Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
72 Ergebnisse
Sortierung:
In: Studien zu Recht und Rechtskultur Chinas 1
Die über drei Jahrzehnte andauernden Wirtschaftsreformen in der Volksrepublik China haben eine komplexe Wirtschaftsrechtsordnung herausgebildet. Anliegen dieses Buches ist, das rechtliche Umfeld des Wirtschaftens in seinen Ausprägungen des öffentlichen und privaten Wirtschaftsrechts systematisch darzustellen.Das auf die Wirtschaft bezogene Rechtssystem Chinas wird in einem ersten Teil anhand der Wirtschaftsverfassung, den wirtschaftsvölkerrechtlichen Vorgaben im Rahmen der WTO sowie dem Justizsystem thematisiert. Der zweite Teil befasst sich mit dem Wirtschaftsprivatrecht von den zivilrechtlichen Grundlagen bis zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Im dritten Teil wird die Regulierung der Wirtschaft zunächst aus der Perspektive der Wirtschaftsaufsicht, -förderung und -lenkung erläutert, um dann auch Gebiete wie das Kartellrecht und das Wirtschaftsstrafrecht darzulegen.Das als Lehrwerk konzipierte Buch wendet sich vornehmlich an Studierende rechtswissenschaftlicher und regionalwissenschaftlicher Studiengänge, in denen das chinesische Wirtschafts- und Rechtssystem einen Teil des Studienprogramms ausmacht, bietet aber auch Lehrenden, Wissenschaftlern und Praktikern einen leichten Einstieg in die Materie
In: Studien zu Recht und Rechtskultur Chinas 2
In: Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg 315
In: Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg 394
World Affairs Online
In: Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg 383
Die in diesem Buch versammelten Abhandlungen umgreifen ein weites Spektrum des chinesischen Zivil- und Wirtschaftsrechts. Vom Zustand des chinesischen Zivilrechts allgemein über den Schutz des guten Rufs und von Geschäftsgeheimnissen sowie die Haftung für ärztliche Kunstfehler bis hin zu Fragen des Franchising, des einzelkaufmännischen Unternehmens, des Kartell- und des Arzneimittelrechts werden Themen behandelt, die nicht nur ein primär juristisches Publikum, sondern auch Leser interessieren, die sich mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen im gegenwärtigen China überhaupt befassen. (DÜI-IfAs)
World Affairs Online
In: Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg 376
Chinas Beitritt zur WTO bedeutet für das chinesische Rechtssystem einen umfassenden und tiefgreifenden Modernisierungsschub, von dem kaum ein Rechtsgebiet unberührt bleibt. Am unmittelbarsten ist diese Einwirkung naturgemäß im Bereich des Ausländerinvestitions- und Außenhandelsrechts. Der Band führt in 15 Kapiteln in die betroffenen Rechtsgebiete ein, wobei zunächst die jeweiligen Standards der WTO-Rechtsordnung aufgewiesen, dann die Frage der Entsprechung des innerstaatlichen Rechts untersucht wird. Die neu erlassenen oder revidierten Gesetzestexte sind den einleitenden Essays in deutscher Übersetzung beigefügt: Vorschriften zur Lenkung ausländischer Investitionen, Gesetze zu Gründung, Aufbau und Betrieb von Unternehmen mit ausländischen Investitionen, Vorschriften betreffend die Übernahme von Unternehmen durch ausländische Investoren, verschiedene Staatsratsbestimmungen betreffend ausländische Investitionen im Dienstleistungssektor (Finanzdienstleistungen, Tourismus etc.), Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen, Gesetzesregeln zu Außenhandelsberechtigung, Antidumping, Schutzmaßnahmen, Techniktransfer, Produktzertifizierung und weiteren Elementen der Außenhandelsordnung. (DÜI-IfAs)
World Affairs Online
In: Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg 366
World Affairs Online
In: Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg 264
World Affairs Online
In: Chinesisches Recht, 1
World Affairs Online
Verwaltungsstrukturell stellt sich der Weg von einem plan- in ein marktwirtschaftliches System als eine Reduzierung behördlichen Eingreifens in die Wirtschaftssphäre gepaart mit einer Gesetzesbindung der verbleibenden (unverzichtbaren) Eingriffskompetenzen dar. Eingriffsreduzierung und Gesetzesbindung ermöglichen es, dass der wirtschaftliche Bereich ein Eigenleben entfaltet, d.h. seinem eigenen, am Wettbewerbsprinzip orientierten, Steuerungsmechanismus überlassen bleibt. Die im Dienste der Vermeidung von Fehlentwicklungen erforderliche staatliche Einflussnahme geschieht durch behördliche Aufsichtsbefugnisse sowie durch das ordnungs- und strafrechtliche Instrumentarium bei Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Wirtschaftsrechts.
