Stärken und Schwächen integrierter und spezialisierter Modelle der Kundenbetreuung im SGB II
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 60, Heft 9, S. 203-209
ISSN: 1865-5386
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In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 60, Heft 9, S. 203-209
ISSN: 1865-5386
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 60, Heft 9, S. 203-209
ISSN: 0038-609X
Mit der Einführung des SGB II im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber den Grundsicherungsstellen vor Ort große Spielräume bei der Umsetzung des SGB II und der konkreten Ausgestaltung der Organisation zentraler Leistungsprozesse eingeräumt. Das SGB II hat somit nicht nur zu einem Wettbewerb zwischen ARGEn und zugelassenen kommunalen Trägern geführt, sondern auch vor Ort sehr unterschiedliche Organisationsphilosophien und -formen der Kundenbetreuung entstehen lassen. Es liegt nahe, dass unterschiedliche Prägungen durch die Organisationsstrukturen der Bundesagentur für Arbeit einerseits sowie die kommunalen Sozialverwaltungen und das von ihnen praktizierte Case-Management andererseits einen wesentlichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Organisationsmodelle hatten. Zudem könnte man erwarten, dass auch die örtlichen Rahmenbedingungen und die Größe der regionalen Einheit die Wahl von Organisationsmodellen beeinflussen. Da gerade das Vorgehen bei der Kundenbetreuung sehr maßgeblich für den Erfolg der Arbeit in den Grundsicherungsstellen sein kann, gleichzeitig jedoch bislang keinerlei flächendeckenden Informationen über die gewählten Organisationsmodelle vor Ort vorlagen, ist es unerlässlich, Licht in die 'black box' der organisatorischen Umsetzung der Kundenbetreuung zu bringen. Der vorliegende Beitrag verfolgt daher das Ziel, auf der Grundlage einer aufwändigen standardisierten Panelbefragung aller Grundsicherungsstellen in Deutschland, die im Rahmen der §6c SGB II-Evaluation durchgeführt wurde, zu analysieren, in welchem Maße Fallmanagement, Vermittlung und materielle Leistungen als die zentralen Elemente des Leistungsprozesses in den Grundsicherungsstellen spezialisiert oder integriert erfolgen, und worin jeweils Stärken und Schwächen des alternativen Vorgehens gesehen werden.
BASE
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F358
"Der vorliegende Bericht ist der Jahresbericht 2007 des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des Paragraph 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Er informiert über den Stand der Arbeiten und wesentliche Zwischenergebnisse aus Untersuchungsfeld 1. Aufbauend auf Ausführungen zur Konzeption und zur Durchführung der Welle 2007 der IAW-SGB II-Organisationserhebung, bilden die deskriptiven Auswertungen der im Rahmen der zweiten Welle erhobenen flächendeckenden Informationen zu wesentlichen Aspekten der organisatorischen Umsetzung des SGB II den Schwerpunkt des Jahresberichts 2007. Neben dem Vergleich zwischen den Grundformen der Aufgabenwahrnehmung stehen in diesem Bericht erstmals auch zeitliche Entwicklungen hinsichtlich der Umsetzung des SGB II im Mittelpunkt der Analysen. Da Untersuchungsfeld 1 im Rahmen der Paragraph 6c SGB II-Evaluation darüber hinaus als zentrale Datenschnittstelle zwischen dem Datenzentrum der Statistik Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und den anderen drei Untersuchungsfeldern zur Beschaffung und Aufbereitung aggregierter Regionaldaten auf SGB II-Trägerebene fungiert, wird eine kurze Übersicht über den aktuellen Bestand der relevanten Daten am IAW gegeben, der primär aus den Daten der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit herrührt. Abschließend informiert der Jahresbericht über Gegenstand und ausgewählte Ergebnisse der regelmäßigen Quartalsberichterstattung des IAW im abgelaufenen Projektjahr." (Autorenreferat)
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F350
"Die Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Im Kern soll dabei die Frage beantwortet werden, ob die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der SGB II-Klientel in den ARGEn oder bei den zugelassenen kommunalen Trägern besser gelingt. Im Mittelpunkt steht dabei die vergleichende Evaluation der Modelle 'Optierende Kommune' und 'ARGE', gleichzeitig ist jedoch auch innerhalb beider Grundtypen der Aufgabenwahrnehmung von zum Teil erheblichen Unterschieden in der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten auszugehen. Der vorliegende Bericht informiert als Jahresbericht über den Stand der Arbeiten und die bisherigen Ergebnisse im Untersuchungsfeld 'Deskriptive Analyse und Matching'." (Autorenreferat)
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F385
Der vorliegende Endbericht des Untersuchungsfelds 1 der Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II im Auftrag des BMAS ("Deskriptive Analyse und Matching") stellt zentrale Ergebnisse vor, die in Untersuchungsfeld 1 für den Forschungsverbund erarbeitet wurden. Dazu gehören die Konzeption und Ergebnisse einer E-Mail-Befragung aller Grundsicherungsstellen zur organisatorischen Umsetzung des SGB II, eine Typologie für die Organisation der Kundenbetreuung, die Durchführung eines Regionenmatching sowie die Ziehung einer für die Ziele der § 6c-SGB II-Evaluation geeigneten Stichprobe von Grundsicherungsstellen. Darüber hinaus fungierte Untersuchungsfeld 1 als Datenschnittstelle gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für aggregierte Arbeitsmarktdaten für den Forschungsverbund und führte eine regelmäßige Quartalsberichterstattung über die Entwicklung zentraler SGB II-Indikatoren durch.
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F394
Auf Grundlage von Geschäftsdaten, von repräsentativen telefonischen Befragungen und von qualitativen Interviews mit Betroffenen und Fallmanagern wurden die Wirkungen der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" auf Migrant/innen untersucht. Ihr Anteil an allen ALG-II Beziehenden beträgt im bundesweiten Durchschnitt 28 Prozent. Im Vergleich zu denjenigen ohne Migrationshintergrund sind sie im Durchschnitt jünger und haben häufiger keinen, aber auch häufiger höhere (Aus-)Bildungsabschlüsse. Die häufig fehlende Anerkennung ausländischer Abschlüsse wirkt sich auf die Arbeitsmarktchancen ebenso negativ aus wie das Fehlen jeglicher Ausbildung. Migrant/innen erhalten bei den Grundsicherungsstellen im Vergleich zu Deutschen ohne Migrationshintergrund mehr Beratungsgespräche, schließen jedoch seltener Eingliederungsvereinbarungen ab und nehmen seltener an Maßnahmen teil. Einige Herkunftsgruppen werden deutlich häufiger mit Sanktionen belegt, andere Herkunftsgruppen deutlich seltener.