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In: ELNI review, S. 26-32
This article focuses on air noise protection in European law. The consideration of legal implications is based on a meta study (synopsis) of scientific research on aircraft noise-induced health impairments, annoyance and learning disorders. The synopsis concludes that the association of noise with an increased incidence of chronic arterial hypertension has been shown in large-scale epidemiological studies and reproduced with sophisticated methodology. It is therefore considered scientifically confirmed. In addition to hypertension, the relationship between aircraft noise and the risk of myocardial infarctions as well as strokes has been discussed. Based on recent epidemiological studies the relationship can also be considered scientifically confirmed. However, with regard to heart failure an association is very likely, but not enough studies are available to allow a definite statement.
By reviewing the current studies, the authors held that legally standardized immission limit values for aircraft noise exposure must be provided in order to protect residents in the vicinity of airports. From the available studies an upper limit of 50 dB(A) for Lden as a 24 h value and 45 dB(A) for Lnight are to be derived to avoid annoyance, cognitive constrictions and health impairments. To avoid sleeping disorder at night, an 8 hour period without noise is required.
In: Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Band 238
In: Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Band 238
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Arbeit befasst sich mit Flugrouten, also den An- und Abflugverfahren an Verkehrsflughäfen. Sie untersucht systematisch Fragen, die sich aus der Einbettung der Flugverfahren in ein luftrechtliches Mehrebenensystem, verstanden als die gestufte Entstehung luftrechtlicher Infrastrukturen, ergeben. Dabei wird die Rolle der Flugrouten auf Ebene der Raumordnung und der luftrechtlichen Planfeststellung näher betrachtet sowie das Erfordernis der Durchführung von Umweltprüfungen, wie UVP und FFH-Verträglichkeit, untersucht. Der Hauptteil der Arbeit betrachtet die Festlegung der Flugverfahren durch Rechtsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und entwickelt ein umfassendes Prüfprogramm für die Festlegung der Flugverfahren unter Betrachtung möglicher Bindungen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. Die Arbeit befasst sich zudem mit der Frage, wie materiell-rechtliche Kriterien für die Abwägung von Lärmbelangen bei der Festlegung von Flugverfahren entwickelt werden können. / »Flight Procedures in the Multilevel Air Law System. A Systematic Analysis of Approach and Departure Procedures in the Process of Airport Planning with Special Consideration of the Case Law of the Federal Administrative Court of Germany« -- The thesis deals with flight routes, ie the approach and departure procedures at commercial airports. It systematically examines questions arising from the integration of flight procedures into a multilevel air law system. The paper focuses on the determination of the flight procedures by regulation of the Federal Supervisory Authority for Air Traffic Control (BAF) and develops a comprehensive test program for the determination of the flight procedures, taking into consideration possible ties of the BAF.
In: Climate change 2023, 18
In: Ressortforschungsplan des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Weltweit haben Klagen auf mehr Klimaschutz eine immer größere Bedeutung. Fast alle Klagen bringen bislang allerdings keine oder keine nennenswerten Verpflichtungen der Gesetzgebung zu mehr Klimaschutz hervor. Die Klima-Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts liefert eine Neuinterpretation liberal-demokratischer Kernbegriffe und ist von hoher Relevanz für das liberal-demokratische Verfassungsrecht im Allgemeinen - einschließlich des EU- und Völkerrechts. Das Urteil akzeptiert die Menschenrechte als intertemporal und global anwendbar; es wendet das Vorsorgeprinzip auf diese Rechte an und befreit sie von derirreführenden Kausalitätsdebatte. Prozedural werden die Rolle des Parlaments und die Verpflichtung zu einer sorgfältigen Tatsachenerhebung betont. In der Summe kommt es so zu einer Verpflichtung der Gesetzgebung zu mehr Klimaschutz. Allerdings rückt das Gericht letztlich die Freiheitsgefährdung aufgrund einer (zunächst zu wenig ambitionierten und später) radikalen Klimapolitik ins Zentrum und leitet die praktische Verpflichtung zur Klimaneutralität vor allem daraus ab - und fokussiert nicht so sehr die Freiheitsbedrohung durch den Klimawandel selbst. Insofern steht eine Neuinterpretation der Freiheitsgarantien und der Gewaltenteilung - die im Grundgesetztext angelegt ist - weiterhin auf der Tagesordnung. Das Gericht macht auch nicht deutlich, dass das Pariser 1,5-Grad-Limit ein radikal kleineres Kohlenstoffbudget bedeutet; doch kann man die Entscheidung insoweit aufgrund der Verpflichtung zur sorgfältigen Tatsachenerhebung weitergehend interpretieren. Außerdem wurde bisher wenig beachtet, dass die Gerichtsentscheidung eine Verpflichtung Deutschlands impliziert, auf mehr EU-Klimaschutz hinzuwirken, zumal die meisten Emissionen supranational geregelt sind. Das EU-Emissionshandelssystem bedarf, um effektiv zu sein, einer Reform, die deutlich über die bestehenden EU-Vorschläge hinausgehen müsste. Neben einer solchen transnationalen Mengensteuerung von Emissionen müssen auch sämtliche andere staatlichen Entscheidungen mit einem baldigen Erreichen von Klimaneutralität vereinbar sein.
In: Texte 2021, 149
In: Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist im Juni 2017 umfassend novelliert worden. Dadurch ist zum einen der Anwendungsbereich für Rechtsbehelfe deutlich erweitert worden. Zum anderen wurde das Institut der materiellen Präklusion für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen abgeschafft, die den EU-Richtlinien über Industrieemissionen (2010/75/EU) und die Umweltverträglichkeitsprüfung (2011/92/EU) unterliegen. In einem knapp dreijährigen Forschungsprojekt wurde das Klagegeschehen anerkannter Umweltverbände in der Bundesrepublik Deutschland seit der Novelle 2017 umfassend begleitet und anhand empirischer Daten untersucht und bewertet. Neben dem Klagegeschehen sind darüber hinaus die Dauer von gerichtlichen Entscheidungsverfahren sowie die Auswirkungen durch den Wegfall der materiellen Präklusion rechtswissenschaftlich und teilweise empirisch analysiert worden. Zudem wurden spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsbehelfen in den Blick genommen. Der Abschlussbericht enthält alle wesentlichen Befunde bis zum Stichtag 31.05.2021.