Das uneingelöste Versprechen: 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 53, Heft 2, S. 96-102
ISSN: 0006-4416
Die Verfasser argumentieren, dass die Ausgestaltung menschenrechtlicher Schutz- und Durchsetzungsinstrumente vor allem auf UN-Ebene bisher nicht mit den begrüßenswerten Entwicklungen im standard setting Schritt halten konnte. Praktisch jeder Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird in den Ländern dieser Welt nahezu täglich verletzt. Eine Aufzählung dieser Menschenrechtsverletzungen - von Abu Ghraib bis Guantanamo - wäre ebenso unerfreulich wie unergiebig. Überall auf diesem Globus werden Menschenrechte nur allzu leicht gering geachtet oder mit Füßen getreten. Das gilt insbesondere für die Entwicklungen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Seither muss nicht mehr nur von Defiziten im Menschenrechtsschutz, sondern sogar von Rückschritten gesprochen werden. Es zeigt sich, so die These, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in ihrer Bedeutung und in ihrer Aussagekraft nach wie vor von großer Relevanz ist, dass sie zu Recht als das menschenrechtliche Grundlagendokument bezeichnet werden kann, aus dem das anhaltende Engagement für die Menschenrechte bis heute seine Kraft und Inspiration bezieht. (ICF2)