Im Fall von Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland Ltd. hatte der EuGH über die Reichweite der Löschungspflicht von Hostingplattformen für rechtswidrige Inhalte zu entscheiden. Im Kern ging es um die Frage, ob das Vorliegen der positiven Kenntnis über rechtswidrige Inhalte sich auch auf wort- und sinngleiche Inhalte erstreckt, also ob soziale Netzwerke verpflichtet werden können, nicht nur den ursprünglichen rechtswidrigen Beitrag zu entfernen oder zu sperren, sondern auch inhaltsgleiche Abwandlungen. Diese Fragen hat der EuGH alle bejaht und damit Art. 14 Abs. 1 E-Commerce-Richtlinie als weltweite Pflicht ausgelegt.
Das NetzDG ist seit Januar 2018 vollständig in Kraft und zielt u. a. auf die Bekämpfung von Hassrede und anderer strafbarer Inhalte auf sozialen Plattformen einer gewissen Größe ab. Das Gesetz sieht Berichtspflichten sowie die Pflicht eines effektiven Beschwerdemanagements vor und ist sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis auf einige Kritik gestoßen. Das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) hat die Gelegenheiten genutzt, für die Konzeptions- über die Implementierungs- bis hin zur Reformphase des NetzDG wissenschaftlichen Input zu geben. Mit Wolfgang Schulz und Matthias C. Kettemann waren zwei Institutsmitglieder als Sachverständige in verschiedenen Phasen der parlamentarischen Befassung mit dem Gesetz geladen. Das vorliegende Arbeitspapier versammelt fünf Beiträge aus den Federn von Wolfgang Schulz, Matthias C. Kettemann und Amélie Heldt, die in den Jahren 2018-2019 erschienen sind bzw. für Anhörungen erstellt wurden und das NetzDG aus unterschiedlichen Perspektiven thematisieren: Wolfgang Schulz' Beitrag Regulating Intermediaries to Protect Privacy Online - the Case of the German NetzDG stellte die erste englischsprachige Analyse des Gesetzes dar und wurde weltweit stark gelesen. Anlässlich des Internet Governance Forum (Deutschland) 2018 in Berlin wurde Matthias C. Kettemann vom Center on Deliberative Democracy der Stanford University eingeladen, "Balanced Briefing Materials" zu erstellen, um die Diskussion über das NetzDG zu versachlichen. Amélie Pia Heldt untersucht in ihrem Beitrag aus dem Jahr 2019 die ersten Berichte von Intermediären nach dem NetzDG. Matthias C. Kettemann hat eine Stellungnahme als Sachverständiger für die öffentliche Anhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf Einladung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags vom Mai 2019 erarbeitet. Matthias C. Kettemann hat zudem eine Analyse für den Europarat verfasst, die einen Überblick über den Umgang mit illegalen Internet-Inhalten in Deutschland 2016-2019 bietet.
Der vorliegende Report wirft ein aktuelles Schlaglicht auf die Herausforderungen durch den (digitalen) Rechtsextremismus im Kontext der Corona-Krise und der Bundestagswahl 2021. Es werden zentrale Erkenntnisse der Rechtsextremismus- mit der Platform Governance-Forschung zusammengeführt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann.
Der vorliegende Report wirft ein aktuelles Schlaglicht auf die Herausforderungen durch den (digitalen) Rechtsextremismus im Kontext der Corona-Krise und der Bundestagswahl 2021. Es werden zentrale Erkenntnisse der Rechtsextremismus- mit der Platform Governance-Forschung zusammengeführt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann. In Teil I des Reports wird herausgearbeitet, wie rechtsextreme Internetkommunikation und deren Gewaltpotenzial den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen. Anschließend werden aktuelle Entwicklungen und Spannungspunkte, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Krise und den Bundestagswahlkampf 2021, dargestellt. Thematisiert werden Krisen als Möglichkeitsraum rechtsextremer Kommunikation, der Aufstieg alternativer Plattformen, die zunehmende Relevanz von Infrastrukturanbietern bei der Inhaltsmoderation und der ungenügende Datenzugang für Forschende. Darauf aufbauend werden in Teil II die Herausforderungen durch den (digitalen) Rechtsextremismus im Forschungsfeld der Platform Governance verortet: Es werden grundsätzliche Kriterien für die Schaffung und Durchsetzung eines angemessenen Ordnungsrahmens herausgearbeitet und mögliche Maßnahmen und Interventionen im Umgang mit dem Phänomen benannt. Diese umfassen unter anderem eine Stärkung von Transparenz, eine Stärkung demokratischer Narrative und Akteur:innen und eine Reduzierung der Sichtbarkeit rechtsextremistischer Narrative und Akteur:innen.
