Mit der Umweltplanung werden umweltpolitische Erfordernisse wie der Immissions- oder Naturschutz in Strategien/Programmen formuliert und nach Maßgabe des Planungs- und Umweltrechts in Umweltfachplänen der Länder, Regionen und Kommunen konkretisiert sowie in die Raumplanung integriert.
Seit vielen Jahren werden zur Unterstützung der Umsetzung der Leitbilder einer nachhaltigen Raumentwicklung und einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Indikatorenansätze entwickelt und erprobt, mit denen die diesbezüglichen Fortschritte überwacht und evaluiert werden sollen. Ansätze finden sich auf europäischer Ebene, auf der Ebene von Bund und Ländern wie auch zunehmend auf regionaler und kommunaler Ebene. Als ein Kernanliegen im Zusammenhang mit den Leitbildern gilt die Aufgabe einer Flächenhaushaltspolitik, insbesondere einer freiraumschonenden Siedlungsflächenentwicklung. Hinzu kommt die gesetzliche Verankerung der Überwachung der Umweltauswirkungen bei der Durchführung von Plänen und Programmen im Raumplanungsrecht von Bund und Ländern. Insbesondere im Hinblick auf die Strategische Umweltprüfung sind hier Ansätze von Umwelt- und Raumentwicklungsmonitoring in formalen Verfahren sichtbar. Die Herausforderungen in den Handlungsfeldern Monitoring und Evaluation von Stadt- und Regionalentwicklung sind sehr vielschichtig. Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Monitoring und Evaluation von Stadt- und Regionalentwicklung" der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL, deren Ergebnisse hier vorgelegt werden, konnten nicht alle diese neuen Aufgaben einer umfassenden, vertiefenden Betrachtung unterzogen werden. Es sind vor allem die Fragestellungen und Beispiele in das Programm der Arbeitsgruppe aufgenommen worden, die im Freistaat Bayern zurzeit anstehen bzw. bearbeitet werden und von aktuellem fachlichen Interesse im Zusammenhang mit dem Monitoring und der Evaluation von Stadt- und Regionalentwicklung sind. Innerhalb dieses fachlichen Spektrums wurden insbesondere auch Themen und Beispiele ausgewählt, bei denen "weiche Faktoren" der planerischen Koordination und Steuerung und entsprechende Ansätze des Monitoring und der Evaluation im Vordergrund der Betrachtungen stehen. Daneben wurde in den Beiträgen auch der Versuch unternommen, den aktuellen rechtlichen wie auch technischen Entwicklungen in dem behandelten Bezugsfeld hinreichend Rechnung zu tragen.
Dieser Beitrag fasst in einem Fazit wichtige Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe "Potenziale neuer Mobilitätsformen und -technologien für eine nachhaltige Raumentwicklung" zusammen und gibt einen kurzen Ausblick auf die weitere Entwicklung in diesem Feld. Nach einem Abriss der Potenziale neuer bzw. alternativer Mobilitätsformen und -technologien werden ihre möglichen Beiträge zu einer nachhaltigen Mobilitäts- und Raumentwicklung diskutiert, vorhandene Strategien, Programme und Pläne in diesem Bereich bewertet, Handlungsmöglichkeiten der Raumplanung, insbesondere der Raumordnung und Regionalentwicklung, aufgezeigt und schließlich aus den Befunden Forderungen an Politik und Planung abgeleitet. Ein kompakter Ausblick am Ende des Beitrags versucht, wesentliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die zukünftige Mobilitätsentwicklung als wichtigen Baustein einer nachhaltigen Raumentwicklung zu kennzeichnen. ; The paper summarises the important results and conclusions of the working group "Potentials of new forms of mobility and mobility technologies for sustainable spatial development" and provides a short overview of further developments in this field. After outlining the potential of new or alternative forms of mobility and mobility technologies, their possible contributions to sustainable mobility and spatial development is discussed, existing strategies, programmes and plans in this area evaluated, possible courses of action for spatial planning and regional development demonstrated, and finally the findings used to derive proposals for policy and planning. A compact overview at the end of the paper attempts to identify important framework conditions and challenges for the future development of mobility as an important component of sustainable spatial development.
