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In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 98, Heft 2, S. 199-212
ISSN: 0042-4501
Der rechtswissenschaftliche Beitrag betrachtet vor dem Hintergrund zahlreicher Reformdebatten in Europa die Situation der Kommunen und des Mittelstandes in Deutschland. Nach einer einführenden Klärung der beiden Schlüsselbegriffe wird im zweiten Schritt die Bedeutung des europäischen Integrationsprozesses für die deutschen Kommunen und den deutschen Mittelstand beschrieben. In diesem Zusammenhang werden folgende Aspekte beleuchtet: (1) die Frage nach dem Spannungsverhältnis zwischen Kommunen und Mittelstand, (2) die Herausforderungen der Zukunft (Bedeutung des Vergaberechts, Gemeindefinanzierung und Unternehmensbesteuerung, Kapitalmarktrecht) sowie (3) die schwache Position innerhalb des Integrationsprozesses. Der dritte Schritt befasst sich sodann mit der Frage, inwieweit kommunal-mittelständische Interessenallianzen eine neue Herausforderung für Corporate Citizenship darstellen. Die Erörterung hierzu umfasst (1) die institutionalisierte versus informelle Interessenwahrnehmung, (2) Corporate Citizenship, (3) Aufgaben kommunal-mittelständischer Interessenallianzen und schließlich (4) die Parameter zur Bestimmung des Zuschnitts kommunal-mittelständischer Interessenallianzen (Sicherung der 'Schlagkraft', Gewährleistung der Handlungsfähigkeit und Wahrung der Interessenhomogenität). (ICG2)
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 98, Heft 2, S. 199-212
ISSN: 0042-4501
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 58, Heft 15, S. 632-638
ISSN: 0029-859X
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 51, Heft 1, S. 20-24
ISSN: 0342-5592
In: Jus Publicum Band 116
Heike Jochum bietet eine im Kern verwaltungsrechtsdogmatische Untersuchung, die auch rechtssystematische und -soziologische Ansätze hinzuzieht. Ausgehend von der Erkenntnis, daß das behördliche Verwaltungsverfahren und der verwaltungsgerichtliche Prozeß in vielerlei Hinsicht funktional verwoben sind, setzt sie sich zum Ziel, die normativen Verbindungslinien zwischen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht aufzuspüren. Dieses Unterfangen führt im ersten Teil der Untersuchung zu der Frage, welche Bedeutung der Steuerungskraft und dem Steuerungscharakter des materiellen Verwaltungsrechts zukommen. Die auf diese Weise entwickelte These der normativen Konnexität von Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht wird in einem umfangreichen zweiten Teil des Buches an Hand zahlreicher Referenzgebiete des besonderen Verwaltungsrechts exemplifiziert und verifiziert. Insbesondere Fragestellungen aus den Bereichen Umweltrecht, Städtebaurecht, Sozialversicherungsrecht, öffentliches Haushaltsrecht, Vergaberecht, Kartellrecht, Güterkraftverkehrsrecht und Hochschulrecht stehen dabei im Vordergrund. Über ihren grundlegenden Charakter hinaus gewinnt die Untersuchung damit an Aktualität und Anschaulichkeit. Zahlreiche neue Einsichten bezüglich des normativen Verhältnisses von Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht stehen am Ende der Untersuchung.
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 56, Heft 1, S. 16-23
ISSN: 0029-859X
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 94, Heft 4, S. 512-542
ISSN: 0042-4501
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 94, Heft 4, S. 512-542
ISSN: 0042-4501
Der Beitrag zeigt zunächst, dass das Bundeskartellamt trotz einer verfassungsrechtlich determinierten strikten Einbindung in den hierarchisch aufgebauten Staats- und Verwaltungsapparat der Bundesrepublik Deutschland über eine weitgehende faktische Unabhängigkeit verfügt. Dieses Phänomen wird mittels der von der Neuen Institutionenökonomik entwickelten Agentur-Theorie erklärt. Der Aufbau eines wettbewerbspolitischen Organisationsnetzwerkes zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden setzt voraus, dass die beteiligten Organisationen durch einen von den Organisationsmitgliedern akzeptierten Repräsentanten vertreten werden. Darüber hinaus setzt eine funktionsfähige Netzwerkkooperation die Entwicklung dauerhafter Vertrauensbeziehungen voraus. Die Existenz des kartellrechtsspezifischen Instruments der Ministererlaubnis ist dagegen geeignet, das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Bundeskartellamtes als Netzwerkmitglied zu erschüttern. Da keine Notwendigkeit für die Beibehaltung dieses Instruments der Ministererlaubnis besteht, ist es aufzuheben. Insbesondere durch intensive Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden kann die wettbewerbspolitische Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten gesteigert werden. Auf diese Weise lässt sich einer Vorrangstellung der Europäischen Kommission innerhalb des aufzubauenden wettbewerbspolitischen Netzes entgegenwirken. (ICA2)
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 35, Heft 6, S. 255-260
ISSN: 0514-6496
World Affairs Online
In: Schriften zum öffentlichen Recht 846
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 846
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 39, Heft 3, S. 457-458
ISSN: 0042-4498