Crossing borders: grenzüberschreitende Begegnungen im Rahmen des Nahost Jugendfriedensforums ; zur Arbeit des Bruno Kreisky Forums für internationalen Dialog
In: Studienreihe Konfliktforschung Bd. 13
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In: Studienreihe Konfliktforschung Bd. 13
In: L' homme: European review of feminist history : revue europénne d'histoire féministe : europäische Zeitschrift für feministische Geschichtswissenschaft, Band 29, Heft 1, S. 127-132
ISSN: 2194-5071
In: Juridikum: die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft, Heft 3, S. 338-348
ISSN: 2309-7477
In: SWS-Rundschau, Band 54, Heft 1, S. 59-77
Ausgehend von der massiven Gefährdung durch Partnergewalt, der manche Frauen ausgesetzt sind, wurde anhand einer Totalerhebung der Verurteilungen nach Tötungen/?Tötungsversuchen über drei Jahre hinweg versucht, ein Gefährdungsprofil zu erstellen. Als die signifikantesten Risikomerkmale erwiesen sich neben einer Gewaltvorgeschichte die (gewünschte, vollzogene) Beendigung der Beziehung durch die Frau und die Eifersucht des Mannes. Schwere Gewalt von Seiten der Frauen erfolgt nicht nur deutlich seltener und mit weniger gravierenden Folgen, sondern auch in anderen Kontexten. Das Risiko, Opfer eines (versuchten) Tötungsdelikts durch einen (ehemaligen) Beziehungspartner zu werden, betrifft in Österreich jährlich rund eine von 300.000 Frauen und ist somit verglichen mit anderen europäischen Staaten relativ gering - möglicherweise ein Effekt des Gewaltschutzgesetzes. (Autorenreferat)
In: Grundzüge des Managements von Migration und Integration: Arbeit, Soziales, Familie, Bildung, Wohnen, Politik und Kultur, S. 243-251
Der Beitrag betrachtet häusliche Gewalt in Österreich mit dem besonderen Bezugspunkt der Migration. Österreich war einer der ersten europäischen Staaten, der auf Gewalt in der Familie - konkret auf Männergewalt gegen Frauen und Kinder - mit einer Wegweisung des Gewalttäters reagierte. Das am 1. Mai 1997 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz gilt nach wie vor international als ein Meilenstein in Hinblick auf einen effektiven Gewaltschutz. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen in Österreich und beschreibt die Tätigkeiten der Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren. Schließlich rückt der Beitrag Migrantinnen als Opfer von Partnergewalt in den Mittelpunkt und fragt nach dem Gewaltschutz auf internationaler Ebene. Das Fazit verweist darauf, dass Migrantinnen zu den Personengruppen gehören, bei denen vor allen aufgrund von struktureller Gewalt das Gewaltschutzgesetz Sicherheit nicht gewährleisten kann. (ICB2)
In: Innere Sicherheiten, S. 193-206
"Birgitt Haller untersucht den Schutz, den der Staat im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu bieten vermag. Untersucht wird in diesem Beitrag die Art und der Erfolg staatlicher Interventionen im Fall privater Gewalt. Der Staat, so die Autorin, ist nicht allein patriarchaler Männerbund, der Frauen ausschließt und ihnen ihren Platz im Privaten zuweist, sondern - bei aller Ambivalenz - die Sache der Frauen zu unterstützen vermag. Wenn Innere Sicherheit historisch wie aktuell primär den Schutz vor Gewalt bedeutet, dann ist auch der Schutz von Frauen und Kindern vor privater (männlicher) Gewalt, zentrales Thema Innerer Sicherheit. Von dieser Position ausgehend untersucht Birgitt Haller die Anwendung wie die Auswirkung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Gewalt in der Familie, das 1997 in Österreich in Kraft getreten ist." (Autorenreferat)
In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Band 28, Heft 1, S. 49-62
