Zu Fragen der Finanzierbarkeit einer Grundrente für das Alter
In: Grundrente in Deutschland, S. 61-97
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In: Grundrente in Deutschland, S. 61-97
Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, künftig im Steuer- und Sozialrecht verstärkt zu berücksichtigen, dass Eltern einen erheblichen Aufwand für den Lebensunterhalt und die Erziehung der Kinder tragen. Dazu wäre die Erhöhung monetärer und realer Transferleistungen zugunsten der Kinderbetreuung und Kindererziehung der richtige Weg. Die Verfassung gebietet es, die knappen öffentlichen Mittel dort einzusetzen, wo der Bedarf der Familien am größten ist. Dem würde eine Erhöhung des Bundeserziehungsgeldes entsprechen. Zudem fordert der Gleichberechtigungsgrundsatz, dass alle Familien an der Förderung teilhaben und zugleich der Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegen gewirkt wird. Deshalb sollte mit monetären oder realen Transferleistungen die Ausweitung der professionellen Kinderbetreuung, auch in Kindergärten und Schulen, gefördert werden. Um Finanzierungsspielräume für die Familienpolitik zu schaffen, empfiehlt es sich, die im Steuer- und Sozialrecht verankerten und verfassungsrechtlich nicht gebotenen Abgabenerleichterungen für nicht oder eingeschränkt erwerbstätige Ehepartnerinnen oder Ehepartner abzubauen.
BASE
In: DIW-Wochenbericht: Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Band 63, Heft 29, S. 481-486
ISSN: 1860-8787
"Unter dem Eindruck der angespannten finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte und um die prognostizierten, durch den demographischen Wandel bedingten Finanzierungsprobleme bewältigen zu können, werden Wege zur Entlastung des Alterssicherungssystems gesucht. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion mutet es eigenartig an, daß nicht versucht wird, den langfristig vorausgesagten Finanzierungsengpässen mit gezielten Systemanpassungen zu begegnen. Ein Ansatzpunkt hierfür wäre die schon seit langem diskutierte Alterssicherung verheirateter Frauen, die nach wie vor durch die Hinterbliebenenversorgung abgesichert werden. Es erscheint durchaus vertretbar, bestimmte Gruppen von Ehepaar-Haushalten mehr als bisher an der Finanzierung der hohen Ausgaben für die Witwenrenten zu beteiligen. Dadurch könnten die übrigen Beitragszahler erheblich entlastet werden. Außerdem würden dadurch finanzielle Mittel anfallen, die voraussichtlich gebraucht werden, um die Kindererziehungszeiten bei der Rente angemessener zu berücksichtigen, wie dies nach dem Urteil des Verfassungsgerichts erforderlich wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: DIW-Wochenbericht, Band 63, Heft 29, S. 481-486
"Unter dem Eindruck der angespannten finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte und um die prognostizierten, durch den demographischen Wandel bedingten Finanzierungsprobleme bewältigen zu können, werden Wege zur Entlastung des Alterssicherungssystems gesucht. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion mutet es eigenartig an, daß nicht versucht wird, den langfristig vorausgesagten Finanzierungsengpässen mit gezielten Systemanpassungen zu begegnen. Ein Ansatzpunkt hierfür wäre die schon seit langem diskutierte Alterssicherung verheirateter Frauen, die nach wie vor durch die Hinterbliebenenversorgung abgesichert werden. Es erscheint durchaus vertretbar, bestimmte Gruppen von Ehepaar-Haushalten mehr als bisher an der Finanzierung der hohen Ausgaben für die Witwenrenten zu beteiligen. Dadurch könnten die übrigen Beitragszahler erheblich entlastet werden. Außerdem würden dadurch finanzielle Mittel anfallen, die voraussichtlich gebraucht werden, um die Kindererziehungszeiten bei der Rente angemessener zu berücksichtigen, wie dies nach dem Urteil des Verfassungsgerichts erforderlich wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 58, S. 279-286
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 39, Heft 7, S. 145-149
ISSN: 0038-609X
Die Autorin schlägt steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen vor, die darauf abzielen, "daß die familienpolitisch orientierten Regelungen im Transfersystem weniger, als das heute der Fall ist, am Tatbestand der Ehe ausgerichtet sind und die - nicht immer auf die Ehe beschränkte - Leistung der Kindererziehung stärker begünstigt wird. Dies würde dem Ziel, die Betreuung der jüngeren Kinder in der Familie zu fördern, besser entsprechen und die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht mehr wie heute diskriminieren. Es würde ein Anreiz dafür entstehen, daß sich die gesellschaftlich notwendige Arbeit gleichmäßiger auf Männer und Frauen verteilt und verheiratete Frauen häufiger berufstätig werden." (IAB2)
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 57, S. 167-171
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 57, S. 575-582
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 49, Heft 41, S. 505-510
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 47, Heft 20, S. 209-216
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 46, Heft 14, S. 159-166
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 45, Heft 1, S. 1-5
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 44, Heft 21, S. 175-180
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 43, Heft 48, S. 449-453
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 40, S. 257-261