In öffentlichen Gütern begegnet sich unsere Gesellschaft selbst. Die Bürgerinnen und Bürger sind auf öffentliche Güter angewiesen, um sich frei und gleich zu entfalten und den sozialen Zusammenhalt demokratisch zu gestalten. Der demografische, neoliberale und digitale Strukturwandel und die sozialen und pandemischen, ökonomischen und ökologischen, energiepolitischen und militärischen Krisen fordern öffentliche Güter heraus. Deshalb muss der liberale Verfassungsstaat öffentliche Güter gewährleisten, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche Güter garantieren, die zivilgesellschaftliche Produktion öffentlicher Güter regulieren, neue digitale und ökologische öffentliche Güter anerkennen und vor allem die Zukunft öffentlicher Güter sichern.
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Es ist Aufgabe der Verfassungstheorie, das Grundgesetz immer wieder neu und anders zu lesen. Gerade in Zeiten vermeintlicher Alternativlosigkeit ist es wichtig, verfassungsrechtlich zugespitzt zu argumentieren. Andernfalls werden wir nicht in der Lage sein, die sozialen und politischen, ökologischen und ökonomischen, technischen und kommunikativen Herausforderungen anzunehmen, vor denen wir heute stehen. Eine undogmatische und interdisziplinäre Verfassungstheorie versteht das Grundgesetz als eine Assemblage aus heterogenen Regelungen und diversen Regelungskomplexen, die zugespitzte Interpretationen und Erklärungen herausfordern. Es gibt daher keine Verfassungstheorie ohne Eigenschaften! Dies sollen die verfassungstheoretischen Diskussionen über die Verfassung der Natur, die Ästhetik der Verfassung, die Verteidigung unserer liberalen Verfassungsordnung gegen autoritäre Theorien und Politik sowie das Plädoyer für eine pluralistische Gesellschaft der Repräsentationen zeigen.
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Die Erde ist in ein neues Zeitalter eingetreten: Auf das Holozän folgt nun das "Anthropozän", in dem sich der Mensch zu einer geologischen Kraft entwickelt hat. Doch was bedeutet die Ausrufung dieser neuen Erdepoche für die politische und rechtliche Governance unseres Planeten?Das Anthropozän-Konzept veranschaulicht den Wandel des globalen Zeit- und Raumverständnisses. Es reflektiert ein neues Verhältnis von Natur und Kultur. Es verabschiedet die Leitideen der "Risikogesellschaft" und der "Nachhaltigkeit". Es fragt nach der normativen Steuerungskraft der Resistenz, Resilienz und Persistenz ökologischer und kultureller Systeme. Es rechnet mit Tieren, Pflanzen und Landschaften als neuen Akteuren im Rechtssystem. Die environmental humanities rekonstruieren die anthropozäne Herausforderung als Kontrakt, Komposition oderKonflikt: Doch welchem dieser drei Anthropozän-Konzepte sollten wir folgen?
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Generationengerechtigkeit, Altersdiskriminierung und soziale Sicherheit sind Schlagworte einer demografischen Debatte, die nicht nur die Politik und Wissenschaft herausfordert, sondern auch in der Bevölkerung Sorgen und Ängste hervorruft. Der demografische Wandel setzt die demokratischen Grundlagen unserer Gesellschaft unter Druck. Eine schrumpfende Bevölkerung, eine alternde Gesellschaft und neue regionale Ungleichgewichte zwischen verlassenen Orten und wachsenden Städten provozieren Verteilungsfragen und polarisieren die Sozialordnung des Wohlfahrtsstaates. Wie wird mit immer markanter formulierten Partikularinteressen unterschiedlicher Bevölkerungs- und Altersgruppen umgegangen? Und in welchen Lebensbereichen stellen die demografischen Veränderungen die normativen Orientierungen und strukturellen Grundlagen des Gemeinwesens in Frage? Die Autoren lenken die Aufmerksamkeit auf Wohlstandskonflikte und Verteilungsfragen, allesamt Entwicklungen, die Gestalt, Form und Mentalität des Sozialen prägen. Erweist sich der demokratische Wohlfahrtsstaat als flexibel genug, die demografische Herausforderung anzunehmen? Jenseits von Niedergangsszenarien und Heilsversprechen à la "Weniger sind mehr" wird hier erstmals auf verfassungs-, infra- und wohlfahrtsstruktureller Ebene nicht nur eine differenzierte Analyse des konfliktreichen Spannungsverhältnisses zwischen Demografie und Demokratie vorgestellt, sondern auch eine Perspektive entwickelt, wie die gefährdeten demokratischen und sozialen Grundlagen unserer Gesellschaft bewahrt werden könnten. Jens Kersten, Prof. Dr., geb. 1967, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Claudia Neu, Prof. Dr. ,geb. 1967, Professorin für Allgemeine Soziologie an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach. Berthold Vogel, PD Dr. disc. pol. ist Soziologe und Wissenschaftler und Forschungsprojektleiter im Arbeitsbereich Die Gesellschaft der Bundesrepublik am Hamburger Institut für Sozialforschung sowie seit 2011 Direktor des Soziologischen Forschungsinstituts (SOFI) an der Universität Göttingen. Er lehrt als Privatdozent an der Universität Kassel und ist seit 2008 Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen in der Schweiz. Seine Arbeitsschwerpunkte sind politische Soziologie sozialer Ungleichheit, Wandel der Arbeitswelt und die Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates.
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Intro -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- 1 Einleitung -- A. Georg Jellinek als Klassiker der Staatslehre -- I. Vermittlung von Faktizität und Normativität als kontinuitive Herausforderung der Staatslehre -- II. Argumentative Offenheit und bleibender Wert der »erklärten Gattungstypen« -- III. Etatismus als Tradition der deutschen Staatsrechtslehre -- B. Gang der Untersuchung -- 1. Teil: Historische Bedingungen des Neuansatzes Georg Jellineks in der Methoden- und Staatslehre -- 2 Georg Jellineks soziale und politische Grunderfahrung -- A. Liberale Familientradition -- B. Antisemitische und akademische Diskriminierung -- C. Mythos von Heidelberg -- 3 Methodenangebot und Staatsbegriff des staatsrechtlichen Positivismus -- A. Rezeptionsbrüche und Rezeptionslinien: Wilhelm Eduard Albrecht -- I. Methodenangebot und Staatsbegriff in Albrechts »Rezension« -- II. Rezeptionsbrüche zwischen Albrecht und Jellinek -- III. Rezeptionslinien zwischen Albrecht und Jellinek -- 1. Jellineks Polemik gegen Hermann Rehm im Lippischen Thronstreit -- 2. Jellineks Auseinandersetzung mit der »Objektstaatslehre« I: Neopatrimonialismus (Max von Seydel, Conrad Bornhak) -- 3. Jellineks Auseinandersetzung mit der »Objektstaatslehre« II: Anstaltsstaat (Otto Mayer) -- B. »Unser aller Meister«: Carl Friedrich von Gerber -- I. »Ueber öffentliche Rechte« (1852) -- II. »Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechts« (11865, 21869) -- C. Geschätzter Antipode: Paul Laband -- I. Staatsrecht und Politik: Die methodische Verortung des Zweckbegriffs -- II. Wissenschaftsstrategischer Einsatz der Zwei-Seiten-Lehre -- III. Politische Funktion des Verhältnisses der staatsrechtlichen Metaebene zur Verfassungsinterpretation am Beispiel des Staatsbegriffs -- 4 Allgemeine Staatslehre um die Jahrhundertwende.
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