In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 16, Heft 3, S. 129-134
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 54, Heft 2, S. 446-470
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 52, Heft 2, S. 334-354
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 11, Heft 4, S. 174-178
Für das am 1.1.91 in Kraft getretene Flüchtlingsgesetz werden die Bestimmungen zur Flüchtlingsdefinition, die weitgehend Art. 1A Abs 2 der Genfer Konvention entsprechen, und das Verfahren zur Erlangung des Flüchtlingsstatus erläutert. Außerdem wird dargestellt, wie der Flüchtlingsstatus widerrufen werden kann und welche Rechtsmittel eingelegt werden können. Gesetzlich festgeschrieben ist der Grundsatz des "Non-Refoulement". Abschließend wird die Rechtstellung des anerkannten Flüchtlings beschrieben und auf weitere Vorschriften verwiesen. Der anerkannte Flüchtling hat grundsätzlich die gleiche Rechtsstellung wie ein Staatsbürger der CSFR, ausgenommen sind Wahlrecht und Wehrpflicht. Er darf einer Erwerbstätigkeit "nur unter besonders geregelten Bedingungen nachgehen". ** Nach Meinung der Autorin bedeutet das Gesetz eine deutliche Abkehr von der bisherigen Rechtslage in der CSFR und gleichzeitig eine klare Hinwendung zu den in Europa üblichen Standards.