflöcher für eine solche Untätigkeit, was nicht nur in der derzeitigen entscheidenden Phase der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich, sondern auch für die Existenz des Paktes als solchen fatal sein könnte. Mit dem Fall Italiens, wo der Rat einstimmig die Empfehlung der Kommission über die Einleitung des Frühwarnverfahrens nicht annahm, kündigt sich bereits der nächste Konflikt zwischen Kommission und Rat an. In der Zwischenzeit hat jedoch die Kommission durch ihre Mitteilung vom 3. September 2004 die Diskussion um die Reform des SWP wieder auf die europapolitische Bühne gehoben." (Autorenreferat)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 27, Heft 4, S. 301-315
ISSN: 0720-5120
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