Einführung: Wo die Pressefreiheit anfängt und der Freiraum für Dienste aufhört
In: Unheimlich zu Diensten: Medienmißbrauch durch Geheimdienste, S. 9-20
Im historischen Rückblick wird die Doppelbedeutung von "öffentlich" - sowohl im Sinne staatlicher als auch im Sinne publizistischer Gewalt - problematisiert. Die Grenze der Geheimdienste als staatlicher Institutionen wird dort gezogen, wo ihre Tätigkeit die Kritik- und Kontrollfunktion der öffentlichen Meinungsbildung berührt. Der Autor sieht das Verfassungsrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit gefährdet, wenn der Staat auf heimliche Weise sein Gewaltmonopol auf den Medienbereich ausdehnt. "Sechs Faustregeln für den Umgang mit Geheimdienstgeschichten" warnen Journalisten vor freiwilliger oder unbewußter Zuarbeit für Geheimdienste.(BM)