"In diesem Beitrag werden Veränderungen im politischen Partizipationsverhalten von Frauen seit den 70er Jahren untersucht, und zwar einmal in Hinblick auf das Wahlverhalten und zum anderen auf der Ebene des politischen Interesses sowie der Politikbeteiligung im formellen wie im informellen Bereich. Die Institutionalisierung der Frauenpolitik in Österreich, die immer wieder als ein 'Paukenschlag' bezeichnet wird, hat das Partizipationsverhalten zwar nicht erschüttert, aber einige Veränderungen können doch ausgemacht werden. Frauen wählen (teilweise) anders als vor zwanzig Jahren und anders als Männer weil die Parteienlandschaft heute stärker ausdifferenziert ist und sie partizipieren (teilweise) anders, vor allem weil die informelle Politikbeteiligung größere Akzeptanz und Verbreitung gefunden hat. Nicht geändert hat sich dagegen ihre politisch-institutionelle Beteiligung, vor allem in Hinblick auf die Mitgliedschaft bei den traditionellen Parteien und auf parteinahe Aktivitäten: Dieser Bereich ist eine Männerdomäne geblieben." (Autorenreferat)
In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Band 22, Heft 3, S. 277-290
"Eine zentrale Forderung von seiten der Arbeitgeberorganisationen - sowohl auf internationaler wie auch auf einzelstaatlicher Ebene - ist seit Beginn der 80er Jahre die möglichst flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Von diesem Deregulierungsprozeß ist auch das Verbot der Frauennachtarbeit betroffen, das Ende der 70er Jahre noch in fast allen westeuropäischen Staaten aufrecht war. Die Unternehmerseite hat sich in dieser Debatte das Argument der Frauengleichbehandlung zunutze gemacht und dabei gleichsam einen Vebündeten im Europäischen Gerichtshof gefunden: Die Gleichbeghandlungsrichtlinie der EG verlangt nach einer identen Regelung der Nachtarbeit für beide Geschlechter. Beide Gegner des Frauennachtarbeitsverbotes gehen dabei von einer rein formalen Gleichbehandlung aus, die faktische Ungleichbelastung von Frauen durch ihre Doppelrolle in Beruf und Familie bleibt außer acht." (Autorenreferat)
In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Band 22, Heft 3, S. 277-290
World Affairs Online
In: Viktimologie und Opferrechte (VOR). Schriftenreihe der Weisser Ring Forschungsgesellschaft Band 9
Internationally established authors describe and analyze the most important categories of prejudice: anti-Semitism, sexism, racism, religious prejudice, class prejudice, as well as prejudice against age, illness, disability. Historical causes and effects of prejudices are examined from the perspectives of various academic disciplines. The German translation of the Handbook of Prejudice, which was published on behalf of the Sir Peter Ustinov Institute and deals with ways of researching and fighting prejudice is now expanded with new and topical themes such as anti-Gypsyism and Islamophobia
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 20, Heft 1, S. 19-22
ISSN: 0934-9200
Seit dem 1. Januar 2006 besteht in Österreich ein gesetzlicher Anspruch auf Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten im weiteren Sinne. Die Verfasserinnen legen Ergebnisse einer Evaluationsstudie zur Implementierung und Akzeptanz der Prozessbegleitung vor, für die zwischen April 2006 und März 2007 92 qualitative Interviews mit Akteuren aus allen Bereichen der Prozessbegleitung und Opfern von Straftaten geführt wurden. Die Betreuung unterschiedlicher Opfergruppen (Kinder und Jugendliche, Frauen als Opfer von Männergewalt, Opfer von Gewalt im öffentlichen Raum) wird dargestellt. Außerdem wird die Sicht von Prozessbegleitern, von Polizei und Justiz sowie von Klienten der Prozessbegleitung referiert. Die Untersuchung zeigt, dass die Prozessbegleitung - ungeachtet einiger Problembereiche - bei allen eingebundenen Berufsgruppen grundsätzlich akzeptiert wird. (ICE2)
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 20, Heft 1, S. 19-22
ISSN: 0934-9200