Intellektuelles Kapital messen, bewerten und steuern
In: Sozialwirtschaft: Zeitschrift für Führungskräfte in sozialen Unternehmungen, Band 22, Heft 1, S. 18-21
ISSN: 2942-3481
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In: Sozialwirtschaft: Zeitschrift für Führungskräfte in sozialen Unternehmungen, Band 22, Heft 1, S. 18-21
ISSN: 2942-3481
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 58, S. 6-8
ISSN: 0342-5592
In: Internationale Hochschulschriften Band 636
Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen der Kostendisparitäten im Bereich der stationären Erziehungshilfe in Deutschland. Es wird anfangs im Rahmen einer Voruntersuchung der Frage nachgegangen, ob bei einem Vergleich der Bundesländer bedeutsame Unterschiede bei den durchschnittlichen Kosten für stationäre Heimerziehung je Fall nachweisbar sind. Diese Frage ist bedeutsam, da ausgehend von den Regelungen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die anspruchsberechtigten Kinder, Jugendlichen und deren Familien, unabhängig von dem Bundesland, in dem sie leben, einen gleichwertigen Anspruch auf Erziehungshilfen haben. Eingebettet wird die Forschungsfrage nach der Nachweisbarkeit sowie nachfolgend nach den Ursachen für Kostendisparitäten in eine anfängliche Analyse der bedeutsamsten Theorien zum Dritten Sektor, wobei insbesondere die aktuellen Rahmenbedingungen und Paradigmenwechsel im Untersuchungsfeld der stationären Erziehungshilfe als Teil des Dritten Sektors analysiert werden. Es geht insbesondere darum, die vorhandenen Ordnungsstrukturen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu entschlüsseln. Die Ursachenanalyse zu den Kostendisparitäten erfolgt dann im Rahmen eines Ländervergleichs zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Thüringen. Insbesondere die landesspezifischen, institutionellen Rahmenbedingungen und korporatistischen Strukturen werden, bezogen auf das Untersuchungsfeld der stationären Hilfen zur Erziehung, miteinander verglichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung zu den Verhandlungen von Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach §§ 78 a - g SGB VIII in die Ursachenforschung mit einbezogen. Im Ergebnis wird deutlich, dass ein Mehr an Wettbewerb wie etwa durch privatgewerbliche Träger sowie durch eine kleinteilige und heterogene Einrichtungslandschaft, zu niedrigeren Heimunterbringungskosten führen kann. Niedrige Preise bedingen in der Regel niedrigere Gehälter. Anhaltende Rationalisierungsbestrebungen der Öffentlichen Hand können aufgrund nachweisbarer Macht-Asymmetrien auf kommunaler Ebene zu einem niedrigeren Gehaltsniveau bei den Beschäftigten inden Hilfen zur Erziehung führen. Qualitätseinbußen könnten hier die Folge sein. In diesem Zusammenhang haben freie, private und kommunale Verbände eine gemeinsame Chance, durch eine kontinuierliche und vor allem durch eine gemeinsame und vor allem verbandsübergreifende Interessenvertretung, einer solchen, für den Hilfeadressaten negativen, Tendenz entgegenzuwirken. Den Landesrahmenverträgen nach § 78 f SGB VIII kommt dabei bezogen auf ihre vom Gesetzgeber gewollte Befriedungsfunktion eine besondere Bedeutung zu.
In: Schriften zu Transformationen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft Band 1
In: Ifo-Studien zur Finanzpolitik 56
Dem Gutachten über die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Existenzgründungspolitik sowie der mit öffentlichen Mitteln geförderten Unternehmensgründungen basierte neben ausgiebiger Literaturanalyse und zahlreichen Expertengesprächen vor allem auf Modellrechnungen und einer Befragung von Existenzgründeren. Die Ergebnisse lagen in den Bereichen alternativer Finanzierungsstrukturen von Unternehmensgründungen und deren Auswirkungen auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Insgesamt wurde festgestellt, daß die Eigenkapitalhilfen das Gründungsgeschehen positiv beeinflußt haben. Dabei fällt der Mitnahmeeffekt vergleichsweise niedrig aus. Ohne Berücksichtigung der staatlichen Regiekosten verhält sich die Eigenkapitalhilfe während ihrer Laufzeit für die öffentlichen Haushalte tendenziell positiv. Aufgrund ihres niedrigen Volumens kann die Eigenkapitlahilfe keine nennenswerte Beeinträchtigung der Geldpolitik der Bundesbank unterstellt werden. Die Eingenkapitalhilfe ist vor allem dann von entscheideneder Bedeutung, wenn ohne eine Förderung ein suboptimales Startniveau der Gründung realisiert würde. Es sind keine signifikanten Erfolgsunterschiede zwischen Geförderten und nicht Geförderten zu erkennen.