Das NetzDG ist seit Januar 2018 vollständig in Kraft und zielt u. a. auf die Bekämpfung von Hassrede und anderer strafbarer Inhalte auf sozialen Plattformen einer gewissen Größe ab. Das Gesetz sieht Berichtspflichten sowie die Pflicht eines effektiven Beschwerdemanagements vor und ist sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis auf einige Kritik gestoßen. Das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) hat die Gelegenheiten genutzt, für die Konzeptions- über die Implementierungs- bis hin zur Reformphase des NetzDG wissenschaftlichen Input zu geben. Mit Wolfgang Schulz und Matthias C. Kettemann waren zwei Institutsmitglieder als Sachverständige in verschiedenen Phasen der parlamentarischen Befassung mit dem Gesetz geladen. Das vorliegende Arbeitspapier versammelt fünf Beiträge aus den Federn von Wolfgang Schulz, Matthias C. Kettemann und Amélie Heldt, die in den Jahren 2018-2019 erschienen sind bzw. für Anhörungen erstellt wurden und das NetzDG aus unterschiedlichen Perspektiven thematisieren: Wolfgang Schulz' Beitrag Regulating Intermediaries to Protect Privacy Online - the Case of the German NetzDG stellte die erste englischsprachige Analyse des Gesetzes dar und wurde weltweit stark gelesen. Anlässlich des Internet Governance Forum (Deutschland) 2018 in Berlin wurde Matthias C. Kettemann vom Center on Deliberative Democracy der Stanford University eingeladen, "Balanced Briefing Materials" zu erstellen, um die Diskussion über das NetzDG zu versachlichen. Amélie Pia Heldt untersucht in ihrem Beitrag aus dem Jahr 2019 die ersten Berichte von Intermediären nach dem NetzDG. Matthias C. Kettemann hat eine Stellungnahme als Sachverständiger für die öffentliche Anhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf Einladung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags vom Mai 2019 erarbeitet. Matthias C. Kettemann hat zudem eine Analyse für den Europarat verfasst, die einen Überblick über den Umgang mit illegalen Internet-Inhalten in Deutschland 2016-2019 bietet.
This chapter discusses the legal aspects of researchers' access to social media data, focusing in particular on recent developments in European law. We see law as playing both an enabling and a restrictive role in facilitating platform data access. Identifying a number of shortcomings in current legislation, we argue for the creation of a sound legal framework for scholarly data research. The new Digital Services Act makes some promising first steps towards regulating programmatic data access through APIs, but many obstacles and ambiguities remain. Furthermore, a clear vision on the legal status of public interest scraping projects is still lacking. In the teeth of private ordering by global platform companies, as new gatekeepers in academic research, ensuring fair and rights-sensitive data access must be a priority for the (European) legislator.
