Legislative Generalkassationen strafgerichtlicher Urteile: Eine rechtsstaatliche Grenzüberschreitung?
In: JuristenZeitung, Band 78, Heft 3, S. 94
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In: JuristenZeitung, Band 78, Heft 3, S. 94
In: JuristenZeitung, Band 78, Heft 19, S. 843
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 61, Heft 4, S. 637-664
ISSN: 1865-5203
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft 36
Ein zentraler Aspekt demokratischer Politik ist die Möglichkeit, geltendes Recht zu ändern. Gleichwohl haben demokratische Mehrheiten zahlreiche Vorgaben etwa aus Verfassungen und völkerrechtlichen Verträgen zu beachten, die nur in besonders schwerfälligen Verfahren zu ändern sind. Der Kritik, dass rigides Recht in unfairer Weise den Status quo verfestigt, lässt sich nicht durch einen Verweis auf dessen demokratische Entstehung entgehen. Stattdessen untersucht Jakob Hohnerlein, welche Festschreibungen prinzipiell zu rechtfertigen sind, um Defiziten der Tagespolitik entgegenzuwirken. Die theoretische Frage wirkt sich auch auf die Verfassungsinterpretation aus. Für das Grundgesetz zeigt sich, dass ihm jenseits eines bloßen Voluntarismus eine Verfassungskonzeption zugrunde liegt. Hieraus ergeben sich Grenzen neuer Konstitutionalisierungen und Orientierungspunkte, inwieweit eine legislative Selbstbindung aufgrund des Vertrauensschutzes und der Zustimmung zu Verträgen anzuerkennen ist.
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft v.36
Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Recht und demokratische Reversibilität - ein erster Blick auf die Problemstellung -- Erster Teil: Verfassungstheoretische Perspektiven -- 1 Demokratietheoretische Grundlegung des Reversibilitätsgedankens -- A. Kontingenz des Rechts und demokratische Politik -- I. Recht als moralisch kontingente Setzung -- 1. Vernünftiger Dissens in normativen Fragen -- 2. Rechtssetzung als politische Entscheidung -- II. Die Frage nach der Legitimität rechtlicher Setzungen -- 1. Der Legitimitätsanspruch -- 2. Die Form des Rechts -- 3. Demokratische Genese als notwendiger Teil einer vollständigen Rechtfertigung -- III. Demokratische Legitimität -- 1. Die Mehrheitsregel -- a) Theoretische Grundlegung -- b) Die Mehrheitsregel in der repräsentativen Demokratie -- 2. Demokratische Deliberation -- a) Theoretische Grundlegung -- b) Diskursive Repräsentation -- c) Einwände und Präzisierungen -- B. Das Bedürfnis nach demokratischer Reversibilität -- I. Neuvornahme kontingenter Mehrheitsentscheidungen -- II. Fortgang demokratischer Deliberation -- III. Veränderungen der Zusammensetzung der Bürgerschaft -- 1. Demokratie als Selbstbestimmung aller Generationen -- 2. Migration und Einbürgerung -- IV. Demokratische, epistemische und rechtsstaatliche Gründe für Revisionen -- V. Demokratische Reversibilität nicht-demokratischer Entscheidungen -- 1. Gesetze aus vordemokratischer Zeit -- 2. Nicht-demokratische politische Entscheidungen der Exekutive und Judikative -- a) Setzung genereller Rechtsnormen durch die Exekutive -- b) Richterliche Rechtsfortbildung -- c) Grenzen des Modells: Demokratie und Einzelfallentscheidungen -- VI. Reversibilität und Ausgestaltung demokratischer Institutionen -- 1. Auswirkungen der institutionellen Gestaltung auf die sachpolitische Reversibilität.
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 56, Heft 2, S. 227-254
ISSN: 1865-5203
Das Finanzverfassungsrecht ist für viele, die sich mit dem Grundgesetz sonst leidlich gut auskennen, ein blinder Fleck. Es scheint um Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu gehen, die so technisch sind, dass sie selbst in den Prüfungsordnungen ausgeklammert werden. Dass das Gebiet tatsächlich von erheblicher politischer Bedeutung ist, zeigt neben der andauernden Diskussion um den Länderfinanzausgleich auch der aktuelle Beschluss des BVerfG, in dem der Zweite Senat die Brennelementesteuer für verfassungswidrig erachtet. Schon auf den ersten Blick ist klar: Es wird richtig teuer. Über sechs Milliarden Euro müssen an die Stromkonzerne zurückgezahlt werden. In der Presse wird die "Schuld" nun der Politik zugeschoben: Der Gesetzgeber habe seinerzeit offenkundig schlampig gearbeitet und die Bundesregierung sei letztes Jahr bei der Vereinbarung über die Kosten des Atomausstiegs mit den Konzernen sehenden Auges ins Verderben gelaufen, indem sie eine Klagerücknahme nicht zur Bedingung gemacht habe. Kritik am Gericht ist hingegen (von Ausnahmen abgesehen) nicht zu hören – wohl Ausdruck seiner insgesamt hohen Wertschätzung in der Gesellschaft. Als Verfassungsjurist fragt man sich aber doch, ob die Begründung überzeugt.
BASE
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft 36