Grundsätzliche Überlegungen zur Analyse der finanziellen Rechenschaftsberichte der politischen Parteien in ihrer neuen Form
In: Diskussionsbeiträge und Berichte ... aus dem Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg 11
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In: Diskussionsbeiträge und Berichte ... aus dem Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg 11
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 40, Heft 4, S. 485-495
ISSN: 0016-5875
Der Autor trägt unterschiedliche Meinungen und Stellungnahmen von Juristen und Politikern zum Thema der Ahndung von Straftaten ehemaliger DDR-Funktionäre in der früheren DDR zusammen. Im einzelnen werden folgende Fragen behandelt: Was fällt unter "Regierungskriminalität"? Nach welchem und mit welchem Recht soll die "Regierungskriminalität" der DDR bestraft werden? Gibt es Alternativen zum Strafprozeß, und gibt es eine Verjährung für DDR-Unrecht? Außerdem wird die Diskussion um "Pilotverfahren" gegen DDR-Straftäter nachgezeichnet. Das erste Verfahren dieser Art ist der Berliner "Mauerschützen"-Prozeß. Die Diskussion über dieses Verfahren verdeutlicht exemplarisch die Probleme der angemessenen juristischen Aufarbeitung der "Regierungskriminalität". Die unterschiedlichen Stellungnahmen zu den einzelnen Aspekten des gesamten Themas geben einen Einblick in die Schwierigkeit des rechtlichen und rechtspolitischen Sachverhalts. (pag)
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 40, Heft 3, S. 339-355
ISSN: 0016-5875
In: Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb: Rechtsnormen - Realanalysen - Reformvorschläge, S. 100-133
Im Mittelpunkt der Abhandlung steht die Frage, inwieweit die mit dem "Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze" vom 22. Dezember 1983 geforderte Transparenz der Parteienfinanzierung und die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Rechenschaftsberichte einen Fortschritt gegenüber der früheren Praxis darstellen und wo weiterhin Mängel zu verzeichnen sind. Der Autor legt die Bewertungskriterien zum Vergleich von Anspruch und Wirklichkeit der Rechenschaftsberichte dar und analysiert ihre Bedeutung für die Chancengleichheit der Parteien. In einem weiteren Schritt übt der Verfasser Kritik am Begriff der Einnahme und äußert Einwände gegen die ungenügende Spezifizierung der verschiedenen Einnahmearten. Der Autor plädiert für eine seriöse quantitativ-statistische Aufbereitung der Berichte und deren Verknüpfung mit einer qualitativen (Hintergrund-)Erklärung. Der zentrale Einwand gegen die neuen Rechenschaftsberichte lautet, daß sie für den Bürger noch unübersichtlicher geworden sind, als sie es bereits vor der Novellierung waren. Der Autor entwickelt abschließend Vorschläge zur Sicherstellung ausreichender Kontrollmöglichkeiten bei der Parteienfinanzierung. Diese betreffen die präzise Grenze zwischen Parteien und deren "Umfeld" sowie Sanktionen bei Verstößen. Gedruckte Quellen und Sekundärliteratur wurden ausgewertet. (KS)
In: Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb, S. 358-388
In: Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb, S. 100-133
In: Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb: Rechtsnormen - Realanalysen - Reformvorschläge, S. 358-388
Der Autor prüft, aus welchen Quellen und nach welchen Verfahrensregeln Parteien und Gruppierungen im kommunalen Bereich finanzielle Mittel für ihre diversen Aktivitäten schöpfen und ob und in welchem Maß diese Praxis transparent und damit öffentlich kontrollierbar ist. Der Beitrag konzentriert sich auf die öffentliche Finanzierung von Rathausfraktionen. Der Untersuchung liegen im wesentlichen Informationen über kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen und die Ergebnisse einer vom Verfasser durchgeführten Umfrage bei den kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein zugrunde. Die rechtliche Regelung öffentlicher Geldzuweisungen an Rathausfraktionen, die Höhe der Fraktionszuschüsse, deren Zusammensetzung sowie systematische Überzahlung werden näher untersucht. Die Höhe und der Auszahlungsmodus der öffentlichen Subventionen von Rathausfraktionen sind generell weder wirksam gesetzlich geregelt noch effektiv öffentlich kontrollierbar. Vor diesem Hintergrund entwickelt der Autor abschließend Kriterien für eine Reform kommunaler Fraktionszuschüsse. (KS)