Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen
In: Nomos Universitätsschriften. Volkswirtschaftslehre Band 3
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In: Nomos Universitätsschriften. Volkswirtschaftslehre Band 3
In: Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler 113
In: Schriften 108
Die Verschuldungssituation vieler kommunaler Haushalte hat sich seit Anfang der 90er Jahre zugespitzt. Ursächlich dafür war und ist die expansive Ausgabenpolitik der Kommunen, die zu Finanzierungsdefiziten geführt hat. Da sich aber die langfristigen Kreditmarktschulden in den letzten Jahren rückläufig entwickelt haben, müssen die Defizite anderweitig finanziert worden sein. Infolge einer Lockerung der kommunal- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Aufnahme von Kassenkrediten gingen viele Kommunen dazu über, Ausgabenüberschüssen über eine fortlaufende und expansive Kassenkreditverschuldung zu finanzieren. Durch die ungezügelte Aufnahme dieser - eigentlich kurzfristigen - Überbrückungskredite gerieten die Kommunen so in eine Schuldenfalle. In der Studie werden sowohl Entwicklung als auch Ursachen der kommunalen Kassenkreditverschuldung analysiert und mit anderen Instrumenten der Kreditfinanzierung verglichen. Das Institut zeigt zudem auf, dass die revolvierende und damit rechtswidrige Kassenkreditaufnahme infolge institutioneller Mängel und zum Teil bewussten Lenkungsverhaltens der Aufsichtsbehörden in vielen Bundesländern gebilligt wurde. In der Folge haben sich die kommunalen Kassenkredite mittlerweile zu einem hohen Sockel aufgetürmt, der nur schwer wieder abgetragen werden kann.Um der hohen und missbräuchlichen Verschuldung über Kassenkredite entgegenzuwirken, werden Lösungsvorschläge entwickelt, die sowohl die Aufnahme als auch das Volumen der kommunalen Kassenkredite kurz-, mittel- und langfristig verringern und kommunalrechtlich stärker reglementieren sollen.
In: Analysen, Argumente, Anstöße
In: Sonderinformation 64
Die sogenannte "No-Bail-Out-Klausel" des Art. 125 AEUV verbietet einen Einstand der Union oder der Mitgliedstaaten für die Schulden oder Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates. Auf Druck der deutschen Verhandlungsführer wurde die Nichtbeistands-Klausel mit dem Vertrag von Maastricht EG-vertraglich festgeschrieben. Aufgrund unterschiedlicher nationaler Entwicklungsstände und einem fortwährenden Verstoß gegen die Defizitkriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts verschärfte sich die Verschuldungslage einiger Mitgliedstaaten indes so, dass sich die politischen Entscheidungsträger auf eine Durchbrechung dieser Klausel geeinigt haben.
[Einführung .] Ob Deutsche Bundespost, Deutsche Telekom, die zahlreichen Staatsbanken oder die volkseigenen Betriebe in der DDR - öffentliche Unternehmen blicken in Deutschland auf eine lange Tradition zurück. Seit dem Zweiten Weltkrieg sind zwar relativ viele Staatsunternehmen privatisiert worden; die Liste der öffentlichen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ist aber noch immer lang. Allein der Bund ist an über 300 öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen mittel- oder unmittelbar zu mehr als 50 Prozent beteiligt. Hinzu kommen die mehr als 1.400 Unternehmen der Länder. Anlass genug, ein Resümee zu ziehen und den aktuellen Stand der öffentlichen Beteiligungspolitik zu untersuchen. In welchen Bereichen ist die öffentliche Hand aktiv? Wie begründet sie das staatliche Tätigwerden? Welche Risiken ergeben sich für den Steuerzahler? Dies alles sind Fragen, die in dieser Studie zu klären sind. Wie bereits angedeutet, gibt es nicht nur auf Ebene der Kommunen, sondern auch auf Ebene von Bund und Ländern öffentliche Unternehmen. Über die öffentlichen Unternehmen der Kommunen hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) bereits mehrere Analysen veröffentlicht. Im Fokus dieser Studie stehen nun die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Länder. Im Jahr 2012 gab es auf Ebene der Länder 1.429 öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs). Zu den öffentlichen FEUs zählen all jene Einheiten, die durch eine Aufgabenauslagerung, eine Unternehmensneugründung oder einen Beteiligungserwerb entstanden sind. An diesen Einheiten waren die Länder unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt.
BASE
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 107-204
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 1-24
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 27-66
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 277-280
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 315-338
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 253-276
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 25-26
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 205-252
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 67-106
In: Die Kompetenzallokation in der Fusionskontrolle im Spannungsfeld nationaler und europäischer Interessen, p. 281-314