Mobilisierung von Recht
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 27, Heft 4, S. 220
ISSN: 1613-754X
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In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 27, Heft 4, S. 220
ISSN: 1613-754X
In: Religionskonflikte - zur lokalen Topographie eines Globalisierungsphänomens, S. 11-26
Der Verfasser versteht seinen Beitrag als Versuch, konflikttheoretische Überlegungen auf Religionskonflikte anzuwenden. Er hebt hervor, dass es genaugenommen eine Konflikttheorie gar nicht gibt, jedenfalls nicht im dem Sinn, dass ein ausgearbeitetes Instrumentarium zur Verfügung stünde, das auf Konflikte jedweder Art angewendet werden könnte. Es gibt sehr unterschiedliche Arten eines konflikttheoretischen Zugangs, der sich aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen speist (Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft, Ökonomie, Religionswissenschaft). Der Grund dafür, dass es bislang an einer einheitlichen Konflikttheorie mangelt, liegt nicht nur an den unterschiedlichen Paradigmen, sondern auch an der großen Varianz der Konfliktformen. Die Verwendung eines einheitlichen Beurteilungsschemas setzt die weitgehende Übereinstimmung in Kausalität, Ablauf und Lösbarkeit von Konflikten voraus, die naturgemäß sehr fraglich ist. Es wird der Frage nachgegangen, was Konflikte in Paarbeziehungen, in Familien, in Gruppen, zwischen Wirtschaftsunternehmen, in Organisationen, zwischen Staaten oder auch zwischen religiösen Gruppen gemeinsam haben. Eine Grenzlinie verläuft seiner Meinung nach zwischen Mikro- und Makrokonflikten, wobei letztere in einer weitgehend verselbstständigten Forschungsrichtung, nämlich der Friedens- und Konfliktforschung bearbeitet werden. Es wird gezeigt, dass sich eine zunehmend interdisziplinäre Ausrichtung mit bestimmten Themenschwerpunkten herauskristallisiert hat. Diese multidisziplinäre Konflikttheorie ist nach Art einer Arbeitsteilung organisiert, welche den beteiligten Disziplinen unterschiedliche Aufgaben zuweist. In dieser Arbeitsteiligkeit fällt den Sozialwissenschaften die Aufgabe zu, die objektiven Kriterien wie insbesondere die äußeren Anlässe von Konflikten zu klären. Die subjektiven Kriterien (subjektive Konfliktwahrnehmung) fallen in die Kompetenz der Psychologie. (ICF2)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 22, Heft 1, S. 80-93
ISSN: 0006-4416
In: Wissenschaft und Frieden, 2-3/88
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