Kommunale Demokratie
Die Ausgestaltung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung gehört in Deutschland traditionell zu den Gesetzgebungskompetenzen der Länder. Aus diesem Grunde enthält das Grundgesetz nur sehr allgemeine Bestimmungen über die Organisation und die Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Für die Organisation der Inneren Gemeindeverfassung eröffnet es zwei Möglichkeiten: eine Verfassung nach den Grundsätzen der repräsentativen oder der unmittelbaren Demokratie. Das direktdemokratische Prinzip findet seinen Ausdruck in der Möglichkeit, an die Stelle einer gewählten Kommunalvertretung eine Gemeindeversammlung treten zu lassen. Als zweite Variante der inneren Ordnung der Gemeinden sieht das Grundgesetz eine repräsentativdemokratische Verfassung vor.