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Das Bundesraumordnungsgesetz von 1965 ist einer der wichtigen Wendepunkte in der Planungsgeschichte der Bundesrepublik. Nach Inkrafttreten des Gesetzes verabschiedeten sämtliche Bundesländer zwischen dem Ende der 1960er- und dem Anfang der 1970er-Jahre Pläne und Programme auf der Grundlage von Zentrale-Orte-Systemen. Der Beitrag betrachtet die gut zehnjährige interne Diskussion über Sinn und Aufgaben der Bundesraumordnung, die dem Erlass des Gesetzes vorausging, und wirft einen vertieften Blick auf Aussagen des baden-württembergischen Raumplaners Gerhard Ziegler und weiterer Planungsexperten. Für diese ältere Generation von Fachleuten, die ihre berufliche Laufbahn in der NS-Diktatur begonnen hatten, war es schwer zu akzeptieren, dass in der Demokratie das überkommene Leitbild einer geordneten Gesellschaft und dezentralen Siedlungsstruktur keine Grundlage für staatliche Eingriffe darstellten. Die zehnjährige Debatte und Lobbyarbeit für ein Bundesraumordnungsgesetz stellte für diese Generation einen Lern- und Anpassungsprozess dar. Das Raumordnungsgesetz markiert im Ergebnis eine institutionelle Konsolidierung der Raumplanung in Deutschland, illustriert andererseits aber eine spezifische Fachblindheit, da die Fixierung auf überkommene ballungskritische Positionen die Phänomene der Suburbanisierung und Massenmotorisierung unbeachtet ließ, die in diesen Jahren die räumlichen Zusammenhänge in Westdeutschland tiefgreifend veränderten. In der Folge wurde die im Raumordnungsgesetz verankerte Zentrale-Orte-Konzeption zu einer fachpolitischen Kompromissformel, die zwischen ballungskritisch-konservativen Haltungen und den Positionen einer jüngeren Planergeneration vermitteln konnte. ; The Federal Spatial Planning Act of 1965 is one of the important turning points in the planning history of the Federal Republic of Germany. After the law came into force, in the late 1960s and early 1970s each German federal state passed plans and programmes based on systems of central places. The article traces and analyses statements by the Baden-Wurttemberg regional planner Gerhard Ziegler and other experts involved in the discussion that preceded the Planning Act. For this older generation of experts who had started their professional careers during the years of Nazi dictatorship, it was difficult to accept that, in a democracy, their former beliefs in an ordered society and in decentralized settlement patterns were not a sufficient basis for institutionalized planning interventions. The ten years of debate and lobbying for federal planning legislation between the mid-1950s and mid-1960s were a process of learning and adjustment for this older generation. The result marks the professional consolidation of regional planning in Germany, but also reflects how planning lost touch with the new phenomena of suburbanization and mass motorization that deeply changed spatial inter-relations in Western Germany in these years. In this situation, the concept of central places became important as a formula of compromise within the professional community, between conservative positions on the one side and more contemporary positions on the other side.
