The Ryukyus on the Eve of Reversion
In: Pacific affairs: an international review of Asia and the Pacific, Band 45, Heft 1, S. 1
ISSN: 1715-3379
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In: Pacific affairs: an international review of Asia and the Pacific, Band 45, Heft 1, S. 1
ISSN: 1715-3379
In: Pacific affairs, Band 45, Heft 1, S. 1
ISSN: 0030-851X
In: Pacific affairs, Band 45, S. 1-20
ISSN: 0030-851X
In: The Economic Journal, Band 74, Heft 296, S. 946
In: The journal of economic history, Band 24, Heft 3, S. 397-398
ISSN: 1471-6372
World Affairs Online
In: Sozialwirtschaft: Zeitschrift für Führungskräfte in sozialen Unternehmungen, Band 22, Heft 4, S. 32-33
ISSN: 2942-3481
In: Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts, S. 9-189
Das vorliegende Forschungsvorhaben hatte die Evaluierung der Umsetzung und insbesondere der Wirkungen des im Jahr 2005 beschlossenen österreichischen Behindertengleichstellungspaketes (BGBl. I Nr. 82/2005) zum Ziel. Weiters werden in der Studie die verfassungsrechtliche Anerkennung der Gebärdensprache (Art. 8 Abs. 3 B-VG, eingeführt durch BGBl. I Nr. 81/2005) und das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 90/2006), mit dem benachteiligende Bestimmungen in Berufsgesetzen beseitigt wurden, berücksichtigt.
Die Studie insgesamt wurde von folgender Fragestellung geleitet: "Welche Wirkungen haben die gesetzlichen Bestimmungen im Behindertengleichstellungspaket auf die davon betroffenen Menschen, Organisationen und Unternehmen?"
Methodisch wurden 45 qualitative Leitfadeninterviews mit VertreterInnen unterschiedlicher Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die entweder direkt von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind oder gut über die Wirkungen urteilen können, geführt. Weiters wurden 687 SchlichtungswerberInnen und 220 SchlichtungspartnerInnen mittels eines quantitativen Erhebungsinstruments zu Aspekten und Wirkungen der Schlichtungsverfahren befragt
Aus den Ergebnissen der vorliegenden Evaluierung lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten, die in den jeweiligen Kapiteln näher erläutert sind.