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World Affairs Online
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 80, Heft 2, S. 388-389
ISSN: 2196-6850
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 80, Heft 2, S. 420-424
ISSN: 2196-6850
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 79, Heft 1, S. 223-225
ISSN: 2196-6850
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 77, Heft 1, S. 228-230
ISSN: 2196-6850
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 75, Heft 1, S. 317-321
ISSN: 2196-6850
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 75, Heft 1, S. 243-244
ISSN: 2196-6850
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 75, Heft 1, S. 238-240
ISSN: 2196-6850
In: Beiträge zur Militärgeschichte Band 74
In: Beiträge zur Militärgeschichte 74
In: Welt-Trends: das außenpolitische Journal, Heft 87, S. 65-69
ISSN: 0944-8101
In: Eine Publikation des Asienhauses
In: Sicherheit kontra Menschenrechte: Antiterrorpolitik in Asien, S. 47-68
Seit der Staatsgründung im Jahre 1971 hat Bangladesch zahlreiche Menschenrechtsabkommen unterzeichnet und ratifiziert, unter anderem die UN-Konvention gegen Folter und den "International Covenant on Civil and Political Rights". Darüber hinaus ist das südasiatische Land einigen internationalen Menschenrechtsgremien beigetreten, darunter dem "Human Rights Council". Auch schützt Artikel 32 der bangladeschischen Verfassung Leben, Unversehrtheit und die persönliche Freiheit des Einzelnen. In der Praxis hat dies jedoch kaum eine Regierung in Dhaka daran gehindert, Persönlichkeits- und Menschenrechte zu missachten, unabhängig davon, ob sie diktatorisch oder demokratisch gewählt war. Eine zentrale Rolle spielten dabei Anti-Terrorismus- und andere Sicherheitsgesetze, und zwar nicht erst seit dem 11. September 2001. Auf dem Territorium der heutigen Volksrepublik Bangladesch reichen die Kriminalisierung, Verfolgung und Verurteilung von Regimekritikern und Oppositionellen durch die Staatsmacht mit Hilfe von Sicherheitsgesetzen bis ins 18. Jahrhundert zurück, bis hin zu den Anfängen der britischen Kolonialherrschaft auf dem indischen Subkontinent. Der vorliegende Aufsatz berichtet über die Sicherheitsgesetze in Bangladesch als zentrales autokratisches Herrschaftsinstrument 1971-2001, über Terrorismus und Terrorismusbekämpfung sowie über die Sicherheitspolitik und Menschenrechtslage unter der Übergangsregierung 2007/2008. (ICI2)