Tintenpatronen und Tonerkartuschen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte werden ersetzt, sobald die Farbgeber (Tinten und Toner) darin aufgebraucht sind. Ausgehend vom Nutzungsumfang der Geräte lässt sich auf ein erhebliches Abfallaufkommen von mehreren Millionen geleerter Module und Patronen in öffentlichen Einrichtungen pro Jahr schließen. Mit diesem Leitfaden werden Kartuschen und Patronen identifiziert, die aufgrund ihrer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung eine Reduktion der Abfallmenge ermöglicht und damit ein Beitrag zur Ressourcenschonung leistet. Ferner werden Anforderungen an die eingesetzten Materialien sowie die Farbgeber gestellt, die Gesundheitsgefahren im Gebrauch für Menschen reduzieren. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Tonerkartuschen und Tintenpatronen (DE-UZ 177, Ausgabe Juli 2021).
Drucker und Multifunktionsgeräte sind komplexe Geräte mit diversen Funktionen und werden im Arbeitsumfeld täglich eingesetzt. Mit diesem Leitfaden werden Geräte identifiziert, die sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen und einen Beitrag zu Klimaschutz leisten. Durch eine langlebige Konstruktion und den Einsatz von Rezyklatkunststoffen tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Es kommen schadstoffarme Materialien zum Einsatz und gesundheitsschädliche Emissionen wie Lärm und Feinstaub, die von den Geräten ausgehen können, werden reduziert. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (DE-UZ 219, Ausgabe Januar 2021).
Mobiltelefone, Smartphones und Tablets sind als Bestandteile der IKT nicht mehr wegzudenken. Die hohe Anzahl an genutzten Geräten ist relevant, weil die Herstellung mit einem hohen Ressourcenverbrauch verbunden ist. Sie enthalten eine Vielzahl kritischer Rohstoffe, die einerseits Umweltprobleme im Abbau zur Folge haben, andererseits oft in nur unzureichenden Mengen recycelt werden können. Mit diesem Leitfaden sollen Geräte beschafft werden, die langlebig konstruiert, reparierbar und gut recycelbar sind und damit den Ressourcenverbrauch senken. Die Hersteller sollten wirksame Rücknahmesysteme unterhalten, sodass ein Großteil der enthaltenen Rohstoffe auch wieder in den Produktionskreislauf eingespeist wird. Des Weiteren erfüllen die Geräte vorsorgliche Gesundheitsschutzkriterien, die die Exposition durch Funkwellen betreffen. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (DE-UZ 106, Ausgabe Januar 2022).
Voice over IP-Telefone ersetzten in Büroanwendungen zusehends analoge oder ISDN-Telefonanlagen. Sie bieten deutlich mehr Funktionen und ermöglichen mit dem Anschluss an vorhandene Datennetze einen kostengünstigen Betrieb. Mit diesem Leitfaden werden Geräte identifiziert, die sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen, langlebig konstruiert sind und bei denen umweltbelastende Materialien vermieden wurden. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (DE-UZ 220, Ausgabe Januar 2021).
Server und Datenspeicher kommen überwiegend in Rechenzentrum zum Einsatz. Die Funktionen dieser Produktgruppen sind Daten zu verarbeiten, zu speichern und zentral zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf an zentraler Verarbeitung und Speicherung von Daten steigt seit Jahren kontinuierlich. Das Potenzial, durch ambitionierte Kriterien die Umwelt zu entlasten, ist groß. Server und Datenspeicher werden rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr betrieben. Die Steigerung der Energieeffizienz hat daher einen großen Einfluss auf den Energiebedarf von Rechenzentren, da sie für ca. 60 % des Gesamtenergiebedarfs eines Rechenzentrums verantwortlich sind. Mit diesem Leitfaden sollen Geräte beschafft werden, die energieeffizient, langlebig konstruiert, reparierbar und gut recycelbar sind und damit Treibhausgasemissionen und den Ressourcenverbrauch senken. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Server und Datenspeicherprodukte (DE-UZ 213, Ausgabe Januar 2020).
