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Aufsichts- und Verwaltungsrat in Gesundheits- und Sozialunternehmen: Aufgaben, Herausforderungen, Handlungsempfehlungen
In: Gesundheitswesen in der Praxis
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG): Auswirkungen für Krankenhäuser
In: Gesundheitswesen in der Praxis
Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): was ändert sich für Ärzte, Krankenhäuser und Patienten?
In: Gesundheitswesen in der Praxis
MDK-Reform und Krankenhausabrechnung – Auswirkungen auf die Praxis
In: Gesundheitswesen in der Praxis
Stand und Weiterentwicklung der Investitionsförderung im Krankenhausbereich
Die Investitionsfinanzierung im deutschen Krankenhauswesen blickt auf eine lange Geschichte zurück. Beginnend mit ersten Preisstopps in den 1930er Jahren folgten in den darauffolgenden acht Jahrzehnten politische Debatten über die Ausgestaltung einer auskömmlichen Investitionsfinanzierung. Die vorherrschenden Meinungen der betroffenen Akteure gingen dabei nicht selten auseinander. Um den Investitionsbedarf zu decken und die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu verbessern, trat 1972 das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Kraft, womit die Dualistik im Krankenhauswesen Einzug erhielt. Fortan war und ist die Finanzierung der Betriebs- und der Investitionskosten getrennt organisiert. Dabei erhielten die Länder die Hoheit zur Krankenhaus- und Investitionsplanung. Zahlreiche Reformansätze zu einer Neugestaltung der Investitionsfinanzierung wurden immer wieder ins Spiel gebracht, vielfach die Einführung der Monistik, d.h. die Krankenhausfinanzierung aus einer Hand, jedoch nie politisch umgesetzt. Der Investitionsbedarf der Plankrankenhäuser zum Erhalt des Status quo wird von mehreren Quellen auf ein Volumen zwischen 4,7 bis 6,0 Mrd. € p.a. beziffert. In dem vorliegenden Gutachten wird auf einen Benchmark-Ansatz analog zum Investitionsbarometer NRW und zum Krankenhaus Rating Report zurückgegriffen. Darauf aufbauend wird hier der jährliche Investitionsbedarf zum Erhalt der bestehenden Unternehmenssubstanz auf 5,4 Mrd. € beziffert. Die Bundesländer, die für die Finanzierung der Investitionen zuständig sind, stellten 2015 rund 2,8 Mrd. € zur Verfügung, sodass sich eine Förderlücke in Höhe von 2,6 Mrd. € auftut. Im Vergleich zu 1991 ist das Fördervolumen um nominal 23% gesunken, während das Bruttoinlandsprodukt um nominal 92% gestiegen ist. Mithin zeichnet sich mit dem fortwährenden Rückgang des Fördervolumens eine "schleichende Monistik" ab. Krankenhäuser versuchen, die wachsende Förderlücke durch eigenfinanzierte Investitionen zu schließen. Da es ihnen aber nicht vollständig gelingt, ist mit einem schleichenden Substanzverzehr zu rechnen. (.)
BASE