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In: Studien zum Strafrecht 20
Verurteilte Sexualstraftäter werden obligatorisch in sozialtherapeutische Einrichtungen verlegt. Ziel dieses Vorgehens ist die Verhinderung von weiteren Sexualdelikten durch die Behandlung dieser Täter. Es stellt sich die Frage, ob die Behandlung dieser sehr heterogenen Straftätergruppe in diesen Einrichtungen unter den gegebenen Bedingungen erfolgreich hinsichtlich einer Rückfallvermeidung sein kann und ob man damit dem Behandlungsgedanken gerecht wird. Im Hinblick auf die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder und politische Tendenzen zum Verwahrungsvollzug ist das Buch ein Beitrag zur Standortbestimmung wie auch zur Diskussion der Ausrichtung künftiger Strafvollzugspolitik
In: JuristenZeitung, Volume 65, Issue 8, p. 406