Ziel dieses Skriptes ist es, zunächst grundlegend in die Bedeutung und den Nutzen der umweltfreundlichen Beschaffung einzuführen. Ferner sollen die öffentlichen Beschaffungsstellen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung vertraut gemacht werden. Das Schulungsskript orientiert sich dabei praxisgerecht an den einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten und zum Teil auch Pflichten, Umweltaspekte in das Vergabeverfahren einfließen zu lassen. Dazu wird im Wesentlichen auf nationale Normen Bezug genommen. Da das Skript als Einstieg in das Thema gedacht ist, finden sich in den Kapiteln 7 und 8 weiterführende Informationsquellen, die sowohl zur Vertiefung als auch der praktischen Umsetzung dienen.
Umweltfreundliche Produkte führen nur dann zu einer realen Umweltentlastung, wenn sich diese auf dem Massenmarkt auch tatsächlich etablieren können. Mit der Lebenszykluskostenrechnung (englisch: 'Life Cycle Costing', LCC) können alle relevanten Kosten ermittelt werden, die ein Produkt entlang seines gesamten Produktlebenszyklus verursacht. Auch die "versteckten" Kosten, wie beispielsweise Verbrauchs- und Entsorgungskosten, werden hierbei systematisch erfasst. So kann zum Beispiel bei einem direkten Vergleich unterschiedlicher Varianten, beispielsweise zwischen einem konventionellen und einem umweltfreundlichen Produkt, festgestellt werden, ob und in welchem Umfang die umweltfreundliche Variante auch aus ökonomischer Sicht insgesamt besser abschneidet als die konventionelle.
Als ein Haupthindernis für die Berücksichtigung umweltbezogener Anforderungen in der öffentlichen Beschaffung wird oft eine mangelnde Verfügbarkeit von leicht zugänglichen, verlässlichen, aktuellen und marktfähigen Produktanforderungen bzw. Umweltkriterien genannt, die für eine Vergabe genutzt werden können. Da es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung in der Regel nicht möglich sein wird, Umweltschutzanforderungen an Produkte und Dienstleistungen selbst zu entwickeln, besteht ein sinnvoller und effizienter Weg darin, auf die im Rahmen von Umweltzeichen entwickelten Kriterien zurückzugreifen. Dieses Schulungsskript zeigt Möglichkeiten auf, wie Kriterien aus Gütezeichen oder Gütezeichen selbst in Ausschreibungsunterlagen integriert werden können.
Im zweiten Halbjahr 2020 hatte Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft inne. In diesem Zusammenhang beschlossen das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) eine gemeinsame Konferenz zum Thema Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung zu veranstalten mit dem Titel "Environmental Aspects in Public Procurement in Europe". Die Konferenz richtete sich an Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger, Vergabestellen, die Leitungsebene öffentlicher Einrichtungen, politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen sowie Unternehmen in ganz Europa. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Konferenz umfassten die Themen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Artenvielfalt und eine nicht-toxische Umgebung. Ziel war es mit Experten aus Politik und der Beschaffungspraxis zu diskutieren wie die öffentliche Hand, die eine enorme Marktmacht besitzt, zur Unterstützung dieser Themen beitragen kann. Die inhaltliche Präsentation der Themen und die Diskussionen erfolgten durch verschiedene Formate wie Impulsvorträge, Keynotes, Vorträge, Podiumsdiskussionen und produktgruppenbezogene Workshops. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich die öffentliche Hand bereits auf den Weg gemacht hat hin zu einer umweltfreundlicheren Beschaffungspraxis. Dies belegten insbesondere die vielen guten Praxisbeispiele der Referentinnen und Referenten. Es bedarf jedoch an erster Stelle politischen Willen und entsprechende (verpflichtende) gesetzliche Vorgaben, um eine umweltfreundliche Beschaffung zu ermöglichen. Und auch die Leitungsebene öffentlicher Einrichtungen muss diese Vorgaben kennen und mittragen und sich dafür einsetzen, dass sie in der Beschaffungspraxis umgesetzt werden. Zudem ist es dringend notwendig genügend personelle Kapazitäten vorzuhalten und die Mitarbeitenden umfassend zu schulen, um die Vorgaben erfolgreich in die Beschaffungen zu integrieren. In den Workshops wurde anhand der Produktgruppen Textilien, IKT und Veranstaltungen gezeigt, wie diese Integration von Umweltaspekten in der Beschaffungspraxis erfolgen kann.