BASE
In: Eine Veröffentlichung des Forum Technik und Gesellschaft, RWTH - Rheinisch-Westfälische Hochschule, Aachen
In: Eine Veröffentlichung des Forum Technik und Gesellschaft
In: Raumforschung zwischen Nationalsozialismus und Demokratie: Das schwierige Erbe der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, S. 82-97
Das Bundesraumordnungsgesetz von 1965 ist einer der wichtigen Wendepunkte in der Planungsgeschichte der Bundesrepublik. Nach Inkrafttreten des Gesetzes verabschiedeten sämtliche Bundesländer zwischen dem Ende der 1960er- und dem Anfang der 1970er-Jahre Pläne und Programme auf der Grundlage von Zentrale-Orte-Systemen. Der Beitrag betrachtet die gut zehnjährige interne Diskussion über Sinn und Aufgaben der Bundesraumordnung, die dem Erlass des Gesetzes vorausging, und wirft einen vertieften Blick auf Aussagen des baden-württembergischen Raumplaners Gerhard Ziegler und weiterer Planungsexperten. Für diese ältere Generation von Fachleuten, die ihre berufliche Laufbahn in der NS-Diktatur begonnen hatten, war es schwer zu akzeptieren, dass in der Demokratie das überkommene Leitbild einer geordneten Gesellschaft und dezentralen Siedlungsstruktur keine Grundlage für staatliche Eingriffe darstellten. Die zehnjährige Debatte und Lobbyarbeit für ein Bundesraumordnungsgesetz stellte für diese Generation einen Lern- und Anpassungsprozess dar. Das Raumordnungsgesetz markiert im Ergebnis eine institutionelle Konsolidierung der Raumplanung in Deutschland, illustriert andererseits aber eine spezifische Fachblindheit, da die Fixierung auf überkommene ballungskritische Positionen die Phänomene der Suburbanisierung und Massenmotorisierung unbeachtet ließ, die in diesen Jahren die räumlichen Zusammenhänge in Westdeutschland tiefgreifend veränderten. In der Folge wurde die im Raumordnungsgesetz verankerte Zentrale-Orte-Konzeption zu einer fachpolitischen Kompromissformel, die zwischen ballungskritisch-konservativen Haltungen und den Positionen einer jüngeren Planergeneration vermitteln konnte.
In: Vom Dritten Reich zur Bundesrepublik: Beiträge einer Tagung zur Geschichte von Raumforschung und Raumplanung, S. 188-209
Der Einfluss zeitgeschichtlicher Kontexte auf die Entstehung von Walter Christallers
Theorie der zentralen Orte, die er im Jahr 1933 in seiner Schrift "Die zentralen Orte in
Süddeutschland" veröffentlichte, ist bis heute nicht umfassend untersucht worden. Christallers
Zentrale-Orte-Modell geht von der Vorstellung dezentraler Binnenwirtschaft aus
und reagiert darin in mehrfacher Weise auf die Krisendiskussion im Kontext der weltwirtschaftlichen
Depression um 1930. Als Idealbild einer effizienten und autarken nationalen
Wirtschaftslandschaft wird das Modell nach der nationalsozialistischen Machtübernahme
von Johann Wilhelm Ludowici, dem Siedlungsbeauftragten im Stab des
Stellvertreters des Führers, aufgenommen. Nach Entfesselung des zweiten Weltkriegs
entwerfen mehrere Institutionen der NS-Raumplanung Leitlinien zentralörtlicher Hierarchien
für die Siedlungs- und Germanisierungspläne in eroberten Territorien. Schließlich
wird das Modell in der Endphase der NS-Diktatur auch für die Neuordnung des
"Altreiches" diskutiert. Ausschlaggebend hierfür sind bevölkerungspolitische Effizienzund
Rationalisierungsziele.
Diese historischen Zusammenhänge sind für die gegenwärtige Diskussion um Geltung
und Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Konzeptes nicht ohne Bedeutung, da sie
die zeitspezifischen Bedingtheiten eines Erklärungsansatzes verdeutlichen, der gemeinhin
als objektiv gültige Theorie gewertet wird.
In: Journal für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (JKGE) 2
In: Journal for Culture and History of the Germans in Eastern Europe
Raumplanung und Raumforschung sind bislang in Deutschland, vor allem für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, nur ungenügend historisch aufbereitet. Wie viele andere Innovationen setzten sie sich in Deutschland aber erst nach 1945 dauerhaft durch – als Teil eines verwissenschaftlichten Konsenses zur Modernisierung, Rationalisierung und Demokratisierung der Gesellschaft, der zunächst zu oft die
Verbindungen zu den auch völkischen Wurzeln der Ordnung ausblendete. Der Band schließt somit nicht nur eine Lücke der Forschung, sondern setzt auch die Aufarbeitung eines wichtigen Stücks deutscher Nachkriegsgeschichte fort.