Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen profitieren kaum von Senkungen des Einkommensteuertarifs oder vom Abbau des Solidaritätszuschlags. Wenn die Steuerpolitik untere und mittlere Einkommen bei den Steuer- und Abgabenbelastungen wirksam entlasten will, muss sie die indirekten Steuern oder die Sozialbeiträge senken. Bei der Mehrwertsteuer könnte der ermäßigte Steuersatz für Nahrungsmittel und öffentlichen Nahverkehr auf fünf Prozent reduziert werden. Ferner könnten Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen bei den Sozialbeiträgen entlastet werden, entweder direkt durch einen Freibetrag oder indirekt durch einen teilweisen Abzug von der Einkommensteuer.
Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen profitieren kaum von Senkungen des Einkommensteuertarifs oder vom Abbau des Solidaritätszuschlags. Zugleich führen schon moderate Entlastungen im Eingangsbereich des Steuertarifs oder beim "Mittelstandsbauch" zu beträchtlichen Steuerausfällen und entlasten auch hohe Einkommen, soweit die Spitzensteuersätze nicht angehoben werden. Wenn die Steuerpolitik untere und mittlere Einkommen bei den Steuer- und Abgabenbelastungen wirksam entlasten will, muss sie die indirekten Steuern oder die Sozialbeiträge senken. Bei der Mehrwertsteuer könnte der ermäßigte Steuersatz auf Nahrungsmittel und öffentlichen Nahverkehr auf 5 Prozent reduziert werden. Ferner könnten Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen bei den Sozialbeiträgen entlastet werden, entweder direkt durch einen Freibetrag oder indirekt durch einen teilweisen Abzug von der Einkommensteuer. ; Low- and middle-income households barely benefit from cuts in personal income tax rates, or from the reduction in the solidarity surcharge. At the same time, even moderate reductions concentrated on low incomes or in the belly-shaped tax curve (Mittelstandsbauch) lead to considerable tax losses and also relieve high incomes, provided the top tax rates are not increased.If the tax policy aims to effectively relieve the tax burden of low- and middle-income households lower, it must reduce indirect taxes or social contributions. For VAT, the reduced rate on food and public transport could be reduced to 5 per cent. Furthermore, low and middle income households could be relieved from social security contributions, either directly through an allowance or indirectly through a partial income tax credit.
Seit mehreren Jahren gibt es in Deutschland eine Diskussion über die Gefahr einer steigenden Altersarmut und was dagegen zu tun wäre (Geyer 2014). Allerdings sind bereits die Einschätzungen der statistischen Kennzahlen unterschiedlich. Einerseits wird betont, dass Altersarmut kein großes gesellschaftliches Problem darstellt, da die Grundsicherungsquote mit gut 3% im Vergleich zur SGB-II Quote der jüngeren Bevölkerung relativ niedrig ausfällt (Wissenschaftlicher Beirat BMWI 2012). Andererseits wird darauf hingewiesen, dass es bei der Inanspruchnahme der Grundsicherung eine hohe Dunkelziffer gibt und die Quoten über die Jahre einen deutlich steigenden Trend aufweisen (Buslei u. a. 2019). Dazu kommt, dass andere Maße für Altersarmut, wie die Armutsrisikoquote von Älteren (60% des Medianeinkommens) mit etwa 16% (je nach verwendeter Datengrundlage unterscheiden sich die Quoten) deutlich über der Grundsicherungsquote liegen. Die Ursachen für Altersarmut sind vielschichtig. Ein wichtiger Faktor ist das erwerbszentrierte Rentensystem in Deutschland. Die Rentenansprüche hängen direkt von den Erwerbseinkommen ab und sind daher in der Regel proportional zum Lebenserwerbseinkommen. Dadurch können Phasen des Verdienstausfalls, niedrige Löhne, gering entlohnte sowie versicherungsfreie Beschäftigung oder auch Beschäftigung in Teilzeit das Risiko der Altersarmut erheblich erhöhen. In der Politik spielt das Thema ebenfalls eine wichtige Rolle und Altersarmut wird inzwischen von allen Parteien im Bundestag mit unterschiedlichen Konzepten adressiert. In diesem Bericht werden drei jüngere Rentenreformen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Altersarmut analysiert. Dabei handelt es sich um die zwei Stufen der Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente ("Mütterrente I und II") und die 2020 beschlossene Grundrente, die ab dem Jahr 2021 Personen mit längeren Versicherungsbiografien aber unterdurchschnittlichem rentenversicherungspflichtigem Einkommen einen Zuschlag zur Rente gewähren soll. Für die Analysen nutzen wir ein Steuer-Transfer Simulationsmodell, um die Nettoeinkommen der Haushalte und Personen unter Variation des Rechtsrahmens darzustellen. Die Datenbasis bildet das Soziooekonomische Panel (SOEP). Wir messen Altersarmut anhand der üblichen Messgrößen: Armutsrisikoquote und Grundsicherungsquote. (.)
