Whistleblowing in der Polizei: Funktion und Wirksamkeitsbedingungen
In: Kleine Reihe des Sonderforschungsbereichs 1369 Vigilanzkulturen Band 4
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In: Kleine Reihe des Sonderforschungsbereichs 1369 Vigilanzkulturen Band 4
Krankenhäuser stehen im Fokus einer kritischen Öffentlichkeit. Man konfrontiert sie mit Vorhaltungen, die neben Leistungsfragen (Hygienemängel, Behandlungsfehler) auch ihr Abrechnungsverhalten betreffen. Als Ursache wird ihre wachsende wirtschaftliche Ausrichtung ausgemacht. Solche Vorwürfe müssen - angesichts knapper Sozialkassen, aber auch der existenziellen Bedeutung der stationären medizinischen Versorgung - nachdenklich stimmen. Deshalb diskutiert das Buch, ob Krankenhäuser tatsächlich Abrechnungsverstöße in einem relevanten Maße begehen, welche Ausprägungen dies annimmt und wie es gedeutet und erklärt werden kann. Dem interdisziplinär angelegten Band liegt eine empirisch-kriminologische Erhebung zugrunde, die durch einige ergänzende Beiträge flankiert wird und so ganz unterschiedliche Perspektiven zur Sprache kommen lässt.
In: Schriften zum Strafrecht 230
In: Strafrechtliche Abhandlungen, n.F., Bd. 176
Hauptbeschreibung Für das Strafrecht der westlichen Moderne steht fest: ""Nemo tenetur se ipsum accusare"". Auch das deutsche Strafverfahren sieht hierin eine elementare Größe, die das eigene Selbstverständnis prägt. Doch zugleich gibt jener ""nemo-tenetur-Satz"" immer wieder Anlass zum Streit. Über seine positiv-rechtlichen Geltungsgrundlagen und seine theoretische Erklärbarkeit ist man sich ebenso uneins geblieben wie über die Details seiner Gewährleistungsstruktur. Angesichts dieses Widerspruchs zwischen ungeklärter Dogmatik und selbstverständlicher Dignität der Selbstbelastungsf.
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 32, Heft 3, S. 321-340
ISSN: 0934-9200
Sexualdelinquenz von Zuwanderern ist ein Gegenstand emotionalisierter Debatten, wurde aber wissenschaftlich bislang kaum untersucht. Der Beitrag bietet daher eine eingehende Aufbereitung der dazu vorliegenden kriminalstatistischen Daten. Deren Analyse und Interpretation sind geeignet, die öffentliche Diskussion zu rationalisieren und der kriminologischen Forschung erste Impulse zu geben.
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 31, Heft 4, S. 433-440
ISSN: 0934-9200
Anders als die meisten Personen, die während der Kölner Tagung zu Wort gekommen und deshalb auch in diesem Heft vertreten sind, betreibe ich keine empirische (Straf-)Vollzugsforschung. Ich bin mit deren Stand als verarbeitender Rezipient vertraut, ohne aber ihre hier zu behandelnden (Feldzugangs-)Probleme aus eigener Anschauung zu kennen. Ich muss mich bei meiner Stellungnahme deshalb auf den Eindruck stützen, den die kontroversen Ausführungen zur Rolle der Kriminologischen Dienste vor und während der Veranstaltung bei mir hervorgerufen haben. Auf dieser (zugegebenermaßen unsicheren) Grundlage bin ich indes überzeugt, dass das Verfahren zur Zulassung von Vollzugsforschung so, wie es momentan organisiert ist, nicht richtig sein kann. Diese Auffassung stützt sich allerdings, was bei einem Außenstehenden nicht verwunderlich ist, auf eine eher grundsätzliche Erwägung, die vielleicht etwas theoretisch oder praxisfern anmuten mag und hier über einen kleinen Umweg illustriert werden muss.
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 31, Heft 3, S. 249-268
ISSN: 0934-9200
In Teilen der deutschen Jurisprudenz besteht die Bereitschaft, im Rahmen der Möglichkeiten rechtspolitisch aktiv zu werden und auf eine Erweiterung des geltenden Strafrechts hinzuwirken. Das dahinter stehende Selbstverständnis wird anhand von Beispielen und einer Auswertung von Publikationen zunächst illustriert und sodann eingehend kritisiert. Der Beitrag moniert insbesondere, dass die kriminalpolitischen Stellungnahmen ausschließlich ein idealisiertes, freiheitsverteilendes Strafrecht zur Grundlage haben. Demgegenüber weist das "wirkliche" Strafrecht, wie kriminologisch oft gezeigt worden ist, zahllose problematische und unerwünschte Merkmale auf. Eine sich als wissenschaftlich begreifende Kriminalpolitik darf dies nicht ignorieren.
