Das Strafrecht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
In: Europarecht, Band 46, Heft 2, S. 169-195
ISSN: 0531-2485
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In: Europarecht, Band 46, Heft 2, S. 169-195
ISSN: 0531-2485
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In: Europarecht, Band 46, Heft 2, S. 169-195
In: Herrschaft und Verbrechen: Kontrolle der Gesellschaft durch Kriminalisierung und Exklusion, S. 49-69
Die Sicherheit des Bürgers besteht in der Garantie grundrechtlicher Freiheit. Sicherheit und Freiheit sind Menschenrechte. Die sozialen Menschenrechte jedoch spielen in der Grundrechtsdiskussion in Deutschland praktisch keine Rolle. Es hat ein Paradigmenwechsel von der öffentlichen zur inneren Sicherheit stattgefunden. Die Entwicklung vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat lässt sich exemplarisch am Strafrecht verdeutlichen. Im Präventionsstaat vollzieht sich die Wandlung der Sicherheit zum wichtigsten Steuerungsinstrument politischer und gesellschaftlicher Vorgänge. Sicherheit wird privatisiert, vermarktet, durch politische Verunsicherung instrumentalisiert, vergesellschaftet. Ziel des Präventionsstaats ist ein gesamtgesellschaftliches Management von Kriminalität. Am Ende der Entwicklung steht das Sicherheitsbündnis zwischen Staat und Bürger, wie es sich prototypisch im Modell des Präventionsrats abzeichnet. (ICE2)
In: Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen 28
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 10/11, S. 3-13
ISSN: 2194-3621
"In derzeitigen öffentlichen Debatten ist der Begriff Sicherheit eine zentrale Kategorie. Nicht erst seit dem 11. September 2001 ist die Sicherung des inneren und äußeren Friedens die vornehmste Aufgabe des Staates und der politischen Institutionen. Wie aber, steht es um das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit? Was heißt Sicherheit in einer multipolaren, durch wachsende Unübersichtlichkeit bestimmten internationalen Ordnung? In dem Beitrag wird zuerst der Bedeutungsgehalt des in der öffentlichen Debatte entweder negativ besetzten oder normativ überlasteten Begriffs dargestellt, um danach der Bedeutung von Sicherheit als zentraler Wertorientierung in den verschiedenen Sphären der Gesellschaft nachzuspüren. Ferner wird auf die Rolle des Staates bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung eingegangen, um darin abschließend auf einige politische Implikationen eines umfassenden Sicherheitsverständnisses hinzuweisen." (Autorenreferat)
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 56, Heft 12, S. 16-20
ISSN: 0177-6738
In: Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 141
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Freiheit und Sicherheit sind Grundbedürfnisse des Menschen, beide bedingen sich gegenseitig. Gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten scheint die Balance zwischen beiden Werten jedoch gestört.
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Heft 12, S. 16-19
ISSN: 0177-6738
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 41, Heft 3, S. 10-15
ISSN: 0507-4150
Der Autor erläutert folgende drei Thesen, die er auf der Jahrestagung der Gustav Heinemann-Initiative am 31. Mai 2002 in Stuttgart vorgetragen hat: (1) Freiheit und Sicherheit stehen zueinander in einem Spannungsverhältnis. Es ist heute wieder wichtig geworden, das zu betonen und zu begründen. (2) Im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit bewegen wir uns seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit. Dies geht zu Lasten der Freiheit. (3) Vor diesem Hintergrund ist es an der Zeit, für die Verwirklichung der Grundrechte in einer auf Prävention und Sicherheit ausgerichteten Gesellschaft aktiv und offensiv zu werben. Die bittende Warnung, bei der Herstellung innerer Sicherheit die Grundrechte nicht allzu sehr in Mitleidenschaft zu ziehen, ist gut gemeint, aber nicht hinreichend. Offensive Werbung setzt voraus, dass man weiß, in welcher Situation man handelt. (ICI2)
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In: Politische Ökonomie und Sicherheit, S. 28-43
Die heute verbreitete Punitivität, das Verlangen nach mehr Sicherheit durch mehr und härteres Strafrecht drückt eine "Zaunhaftigkeit" des Denkens aus, welche auf Risikominimierung durch Abschottung und Ausgrenzung setzt und die weltbürgerliche Zivilgesellschaft bedroht. Der durch Medien und praktische Politik dramatisierend betriebene Diskurs über die öffentliche Sicherheit gerät angesichts der Unersättlichkeit des Sicherheitsverlangens in einem für viele orientierungslos gewordenen Lebensumfeld zu einer publikumsbezogenen Inszenierung, die latent Ressentiments gegenüber Fremdheit und Nonkonformität bestärkt. Im Widerhall der Medien wird eine offensiv-konfrontative Einstellung der geschlossen auftretenden Gemeinschaft der Rechtschaffenen suggeriert, die mit der Metapher des Krieges gegen Gesellschaftsfeinde eine von Zorn getriebene Kriminalpolitik des harten Durchgreifens betreibt. Das Strafrecht gabelt sich in seiner Anwendungspraxis zunehmend in ein Bürgerstrafrecht für die Angepassten, das Alltagskriminalität diskret, nicht stigmatisierend und de-eskalierend erledigt, und in ein Feindstrafrecht, das gegenüber Terroristen und sonstigen Gewalttätern quasi-kriegsrechtliche Eingriffsbefugnisse vorsieht und dauerhaft ausgrenzende Sanktionen verhängt. (ICB2)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte 72. Jahrgang, 32/33 (8. August 2022)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 52, Heft 10/11, S. 3-13
ISSN: 0479-611X
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