Ziel des Beitrags (gehalten als Vortrag) ist es, vor dem Hintergrund der im letzten Jahr vollzogenen EU-Osterweiterung anhand von aktuellen Fragen, theoretischen Konzepten und empirischen Ergebnissen einen Überblick über die Einstellungen der Bürger West- und Osteuropas zum Sozialstaat zu geben. Durch die Thematisierung der subjektiven Seite des neuen Sozialraums soll ein Gegengewicht zum Mainstream der aktuellen Diskussion gesetzt werden, da politisches Handeln die Perspektive der Adressaten sozialpolitischer Maßnahmen nicht aus den Augen verlieren darf. Die Ausführungen zeigen, dass vor allem für die zehn Beitrittsländer die empirische Datenlage sehr schlecht ist und nur wenige Einstellungsitems zur Verfügung stehen. Die präsentierten Ergebnisse zeigen dennoch deutliche Einstellungsunterschiede zwischen den Bürgern West- und Osteuropas. Im Rahmen des Vertrages grundsätzlich zu kurz gekommen sind allerdings die Bestimmungsgründe der Einstellungen der Bürger zum Sozialstaat. In diesem Zusammenhang werden auch die methodischen Probleme des internationalen Einstellungsvergleichs thematisiert, vor allem Fragen zur konzeptuellen, Instrument-, Sample- und metrischen Äquivalenz der verwendeten Einstellungskonstrukte. (ICA2)
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, in wie weit die Entwicklung der Wohlfahrtsansprüche der Bürger in Hinblick auf Bereiche wie Alterssicherung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt in den 1980er und 1990er Jahren in Zusammenhang mit der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage in diesem Zeitraum stand. Hierzu werden ISSP-Daten zu "Einstellung zu Staat und Regierung" aus den alten und neuen Bundesländern, Großbritannien, Italien, Norwegen, Ungarn und den USA für die Jahre 1985, 1990 und 1996 herangezogen. Die Ergebnisse zeigen einen Rückgang der Wohlfahrtsansprüche in den europäischen Ländern mit Ausnahme Norwegens und (im Bereich Einkommensfragen) der neuen Bundesländer. Insgesamt unterstützen die Ergebnisse der Untersuchung allerdings eher die Bedarfs- als die Adaptionshypothese. (ICE2)
Der Beitrag beschäftigt sich mit folgenden Fragen: -"1. Ob es einen Konsens über wohlfahrtliche Verantwortlichkeit gibt?; -2. Ob diese Wohlfahrtsansprüche seit Mitte der achtziger Jahre zu- oder abgenommen haben?" "Zusammenfassend stellen die Autoren fest: Abnehmende Wohlfahrtsansprüche im Zeitablauf? Nein, aber eine ganz erhebliche Heterogenität der Ansprüche auf Mikroebene. Von einer Homogenität der Einstellungen ist also nicht auszugehen." (IAB2)
"Der Beitrag untersucht, wie Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung und der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben gestaltet werden und welche Konsequenzen sich daraus für die Alterssicherung von Frauen ergeben. Die Analyse erwerbsbiografischer Muster ergibt deutliche Unterschiede in Bezug auf die Dauer der Unterbrechungen und das anschließende Arbeitszeitvolumen. Im Westen dominieren sehr lange Unterbrechungen und Teilzeitbeschäftigung, im Osten steigen Frauen relativ schnell wieder in Vollzeitarbeit ein. Bei jüngeren Frauen erfolgt der Wiedereinstieg im Osten später, im Westen nehmen Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung zu. Der Zusammenhang zwischen Erwerbsbeteiligung, Arbeitsvolumen und eigenem Alterseinkommen führt zu Unterschieden in der Alterssicherung, die sich jedoch nivellieren, wenn auch die Alterseinkommen der Ehemänner berücksichtigt werden. Wenn die Ehefrau nur eine geringe Erwerbsintegration aufweist, steigt allerdings auch im Ehepaarkontext das Risiko geringer Alterseinkommen. Der Kohortentrend individueller und ehepaarbezogener Alterssicherungsergebnisse fällt bei den Wiedereinsteigerinnen in Vollzeit deutlich positiver aus als bei den Teilzeitwiedereinsteigerinnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat TNS Infratest Sozialforschung 2015 mit der Durchführung einer Untersuchung zur "Verbreitung der Altersvorsorge 2015" (AV 2015) beauftragt. Mit der AV 2015 wird – zum zweiten Mal nach 2011 im Rahmen der Vorgängeruntersuchung "Verbreitung der Altersvorsorge 2011" (AV 2011) – auf Basis einer schriftlichen Befragung von (netto) 10.992 Personen ein differenziertes Bild der obligatorischen wie zusätzlichen Vorsorge der 25- bis unter 65-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezeichnet. Die zentralen Erhebungstatbestände der AV 2015 umfassen neben der Beteiligung an der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge – in Form der Zahl der (aktuell bedienten) Verträge bzw. Versorgungszusagen der betrieblichen Altersversorgung sowie der Riester-geförderten Altersvorsorge – auch die Höhe der aktuellen Beiträge und der bisher erreichten Anwartschaften, das Vorliegen der entsprechenden jährlichen Informationsschreiben sowie Angaben zur weiteren Absicherung im Alter. Damit wird u. a. die ebenfalls von TNS Infratest Sozialforschung durchgeführte "Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung" (BAV 2015) um Informationen zur individuellen Kumulation der (zusätzlichen) Altersvorsorgeanwartschaften sowie zur soziodemografischen Struktur der Anwärter und Nichtanwärter ergänzt.
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Im Rahmen der Rentenreform 2001 – genauer: durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) – und des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) des Jahres 2004 hat der Gesetzgeber beschlossen, die freiwillige betriebliche und private Altersvorsorge stärker als bisher zu fördern, um die aufgrund des demografischen Wandels induzierte Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung durch verstärkte Eigeninitiative bei der Altersvorsorge zu kompensieren. Der vorliegende Methodenbericht schildert die Umsetzung der zugrunde liegenden Forschungsfragen in ein adäquates Untersuchungsdesign.
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