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In: Kommunale Unternehmen in Europa, p. 194-264
In: Kommunale Unternehmen in Europa, p. 67-124
In: Kommunale Unternehmen in Europa, p. 280-286
In: Kommunale Unternehmen in Europa, p. 1-14
In: Kommunale Unternehmen in Europa, p. 125-193
In: Kommunale Unternehmen in Europa, p. 22-66
In: Kommunale Unternehmen in Europa, p. 265-279
Wie kann die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden mit den Einwirkungen nationalen und europäischen Rechts vereinbart werden?Das deutsche Recht und die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung garantieren die kommunale Organisationshoheit für die deutschen Kommunen ausdrücklich. Die Kommunen haben dadurch das Recht, ihre internen Strukturen, einschließlich der Organisationsformen, selbst festzulegen. Auf der anderen Seite steht das Europäische Wettbewerbsrecht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Unternehmen sowie den Vorschriften zu Beihilfen und Vergabe. Diese führen zu einer Reduzierung der Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten der Kommunen auf ihre Unternehmen. Im Unionsrecht gibt es aber auch Ansätze, die kommunale Daseinsvorsorge durch besondere Regelungen zu Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse in Europa abzusichern. Die Arbeit betrachtet umfassend die genannten Regelungen und ihre Vereinbarkeit