La teoría del bien jurídico: ¿fundamento de legitimación del derecho penal o juego de abalorios dogmático?
In: Derecho penal y criminología
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In: Derecho penal y criminología
Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, "lediglich" die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die - noch weiter vorverlagert - lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. Das z wangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedanken - kein bloßes Gedankenspiel ledier, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen. Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts ... (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 32, Heft 4, S. 415-431
ISSN: 0934-9200
Corona wütet weltweit mit unterschiedlichen Auswirkungen. Das Leeren der Gefängnisse ist insoweit allerdings eine Konstante. Wie und in welchem Umfang gehen insoweit die Bundesländer, wie solche Staaten vor, die eine erhebliche Überbelegung der Gefängnisse zu beklagen haben? Der Beitrag spürt den tatsächlichen und den legitimen Gründen hierfür vor dem Hintergrund des Strafvollzugsziels der Resozialisierung nach. Und er gibt eine Einschätzung, wie sich die Situation nach der Krise entwickeln könnte.
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 32, Heft PrePrint-3, S. 1-17
ISSN: 0934-9200
Corona wütet weltweit mit unterschiedlichen Auswirkungen. Das Leeren der Gefängnisse ist insoweit allerdings eine Konstante. Wie und in welchem Umfang gehen insoweit die Bundesländer, wie solche Staaten vor, die eine erhebliche Überbelegung der Gefängnisse zu beklagen haben? Der Beitrag spürt den tatsächlichen und den legitimen Gründen hierfür vor dem Hintergrund des Strafvollzugsziels der Resozialisierung nach. Und er gibt eine Einschätzung, wie sich die Situation nach der Krise entwickeln könnte.
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 16, Heft 4, S. 359-374
ISSN: 0934-9200
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 25, Heft 1, S. 19-25
ISSN: 0934-9200
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 25, Heft 1, S. 19-25
ISSN: 0934-9200
Wenn man im Kontext der Sicherheitsgesellschaft über die Auflösung von Tabugrenzen wie das Folterverbot oder ein rechtsstaatliches Strafverfahren auch für den Feind nachzudenken beginnt, so stellen sich zwei Aufgaben für die Kriminologie: zum einen ein intensiver Diskurs mit dem Verfassungsrecht oder auch der Rechtsphilosophie, zum anderen eine Intensivierung der Untersuchungen, unter welchen Bedingungen die Gesellschaft zu einer derartigen Preisgabe grundlegender Menschenrechtsprinzipien bereit ist. Die Kriminologie soll nicht aufhören zu rechnen. Aber immer dann, wenn sich die Ideologien der Sicherheit und Sicherheitsvorsorge selbst der Berechnung entziehen und zugleich funktionieren, soll man darüber nachdenken, ob das herkömmliche Instrumentarium der Analyse der Wirkmächtigkeit nach wie vor dem Untersuchungsgegenstand angemessen ist. Mit dem konstruktivistischen Ansatz gerade auch im Bereich der Sicherheitspolitiken verfügt man zudem über einen alten Bekannten der Kriminologie, der nichts von seiner Attraktivität eingebüßt hat. (ICB2)
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 13, Heft 3, S. 10-14
ISSN: 0934-9200
"Die zunehmende Privatisierung der sozialen Kontrolle erscheint als unaufhaltsamer Prozess, der sowohl unter dem Aspekt des 'schlanken Staates' als Bestandteil allgemeiner Rationalisierungsprozesse betrieben wird als auch, kriminalpolitisch begründet, als wichtiges Element kommunaler Prävention. Dabei werden nicht nur die Gefahrenpotentiale einer profit-orientierten sozialen Kontrolle allzu leichtfertig heruntergespielt, es werden auch kriminologische und kontrolltheoretische Befunde über die Fragwürdigkeit solcher Formen von Kriminalprävention zu wenig beachtet. Derzeit jedenfalls mutet das Fazit des Aufsatzes dieses Autors, der Staat solle im Bereich der Kontrolle nicht noch 'schlanker' werden, geradezu als Provokation an." (Autorenreferat)
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 13, Heft 3, S. 10-15
ISSN: 0934-9200
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 34, Heft 1, S. 23-27
ISSN: 0514-6496
World Affairs Online
In: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 5