Das Baukindergeld kommt: Vergangene Woche hat sich die Bundesregierung auf die Details der Förderung für Familien mit Kindern, die in den eigenen vier Wänden leben wollen, geeinigt. Bereits im Vorfeld zog das eigentlich gut gemeinte Vorhaben, angesichts vielerorts selbst für Mittelschichtsfamilien unerschwinglicher Immobilienpreise Wohneigentum zu fördern, viel Kritik auf sich. Das Baukindergeld setze nicht am eigentlichen Problem an und begünstige Haushalte, die auf die Förderung gar nicht angewiesen seien und auch ohne sie kaufen beziehungsweise bauen würden. Die vorliegende Analyse auf Basis des Sozio-oekonomsichen Panels (SOEP) kommt zu dem Schluss, dass dies nicht von der Hand zu weisen ist: Haushalte aus den oberen Einkommensgruppen profitieren von der Förderung den Berechnungen zufolge besonders stark. Das Problem immer höherer Eigenkapitalanforderungen, das vor allem für weniger einkommensstarke Haushalte eines ist, geht die Politik mit dem Baukindergeld hingegen nicht an. So droht die vergleichsweise teure Förderung - die Kosten dürften sich in den nächsten 13 Jahren auf fast zehn Milliarden Euro summieren - in Mitnahmeeffekten und höheren Grundstückspreisen zu verpuffen.
Mehr als eine halbe Million ältere Menschen in Deutschland nehmen derzeit die Grundsicherung im Alter in Anspruch – mehr als doppelt so viele wie bei ihrer Einführung im Jahr 2003. Die Dunkelziffer derer, die Anspruch auf diese Leistung hätten, sie aber nicht geltend machen, kann nur geschätzt werden. Der vorliegende Bericht quantifiziert die Nichtinanspruchnahme auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels und eines Mikrosimulationsmodells. Demnach liegt der Anteil der Nichtinanspruchnahme bei etwa 60 Prozent oder hochgerechnet bei etwa 625 000 Privathaushalten. Besonders hoch liegt sie bei Haushalten mit geringen Ansprüchen an die Grundsicherung, bei Menschen ab 77 Jahren und WohneigentümerInnen. Häufiger wird die Grundsicherung in Anspruch genommen, wenn die Ansprüche relativ hoch oder nur niedrige sonstige Einkommen vorhanden sind. Die Haushalte, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen, könnten ihr Einkommen durchschnittlich um fast 30 Prozent steigern. Um zumindest der Nichtinanspruchnahme aus Scham oder Unwissenheit vorzubeugen, sollten die Verfahren bei der Antragstellung vereinfacht und einer Stigmatisierung durch eine Betonung des Rechtsanspruchs auf die Leistung entgegengetreten werden.
Mit der ökologischen Steuerreform wurden von 1999 bis 2003 die Energiesteuersätze – insbesondere auf Benzin und Diesel – erhöht und eine Stromsteuer eingeführt. Heute erzielen diese Ökosteuererhöhungen ein jährliches Aufkommen von etwa 20 Milliarden Euro oder 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit werden höhere Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung finanziert. Berechnungen auf Basis eines Renten-Simulationsmodells zeigen, dass der Rentenbeitragssatz derzeit um 1,2 Prozentpunkte niedriger und die Renten um 1,5 Prozent höher liegen, als dies ohne die höheren Bundeszuschüsse der Fall wäre. Eine Mikrosimulationsanalyse ergibt, dass die ökologische Steuerreform für die privaten Haushalte insgesamt aufkommens- und belastungsneutral ist. Für unterschiedliche Einkommensgruppen und soziale Gruppen ergeben sich aber Be- und Entlastungen. So werden vor allem Arbeitnehmer- und Rentnerhaushalte mit mittleren Einkommen entlastet. Haushalte mit geringen Einkommen werden sogar belastet, ebenso PendlerInnen mit langen Arbeitswegen. Diese Verteilungswirkungen sollten bei einer Weiterentwicklung der ökologischen Steuern berücksichtigt werden.
The ecological tax reform that Germany implemented between 1999 and 2003 increased energy tax rates—especially on gasoline and diesel. Today, the ecological tax hikes yield an annual revenue of around 20 billion euros or 0.6 percent of GDP. The money is used to finance a higher federal grant to the public pension scheme. Calculations based on a pension simulation model show that the contribution rate to the statutory pension fund is currently 1.2 percentage points lower and pensions 1.5 percent higher than they would be without the currently higher federal subsidies. A microsimulation analysis found that overall, the ecological tax reform is neutral with regard to revenue and burden. For various income groups and social groups, there are certain levels of burden and relief. For example, the reform relieves middle-income households of employees and retired persons who benefit from the public pension scheme. Households with low incomes are actually burdened, as are commuters with long commutes. These distribution effects should be taken into account in a further development of ecological taxes.