Nachhaltige Schwächung der Schuldenbremse im Zweiten Nachtragshaushalt 2021
In: Verwaltung & Management: VM ; Zeitschrift für moderne Verwaltung, Band 28, Heft 2, S. 60-63
ISSN: 0947-9856
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag und an anderer Stelle mehrfach zur Schuldenbremse bekannt. Mit ihrem ersten größeren finanzwirtschaftlich relevanten Gesetzespaket, dem am 18. Februar 2022 verkündeten Zweiten Nachtragshaushalt 2021, hat sie allerdings fast im gleichen Atemzug diese Schuldenbremse faktisch ausgehebelt. Die zusätzliche Bereitstellung von 60 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF)1 ist unter mehreren Aspekten verfassungsrechtlich zweifelhaft.2 Der vorliegende Beitrag legt den Fokus auf die mitbeschlossene neue Buchungsregel für Sondervermögen, die das eigentliche Herzstück des Nachtragshaushalts bildet. Die damit verbundene Schwächung der Schuldenbremse ist nachhaltig. Immerhin will die Bundesregierung diesen Fehler nicht wiederholen und schlägt daher vor, das neue Sondervermögen "Bundeswehr" im Grundgesetz zu verankern.