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81 Ergebnisse
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In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 3, Heft 3, S. 352-365
ISSN: 2942-335X
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 3, Heft 1, S. 120-132
ISSN: 2942-335X
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 2, Heft 1, S. 97-116
ISSN: 2942-335X
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 2, Heft 4, S. 505-520
ISSN: 2942-335X
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 2, Heft 3, S. 388-398
ISSN: 2942-335X
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 2, Heft 2, S. 228-249
ISSN: 2942-335X
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 1, Heft 1, S. 92-103
ISSN: 2942-335X
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 1, Heft 2, S. 233-240
ISSN: 2942-335X
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 1, Heft 3, S. 345-353
ISSN: 2942-335X
In: Giessener Schriften zum Strafrecht und zur Kriminologie 21
In: Gießener Schriften zum Strafrecht und zur Kriminologie Band 21
Erstmals wurde im Rahmen einer Täterbefragung abweichendes Verhalten von Studierenden aus zwei westlichen Städten, Gießen und Madison (USA), und einer islamischen Stadt, Izmir (Türkei), miteinander verglichen und mit kulturell unterschiedlichen Sozialisationsfaktoren in Verbindung gesetzt. Aufgrund der viel diskutierten hohen Kriminalitäts- und Gefängnisraten immigrierter türkischer Jugendlicher wird oftmals in der deutschen Öffentlichkeit pauschal von einer ethnisch oder kulturell bedingten höheren Kriminalitätsbelastung türkischer Jugendlicher gesprochen, deren Ursache in der kollektivistischen türkischen Gesellschaftsstruktur gesucht wird. Doch wie die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zeigen konnten, sind es gerade die für kollektivistische Gesellschaften typischen stärkeren Bindungen der Jugendlichen an Sozialisationsinstanzen wie Familie, Schule und Religion, die bei Jugendlichen in der Türkei zu einem deutlich geringeren Ausmaß an Delinquenz und Suchtmittelumgang führen als bei Jugendlichen aus der westlichen Welt. Damit wird die Sozialisation im individualistischen Wertesystem auf den Prüfstand gestellt und die These der "Normalität" der Jugenddelinquenz hinterfragt
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 7, Heft 1, S. 50-80
ISSN: 2942-335X
Einmal gebildete Überzeugungen von der Schuld eines Verdächtigen können die Bewertung von Beweisen im weiteren Strafverfahren und die nachfolgenden Einschätzungen der Schuld leiten. Empirische Studien zu Bestätigungstendenzen (Confirmation Bias) im Strafverfahrenskontext in Deutschland sind rar. Studien aus dem vorwiegend angelsächsischen Raum erfassen einen Confirmation Bias i.d.R. über das Induzieren einer Schuld- vs. Unschuldshypothese, so dass bei einem solchen Vorgehen hauptsächlich der Erfolg der experimentellen Induzierung getestet wird, nicht jedoch die Beibehaltung einer gebildeten Hypothese (Bestätigungstendenz). Die vorliegende Arbeit fokussiert daher auf die Prüfung der Beibehaltung oder Veränderung einer gebildeten Ursprungshypothese. Dazu erhielten 96 kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen aus Deutschland in einem ersten Schritt einen Aktenauszug zu einem Tötungsdelikt mit belastendem oder entlastendem Beweismaterial, bevor sie eine erste Einschätzung der Schuld abgaben. In einem zweiten Schritt erhielten beide Gruppen weiteres uneindeutiges Beweismaterial in Form von protokollierten oder videoaufgezeichneten Zeugenvernehmungen und gaben eine endgültige Einschätzung der Schuld ab. Die endgültige Schuldeinschätzung war lediglich in der entlastenden Beweisbedingung zum zweiten Messzeitpunkt, nachdem die Teilnehmenden die weiteren uneindeutigen Beweise erhalten hatten, signifikant höher. In der belastenden Bedingung zeigten die Einstufungen tendenziell in die erwartete Richtung. Ein Einfluss der Art der Informationsquelle lag erwartungsgemäß nicht vor. Insgesamt deuten unsere Ergebnisse darauf hin, dass vor allem erfahrene Ermittlungsbeamte und -beamtinnen nicht durch Vorannahmen beeinflusst wurden. Da dies die erste Studie zum Confirmation Bias in Deutschland an Polizeibeamten und -beamtinnen ist, werden weitere Untersuchungen als notwendig erachtet.
In: Rechtspsychologie: RPsych ; Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und soziale Arbeit, Band 7, Heft 4, S. 515-547
ISSN: 2942-335X
In dieser Studie wurde untersucht, inwieweit Vorinformationen über eine Opferzeugin einen Einfluss auf die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit der Person haben können. Zwanzig Studierende der Akademie der Polizei Hamburg sahen hierbei jeweils zwei reale Videovernehmungen inhaltlich ähnlich gelagerter Zeugenaussagen (sexuelle Nötigung durch einen unbekannten Beschuldigten), wobei die eine Aussage als glaubhaft eingestuft wurde und die andere nicht. Der Kontext wurde manipuliert, indem der Experimentalgruppe vor dem Anschauen einer jeden Vernehmung wertschätzende oder diskreditierende Informationen über die Glaubwürdigkeit der Opferzeugin mitgeteilt wurden. Die Informationen waren hierbei genau entgegengesetzt der tatsächlichen Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage. Jeweils nach Anschauen des Videos beurteilten alle Teilnehmenden die Aussage anhand eines Fragebogens, mit dem die Ausprägung der 24 Glaubhaftigkeitsmerkmale, die Glaubhaftigkeit der Aussage insgesamt sowie die Glaubwürdigkeit der Zeugin eingeschätzt werden sollte. Es zeigte sich, dass die Experimentalgruppe hypothesenkonform die Glaubhaftigkeit der glaubhaften Aussage signifikant geringer einschätzte als die Kontrollgruppe sowie die einzelnen Glaubhaftigkeitsmerkmale als weniger ausgeprägt bewertete. Bei der nicht-glaubhaften Aussage waren die Befunde uneinheitlicher; signifikante Unterschiede lagen hier nur für einzelne Merkmale vor. Erwartungskonform fiel die Gesamteinschätzung der Glaubhaftigkeit der Aussage in der Experimentalgruppe höher aus als in der Kontrollgruppe. Insgesamt führten also insbesondere negative, diskreditierende Vorinformationen zu kognitiven Verzerrungen der Studierenden in der Experimentalgruppe. Sie bewerteten sowohl die Aussage als auch die Glaubwürdigkeit der Zeugin kongruent zu den fälschlichen Vorinformationen. Von positiven Vorinformationen ließen sich die Teilnehmenden demgegenüber weniger leiten.