Begleitend zu der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands im zweiten Halbjahr 2020 hat das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) mehrere Gutachten und Untersuchungsberichte erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage für die Veranstaltungen der EU-Medienkonferenz im zweiten Halbjahr 2020 und darüber hinaus dienen sollten. Ziel der HBI-Untersuchungen war dabei die Identifikation von Möglichkeiten der mittel- und langfristigen Verbesserung der Kohärenz der europäischen Informations- und Kommunikationsordnung. Die derzeitige Informations- und Medienordnung ist - aus deutscher Perspektive - ein rechtliches Mehr-Ebenen-System, das aus Normen der EU, des Bundes und der Länder besteht. Hinzu treten völkerrechtliche Vorgaben, aber auch Normen der Selbstregulierung. Die derzeitige Regulierung in diesem Bereich, die teils jahrzehntealten Pfadabhängigkeiten folgt, ist angesichts struktureller Transformationen öffentlicher und individueller Information und Kommunikation immer wieder Gegenstand grundsätzlicher Debatten über ihre Kohärenz, Kongruenz, Zeitgemäßheit und Zukunftsfähigkeit. Die Analysen der Entwicklungen der letzten Jahre zeigen zwei - miteinander verwobene - Entgrenzungsprozesse, die die Medienordnungen in Europa herausfordern: Die Mitgliedstaaten stoßen bei der Modernisierung ihrer Medienordnungen auf das faktische Problem, dass sich Kommunikation auf der Seite der Angebote, der Vermittlung und der Rezeption grundlegend ändert. Ein Phänomen - unter anderen - ist die zunehmende Bedeutung von Intermediären, die hybride Funktionen erfüllen, etwa Individualkommunikation, neue Formen der überindividuellen Kommunikation und Vermittlung von medialen Inhalten auf einer Plattform verbinden. Vor diesem Hintergrund reicht die Sicherung von Medienvielfalt - auch wenn sie wichtig bleibt - nicht aus, um eine funktionierende Öffentlichkeit zu gewährleisten. Zunehmend rücken damit die Funktionen der Öffentlichkeit - für die Demokratie, aber auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und andere gesellschaftliche Prozesse - in den Mittelpunkt der Betrachtung. Rechtsmaterien außerhalb des Medienrechts beeinflussen zunehmend die Medienordnung. Die Datenschutzgrundverordnung kann als Beispiel dienen. Ihr wird großer Wert beim Schutz der Daten und der Privatheit der Unionsbürger*innen zugeschrieben. Die Folgen für die gesellschaftliche Kommunikation und funktionsfähige Öffentlichkeiten (etwa mit Blick auf die Rechte von Journalist*innen) sind aber enorm und wurden zum Teil nicht vollständig vorhergesehen. Ähnliches gilt für andere Rechtsmaterien. Da eine die Medienregulierung der Mitgliedstaaten - partiell - koordinierende Europäische Ordnung diese Entwicklungen ebenfalls nachvollziehen muss, steigt die Komplexität der Koordinationsaufgabe weiter. Für diese Aufgabe kommt dem Grundrechtsrahmen eine zentrale Rolle der Strukturierung und Begrenzung zu. Vor diesem Hintergrund unternimmt das vorliegende Arbeitspapier einen ersten Schritt, um Leitbilder gelingender gesellschaftlicher Kommunikation bzw. funktionierender Öffentlichkeit im Europäischen Grundrechtssystem zur ermitteln und offenzulegen. Dies ist eine enorme Aufgabe, so dass hier nur erste Gedanken formuliert werden können, die auf der aktuellen Auslegung der Grundrechte basieren und noch nicht über diese hinausgehen.
Der vorliegende Report wirft ein aktuelles Schlaglicht auf die Herausforderungen durch den (digitalen) Rechtsextremismus im Kontext der Corona-Krise und der Bundestagswahl 2021. Es werden zentrale Erkenntnisse der Rechtsextremismus- mit der Platform Governance-Forschung zusammengeführt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann. In Teil I des Reports wird herausgearbeitet, wie rechtsextreme Internetkommunikation und deren Gewaltpotenzial den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen. Anschließend werden aktuelle Entwicklungen und Spannungspunkte, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Krise und den Bundestagswahlkampf 2021, dargestellt. Thematisiert werden Krisen als Möglichkeitsraum rechtsextremer Kommunikation, der Aufstieg alternativer Plattformen, die zunehmende Relevanz von Infrastrukturanbietern bei der Inhaltsmoderation und der ungenügende Datenzugang für Forschende. Darauf aufbauend werden in Teil II die Herausforderungen durch den (digitalen) Rechtsextremismus im Forschungsfeld der Platform Governance verortet: Es werden grundsätzliche Kriterien für die Schaffung und Durchsetzung eines angemessenen Ordnungsrahmens herausgearbeitet und mögliche Maßnahmen und Interventionen im Umgang mit dem Phänomen benannt. Diese umfassen unter anderem eine Stärkung von Transparenz, eine Stärkung demokratischer Narrative und Akteur:innen und eine Reduzierung der Sichtbarkeit rechtsextremistischer Narrative und Akteur:innen.