Im Rahmen des durchgeführten Vorhabens wurde das Umweltbundesamt (UBA) bei seiner fachlichen Arbeit zur Festlegung von Umweltkriterien und Funktionsanforderungen in drei Produktbereichen unterstützt. Konkret wurden die folgenden Teilleistungen bearbeitet: Arbeitspaket I: Entwicklung von vier neuen Vergabegrundlagen im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel für die Umweltzeichen RAL-UZ 194 "Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger (2015), RAL-UZ 201 "Maschinengeschirrspülmittel" (2016), RAL-UZ 202 "Waschmittel" (2016) und RAL-UZ 203 "Shampoos, Duschgele und Seifen und weitere so genannte rinse-off-(abspülbare)-Kosmetikprodukte" (2016), Arbeitspaket II: Revision und Zusammenführung der Vergabegrundlagen RAL-UZ 129 "Gartengeräte" sowie RAL UZ-54 "Komposthäcksler" zum RAL-UZ 206 "Gartengeräte" (2017), Arbeitspaket III: Erarbeitung einer neuen Vergabegrundlage für die Produktgruppe der Schreibgeräte, das RAL-UZ 200 "Schreibgeräte und Stempel" (2016).
Die Einhaltung von Sozialstandards und Menschenrechten in den globalen Lieferketten ist von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen Umweltzeichen wie Blauer Engel zunehmend soziale und menschenrechtliche Belange bei der Entwicklung von Vergabekriterien. In diesem Vorhaben wurden Formulierungsvorschläge für soziale und menschenrechtliche Anforderungen in Form von Kriterien und entsprechenden Nachweissystemen für fünf Produktgruppen - Textilien, Wasch- und Reinigungsmittel, Spielzeuge, Drucker und Möbel - detailliert herausgearbeitet. Dafür wurden soziale und menschenrechtliche Aspekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Produkten analysiert und ausgewählte internationale Standards im Hinblick auf ihre Eignung als verlässliche, vertrauenswürdige und effiziente Nachweisführung im Umweltzeichen ausgewertet. Die Formulierungsvorschläge adressieren neben den ILO-Kernarbeitsnormen viele weitere soziale und menschenrechtliche Brennpunkte wie z.B. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Rechte indigener Völker, Arbeitszeiten, soziale Absicherung, Beschwerdemechanismus usw. Darüber hinaus adressieren sie viele wichtige Lieferkettenbereiche, vor allem Rohstoffgewinnung sowie Fertigung. Zusätzlich integrieren sie den Ansatz der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie konkrete Kriterien für die Vor-Ort-Unterstützung von Kleinbauernvereinigungen. Bei allen Kriterien wurden möglichst viele Synergien mit den bestehenden, ambitionierten Standards geschaffen, damit der Aufwand für die Prüfeinrichtungen reduziert und sich freiwillige Standards gegenseitig verstärken. Insgesamt sind die Formulierungsvorschläge zwar ambitioniert, stellen aber einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Prüfeinrichtungen dar. Damit setzen sie Anreize für die Unternehmen, ihre Bemühungen zur Verbesserung von Sozialstandards und Menschenrechten glaubwürdig an die Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Die Verkürzung der Lebens- und Nutzungsdauer von verschiedenen Produktgruppen verbraucht enorme Mengen Energie und beansprucht natürliche Ressourcen. Infolge dessen fallen erhebliche Mengen von Abfällen an, von denen nur ein geringer Anteil für die Wiederverwendung vorbereitet und einer erneuten Nutzung als Gebrauchtprodukt zugeführt wird. Maßnahmen zur Verlängerung der Produktnutzungsdauer leisten maßgebliche Beiträge zur Reduzierung des Abfallanfalls und zur Ressourcenschonung. Dieses Hintergrundpapier fasst die Sachlage zusammen und stellt Ansätze zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung durch Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung zur Diskussion.