In: JuristenZeitung, Band 73, Heft 18, S. 877
In: JuristenZeitung, Band 63, Heft 23, S. 1134
In: JuristenZeitung, Band 62, Heft 15-16, S. 780
In: Strafrechtliche Abhandlungen 176
Für das Strafrecht der westlichen Moderne steht fest: "Nemo tenetur se ipsum accusare". Auch das deutsche Strafverfahren sieht hierin eine elementare Größe, die das eigene Selbstverständnis prägt. Doch zugleich gibt jener "nemo-tenetur-Satz" immer wieder Anlass zum Streit. Über seine positiv-rechtlichen Geltungsgrundlagen und seine theoretische Erklärbarkeit ist man sich ebenso uneins geblieben wie über die Details seiner Gewährleistungsstruktur. Angesichts dieses Widerspruchs zwischen ungeklärter Dogmatik und selbstverständlicher Dignität der Selbstbelastungsfreiheit wendet sich Ralf Kölbel in seiner Jenaer Habilitationsschrift einigen ihrer offenen Grundfragen zu. Im Anschluss an seine rechtsmethodischen Vorüberlegungen stellt er die sachstrukturellen Hintergründe, die rechtsgeschichtliche Entwicklung und die verfassungsrechtliche Basis des "nemo-tenetur-Satzes" dar. -- Im Verlauf der Untersuchung erweist sich die "nemo-tenetur-Formel" als Bezeichnung für einen Gewährleistungskomplex, der von der Zurückhaltung verfänglichen Wissens handelt und von einem Ensemble verschiedener Grundrechte getragen wird. Um diese Konzeption sodann exemplarisch zu vertiefen, widmet sich der Autor den bislang kaum thematisierten materiell-strafrechtlichen Bezügen der Selbstbelastungsfreiheit. Besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei die Wechselwirkungen zwischen den einschlägigen Straf- und Verfassungsnormen. Bei deren Analyse zeigt sich die Notwendigkeit, "praktische Konkordanz" zwischen dem "nemo-tenetur-Interesse" und kollidierenden Belangen herzustellen. Unter den Möglichkeiten, die das geltende Recht hierfür zur Verfügung stellt, findet der Autor in einem abgestimmten System aus einschränkender Straftatbestandsauslegung und Beweisverwertungsverbot die überzeugendste Lösung.
In: Internationales Handbuch der Gewaltforschung, S. 1155-1170
In das Thema einführend, beschreibt der Autor zunächst den Untersuchungsgegenstand. So umfasst das Phänomen der Gewalt im Straßenverkehr sowohl physische Übergriffe als auch "Einwirkungen auf Verkehrsteilnehmer, die über fahrerische Abläufe vermittelt werden". Der Konfliktaspekt wird dabei, gemessen an der Intensität, in die drei Bereiche Rücksichtslosigkeit, aggressives Fahrverhalten sowie gestische und verbale Beleidigungen bzw. Handgreiflichkeiten gegliedert. Die wenigen theoretischen Erklärungsansätze beschränken sich vor allem auf heuristisch angelegte Konzeptionen. Dazu zählen Arbeiten, "die mit unterschiedlichem theoretischen Hintergrund versuchen, allgemeine Vorstellungen von der Gewaltentstehung auf den Verkehrsbereich zu übertragen", wie z.B. persönlichkeitsorientierte Ansätze. Weitere Konzepte rücken das "subjektive Erleben der Beteiligten sowie die dynamische, interaktive Erzeugung von fahrerischen Auseinandersetzungen" in den Vordergrund der Untersuchung. Zudem existieren "auch erste Studien zu jenen Definitionsprozessen innerhalb des Straßenverkehrs, in denen die objektiv störenden oder gefährlichen Fahrhandlungen dann als unkooperativ, rücksichtslos oder aggressiv gewertet werden". Aufgrund des fragmentarischen Forschungsstandes kann eine Darlegung grundlegender Kontroversen nicht geleistet werden. Statt dessen nennt der Autor einige zu berücksichtigende Aufgabenfelder, die zu einer Systematisierung des Forschungsfeldes beitragen könnten. Abschließend werden Überlegungen zur Unfall-, Delinquenz-, und Gewaltprävention diskutiert. (ICG)
Kriminologie ist das empirische Fach, das sich in spezifischer Weise mit den normativen Voraussetzungen und tatsächlichen Bedingungen befasst, unter denen Verhalten als abweichend bezeichnet werden kann, und das die Erscheinungs-, Entstehungs- und Verarbeitungsformen solchen Verhaltens untersucht. Da es sich wegen seiner jüngeren und jüngsten Entwicklungen - also mit Blick auf die Erkenntnisgewinne, die Methodenverfeinerung und den gewachsenen Materialreichtum - indes zunehmend in Spezialdiskursen bewegt, bietet das vorliegende Buch, ein Klassiker der deutschsprachigen kriminologischen Literatur, deren Zusammenführung zu einer Gesamtdarstellung. Bereits in der 8. Auflage vorliegend bereitet es den aktuellen Stand der nationalen wie internationalen Forschung ausführlich und zuverlässig auf. In seiner durchweg neubearbeiteten Fassung informiert das Werk systematisch über die Theoriebildung und die vorhandenen Befunde zu allen wesentlichen kriminologischen Bereichen - und zwar unter Einschluss realer Bedingungen und Prozesse der staatlichen und außerstaatlichen Prävention und Sanktionierung. Das Werk wendet sich an Leser, die in Praxis, Ausbildung und Wissenschaft an der sozialen Realität von Kriminalität und deren gesellschaftlicher Bearbeitung interessiert sind. Zugleich begreift es sich als empirisch fundierter, kritischer Beitrag zur ,gesamten Strafrechtswissenschaft'. Die umfangreiche Aktualisierung der Neuauflage beinhaltet die Neustrukturierung und Erweiterung der Darstellung kriminologisch-theoretischer Konzeptionen. Es wurden alle Teile neugestaltet und ausgebaut, die sich mit der kriminologischen Erforschung von (Straf-)Gesetzgebungsprozessen befassen. Zusätzlich wurden sämtliche Textstellen neu konzipiert, die die Forschung zur Praxis der Strafverfolgungsinstitutionen thematisieren und die Behandlung von Cyber Crimes erhielt eine erheblich größere Gewichtung