In dem einführenden Beitrag wird zunächst auf die Bedeutung und Aktualität der Themen Monitoring und Evaluation für die Raumforschung und Raumplanung eingegangen. Angesprochen werden dabei die Vorgaben des neueren Planungs- und Umweltrechts, die von verschiedenen Seiten gestellten Anforderungen an eine verbesserte Steuerungseffizienz der Raumplanung, die Herausforderungen im Hinblick auf die Verwirklichung des Leitbildes einer nachhaltigen Raumentwicklung, die Aktivitäten auf EU-Ebene im Bereich der Raumbeobachtung und räumlicher Informationssysteme sowie die verbesserten technischen Möglichkeiten im Bereich der Geodateninfrastruktur. Aufbauend auf einigen notwendigen Begriffsklärungen zu den Themenbereichen Raumbeobachtung, Monitoring, Erfolgskontrolle, Evaluation und Controlling werden die rechtlichen Anforderungen an das Monitoring und die Evaluation in der Raumplanung, die sich aus dem Ende 2008 novellierten Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den EU-Vorschriften zur Strategischen Umweltprüfung ergeben, etwas näher betrachtet. Des Weiteren werden einführend wesentliche fachliche Anforderungen und Problemstellungen umrissen, die bereits in der Vergangenheit bei den Ansätzen eines Monitoring und einer Evaluation von Stadt- und Regionalentwicklung eine Rolle spielten und auch bei den weiteren Bemühungen im Blick gehalten werden müssen. Abschließend wird der Untersuchungsfokus der Arbeitsgruppe "Monitoring und Evaluation von Stadt- und Regionalentwicklung" beschrieben und die in diesem Sammelband wiedergegebenen Beiträge eingeordnet.
In: Monitoring in der Raumordnung: Beispiele für Ansätze zur Überwachung der Umweltauswirkungen bei der Plandurchführung aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, S. 4-11
In diesem Beitrag wird das Phänomen der militärischen Konversion hinsichtlich seines Ausmaßes und seiner Wirkung auf Raumstrukturen und die Entwicklung von Regionen, Städten und Gemeinden hin explorativ untersucht. Im Ergebnis wird – für den Freistaat Bayern – aus quantitativer Sicht kein raumstrukturelles Ungleichgewicht in der Konversionsbelastung festgestellt. Eine verstärkte Konversionsbetroffenheit peripherer und sehr peripherer Räume ist im quantitativen Gesamtvergleich zu anderen Raumstrukturtypen seit 2001 nicht mehr gegeben. Allerdings ist in sehr peripheren Räumen eine verhältnismäßig starke räumliche Umverteilung von Standorten der Bundeswehr zu be-obachten und damit in qualitativer Hinsicht durchaus eine hohe Betroffenheit dieser Strukturräume zu konstatieren. Im Hinblick auf die Frage nach den Erfolgsfaktoren von Konversionsprozessen wird aufgezeigt, dass die Ausgangslage einer Kommune für die Fähigkeit der Konversionsbewältigung einen wesentlichen Faktor darstellt. Bei vergleichbarem Umfang des Dienstpostenabbaus werden die negativen Folgewirkungen – in erster Linie hervorgerufen durch Bevölkerungs- und Kaufkraftverluste – mit abnehmender Größe einer konversionsbetroffenen Kommune deutlich spürbar. Gleichzeitig steigt mit der Wirtschaftsdynamik der Kommune bzw. Region auch deren Konversionskapabilität. Es besteht die Tendenz, dass bestehende Entwicklungstrends – negativ oder positiv – durch Konversionsbetroffenheit verstärkt werden. Die Konversion militärischer Liegenschaften stellt im Zusammenhang mit der Zielvorgabe der Wiedernutzung von brachfallenden Flächen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungszwecke für die planerische Praxis auf lokaler und regionaler Ebene meist eine neue, umfängliche und komplexe Aufgabe dar. Die Herausforderung liegt in einem nachhaltigen Umgang mit militärischer Konversion, die eine intensive Beteiligung und Kommunikation von Akteuren unterschiedlicher Maßstabsebenen voraussetzt.
Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse eines im Jahre 2008 abgeschlossenen Projektes vor, bei dem die Bemühungen zum Ausbau einer grenzüberschreitenden Raumentwicklungsplanung für den sogenannten DACH+ Grenzraum kombiniert wurden mit dem Aufbau eines webbasierten grenzüberschreitenden Geo-Portals und der Entwicklung eines indikatorengestützten Monitoring-Ansatzes. Im Verlauf des Projektes standen die Themenschwerpunkte Siedlungsentwicklung, Verkehrsentwicklung sowie Kulturlandschaftsentwicklung im Fokus. Auf der Basis vorhandener Grundlagen und Konzepte wurden allgemeine Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung für den Gesamtraum formuliert. Eine Gliederung des DACH+ Raumes in die vier Raumkategorien Siedlung, Tourismus, Kulturlandschaft und Naturlandschaft zeigt die funktionalen Schwerpunkte im Raum planungsbezogen auf. Zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung wurden die in den Ländern und Regionen vorhandenen Ansätze analysiert und ein ergänzender, einheitlicher Monitoring-Ansatz mit einem gemeinsamen Indikatorenset erarbeitet. Die Entwicklung des Raumes kann somit künftig auch über die Grenzen hinweg beobachtet und bewertet werden. Die Indikatoren orientieren sich an den gemeinsamen Überlegungen zu den Grundsätzen und Zielen einer nachhaltigen Raumentwicklung. Für einen Teil der Indikatoren konnten bereits die notwendigen Daten erfasst und ausgewertet werden. Der Beitrag geht nicht nur auf die besonderen methodischen und datentechnischen Herausforderungen eines grenzüberschreitenden Monitoring ein, sondern macht auch deutlich, dass Raumentwicklungsstrategien und -konzepte in enger Verzahnung mit der Erarbeitung von Monitoring-Ansätzen und Geoinformationssystemen aufgestellt werden sollten.
In: Monitoring in der Raumordnung: Beispiele für Ansätze zur Überwachung der Umweltauswirkungen bei der Plandurchführung aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, S. 12-28
Der Beitrag verschafft einen aktuellen Überblick über die neuen bzw. alternativen Mobilitätsformen und -technologien in Deutschland. Neben der Beschreibung der jeweiligen Merkmale und derzeitigen Ausprägungen werden ihre wesentlichen Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken für eine nachhaltige, die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Erfordernisse in Einklang bringende Entwicklung umrissen. Im Hinblick auf das Ziel einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung als Teil des bayerischen Leitbildes der Raumentwicklung "Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit" wird zudem der Frage nachgegangen, welche Potenziale - Chancen wie Risiken - in den neuen Mobilitätsformen und -technologien für die verschiedenen Raumkategorien - Verdichtungs- und ländliche Räume - erkennbar sind.
Dieser Beitrag fasst in einem Fazit wichtige Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe "Potenziale neuer Mobilitätsformen und -technologien für eine nachhaltige Raumentwicklung" zusammen und gibt einen kurzen Ausblick auf die weitere Entwicklung in diesem Feld. Nach einem Abriss der Potenziale neuer bzw. alternativer Mobilitätsformen und -technologien werden ihre möglichen Beiträge zu einer nachhaltigen Mobilitäts- und Raumentwicklung diskutiert, vorhandene Strategien, Programme und Pläne in diesem Bereich bewertet, Handlungsmöglichkeiten der Raumplanung, insbesondere der Raumordnung und Regionalentwicklung, aufgezeigt und schließlich aus den Befunden Forderungen an Politik und Planung abgeleitet. Ein kompakter Ausblick am Ende des Beitrags versucht, wesentliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die zukünftige Mobilitätsentwicklung als wichtigen Baustein einer nachhaltigen Raumentwicklung zu kennzeichnen.
In diesem "Positionspapier aus der ARL" werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt, die dazu beitragen können, den anhaltend hohen "Flächenverbrauch" in Bayern - also den Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche - zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz hat. Zudem widerspricht die anhaltend hohe Flächenneuinanspruchnahme in Bayern sowohl den Geboten des Baugesetzbuchs als auch den Zielsetzungen der Landesplanung und den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sind jedoch offensichtlich nicht wirksam genug, um der Entwicklung gegenzusteuern. Die Reduktion des "Flächenverbrauchs" erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern, beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie verbesserte rechtliche Instrumente, z. B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie "Landschaftliches Vorranggebiet zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund" - im Sinne eines proaktiven raumordnerischen Ziels - plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens Ende der 2030er Jahre auf eine "Netto-Null" zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft zu installieren.