Frauen und Arbeitswelt: Freiraume Fur Lebens- und Arbeitsphasen
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 63, Heft supp, S. 132-143
ISSN: 0032-3462
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In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 63, Heft supp, S. 132-143
ISSN: 0032-3462
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 63, Heft 1, S. 132-143
ISSN: 0032-3462
Am 1. Mai 2011 ist die erweiterte Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft getreten. Christine Haderthauer, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, stellt die Sicht der bayerischen Regierung dar.
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In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 62, Heft 439, S. 74-76
ISSN: 0032-3462
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 81, Heft 4-5, S. 169
ISSN: 0342-2259
In: Politische Studien: Orientierung durch Information und Dialog, Band 60, Heft 427, S. 41-47
ISSN: 0032-3462
Der Beitrag stellt die Printfassung einer medienkritischen Rede dar, die die Verfasserin - ihres Zeichens Frauenministerin und Familienbeauftrage der Bayerischen Staatsregierung - im März 2009 auf einer Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung gehalten hat. Im Mittelpunkt steht der Zusammenhang von Medien und Frauenhandel. Der Handel mit Kindern, Mädchen und Frauen hat sich in den letzten Jahren spürbar intensiviert. Den Grund hierfür sieht die Verfasserin darin, dass es eine große Nachfrage von Männern nach Zwangsprostitution gibt. Sie plädiert angesichts dieser Tatsache zum einen für mehr Aufklärungsarbeit, zum anderen für eine Bestrafung der Freier. (ICE2)
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 60, Heft 427, S. 41-47
ISSN: 0032-3462
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 79, Heft 1, S. 26-28
ISSN: 0342-2259
In: Die politische Meinung, Band 53, Heft 459, S. 15-18
ISSN: 0032-3446
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 58, Heft 412, S. 67-75
ISSN: 0032-3462
In: Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 83
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neugestaltung der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche müssen in Zukunft eigenständig berechnet werden, und sie haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsförderung. Kann eine Bildungs-Card gewährleisten, dass diese Leistungen den Kindern und Jugendlichen zugute kommen? Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, erläutert ihr Konzept: »Die elektronische Bildungskarte sichert die unbürokratische Abrechnung. Sie ist ein Instrument, das die Unterstützung der Gesellschaft direkt zum Kind bringt.« Für Christine Haderthauer, Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen des Freistaats Bayern, bringt ein Gutscheinsystem »unser Land familienpolitisch nicht weiter, weil es zu einer Spaltung der Familien … führen kann, … zwischen denjenigen, die frei und selbstverantwortlich für ihre Kinder sorgen können, und denjenigen, die durch ein Chipkartensystem als ›schwarze Schafe‹ … gebrandmarkt sind.« Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, erläutert den Vorschlag des DStGB. Danach sollten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht durch höhere Geldleistungen, sondern durch sog. Teilhabepakete umgesetzt werden. Der Gesetzgeber sollte die Bedarfe der Kinder, insbesondere für die Teilnahme am Schulleben und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, bewerten und sicherstellen. Auch Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, sieht Vorteile der Bildungs-Card: »Finanzielle Transfers helfen Kindern mit besonderem Förderbedarf allerdings weniger als Unterstützungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Daher ist der Aufbau einer solchen Unterstützungsinfrastruktur (Familienhebammen, Familienzentren, Krippen) wichtig.« Für Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, ist die Bildungs-Card der grundsätzlich richtige Ansatzpunkt. Sie sei ein Element eines sozialpolitischen Paradigmenwechsels.
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