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Der nachmärzliche Liberalismus: die Reaktion der fünfziger Jahre
In: Moderne deutsche Sozialgeschichte, S. 177-196
Der Verfasser skizziert einleitend die politische Entwicklung Österreichs nach 1848 und gibt im folgenden anhand gedruckter Quellen und von Sekundärliteratur eine ausführliche Darstellung der preussischen Reaktion der 1850er Jahre. Im Zentrum der Studie stehen die Auseinandersetzung zwischen dem Osten und dem Westen der preußischen Monarchie um die Revision der Städte- und Gemeindeordnungen und der Kampf von Feudalismus und Bürokratie gegen die liberale Selbstverwaltung. Zwar wurden Verfassung und Parlament nicht förmlich beseitig wie im Österreich Schwarzenbergs, aber praktisch zu einem Scheinkonstitutionalismus herabgewürdigt. Die reaktionären Verfassungsänderungen und der Streit um das rechtsstaatliche Verhältnis von Verwaltung und Justiz werden dargestellt. Darüber hinaus wird auf die Verschärfung des reaktionären Geistes im Offizierskorps eingegangen. (KS)
Weltfriede und Weltrecht
Der Text geht auf einen Vortrag zurück, der im Jahre 1963 zum Zehnjahrestag der Straßburger Menschenrechts-Konvention gehalten wurde. Zunächst behandelt ein gedrängtes Kapitel aus der allgemeinen politischen Geistesgeschichte die Idee der Menschenrechte; es folgt ein Abriß der jüngsten Völkerrechtsgeschichte, nämlich eben der Straßburger Menschenrechts-Konvention; nach diesen beiden kürzeren Abschnitten will der dritte und Hauptteil eine vorsichtige und realistische Diagnose der gegenwärtigen Aussichten von Weltfriede und Weltrecht versuchen, vom Standpunkt des politischen Historikers aus. ; The text has come off a lecture which was delivered in 1963 for the ten years commemoration of the Strasbourg convention of the rights of men. Firstly a concise chapter, belonging to the general history of political ideas, is treating the idea of the rights of men, the next is a sketch of the last history of the international law, i.e. just this Strasbourg convention; after this both shorter sections the third and principal part will try a cautious and realistic diagnosis of the present aspects of world peace and world law, from the point of view of the political historian.
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Bismarcks Sozialpolitik
In: Archiv für Sozialgeschichte, Band 3, S. 141-156
ISSN: 0066-6505
Der Aufsatz gibt aufgrund von Sekundärliteratur und Memoiren einen Überblick über die Hauptzüge der sozialen Gesetzgebung und der sozialen Reformbestrebungen in der Bismarckzeit. Auf ein kurzes sozialpolitisches Vorspiel zwischen 1862 und 1866, in dem Bismarck auch an Kontakte zur Arbeiterbewegung dachte, folgte bis 1878 ein Vakuum in der staatlichen Sozialpolitik. Zwar traten auch im bürgerlichen Lager Sozialreformer (sozialliberale, christlichsoziale, staatssozialistische Theoretiker) auf, doch stellten sie keine politische Macht dar. Auch die Sozialdemokratie war noch nicht stark genug, um eine maßgebende Rolle zu spielen. Erst gleichzeitig mit dem Sozialistengesetz begann die eigentliche Sozialpolitik Bismarcks, der nun versuchte, durch staatliche Fürsorge die Arbeiterschaft sozialdemokratischem Einfluß zu entziehen. Wesentliche Ergebnisse dieser sozialpolitischen Maßnahmen der 80er Jahre waren die Gesetze zur Arbeiterversicherung. (BJ)
Die "Kanzlerdiktatur" Bismarcks
Die 28jährige Regierung Bismarcks wird verfassungsgeschichtlich im Sinne eines kritischen Realismus betrachtet. Die Reichsverfassung von 1867/1871 ist Bismarcks persönliche Schöpfung, die preußische Hegemonie im Reich ist ihr Hauptelement. Der scharfe Begriff "Kanzlerdiktatur" ist doch einzuschränken. Das stärkere Führungsrecht des Reichskanzlers, das von Hause aus geringere Führungsrecht des preußischen Ministerpräsidenten - in der Personalunion dieser beiden Ämter ist das institutionelle Element der Kanzlerdiktatur gegeben. Deren eigentliche Grundlage und zugleich wichtigste Schranke ist das monarchische Vertrauen; besonders Bismarcks Verhältnis zu Kaiser Wilhelm I. wird gewürdigt. Die Bismarcksche Reichsverfassung stellt ein innerpolitisches Gleichgewichtssystem dar, in dem auch der Reichstag und sogar die preußische Krone ausgewogen sind. ; The 28 years lasting government of Bismarck is in the constitutional history considered within the meaning of a critical realism. The Reichstverfassung of 1867/1871 is a creation of Bismarck himself, the Prussian supremacy in the Reich is its main element. You must confine the caustic term "Kanzlerdiktatur". The stronger right of leadership of the Reichskanzler, the originally weaker right of leadership of the Prussian Ministerpräsident - the institutional element of the Kanzlerdiktatur is given in the personal union of these both departments. The original base of the Kanzlerdiktatur and at the same time the most important barrier is the monarchical confidence. Specially the relation of Bismarck to Kaiser Wilhelm I is appreciated. The Reichsverfassung of Bismarck presents a system of internal balance in which also the Reichstag and even the Prussian crown are balanced.
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