BASE
Als der Ständige Ausschuss des NVK vor zehn Jahren das Außenhandelsgesetz (didwai maoyi fa) (AHG) verabschiedete, geschah dies in einer ersten gesetzgeberischen Hinwendung zu den Denkkategorien und Regelungsfeldern des GATT, um dessen Mitgliedschaft man sich seit acht Jahren mit wechselnder Intensität bemühte. Der Erlass des AHG am 12.5.1994 verdeutlichte Chinas Willen, die Annäherung an das internationale Wirtschaftsrecht zu verfolgen.1 Inzwischen ist der Beitritt Chinas zur WTO, in der das GATT als Kernbestand erhalten bleibt, erfolgt (am 11.12.2001). Das am 6.4.2004 vom Ständigen Ausschuss des NVK verabschiedete revidierte AHG, dessen deutsche Übersetzung im Anschluss an diese Vorbemerkung mit geteilt wird, bringt nun die völkerrechtlich aufgegebene innerstaatliche Übernahme der aus dem Beitritt resultierenden Pflichten und Rechte in Gestalt eines Grund- und Rahmengesetzes zum Ausdruck. Die meisten der gegenüber dem ursprünglichen Text von 1994 erzielten Neuerungen sind aber bereits im Jahre 2001 im Wege spezialisierter Staatsrats-Rechtssetzung in die chinesische Rechtsordnung eingegangen.
BASE
Seitdem in China Gesetzgebung und Rechtswissenschaft blühen, stellen westliche Beobachter gerne die Frage, ob man dort auf dem Weg sei, einen Rechtsstaat zu errichten. Wer so fragt, tritt mit einem Messgerät an chinesische Entwicklungen heran, das die Ergebnisse von 200 Jahren politischen und sozialen Wandels Europas sichtbar macht. Auf dieser Messlatte finden sich Markierungen, die eine zunehmende Bändigung staatlicher Willkür zum Ausdruck bringen: zuerst das Gebot der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns, zunächst vorrangig die strafrichterliche Bindung an das Gesetz, wofür zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Wendung nulla poena sine lege gefunden wurde. Das Strafgesetz wurde so nicht nur zur Quelle, sondern auch zur Schranke des Strafens. Dies umfasst auch die Beschränkung der staatlichen Strafgewalt durch die Tat, d.h. Bestrafung ohne Ansehen der Person allein nach Maßgabe des verwirklichten gesetzlichen Tatbestands.
BASE
The participation of the People's Republic of China in the United Nations led to political science centered analysis of her policies and behaviours in that new environment. In this article - using a more international law related approach - it is attempted to demonstrate Chinese attitudes towards the solution of world-wide problems, such as discussed at the 1972 and 1974 UN-conferences at Stockholm human environment), Bukarest (world population), and Rome(food). What is the way the Chinese articulate the problems involved? How close are their suggested solutions to the understanding of Western international lawyers who focus on some kind of institutionalized international cooperation? It is shown that the Chinese adhere as strong to the principle of state sovereignty as they did when they were not admitted to the UN.
BASE