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19 Ergebnisse
Sortierung:
In: fundamenta iuris Bd. 10
In: Strafrecht: Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss 2
In: JuristenZeitung, Band 70, Heft 11, S. 568
SSRN
Working paper
In: fundamenta iuris 7
Wie die Redeweise 'Vater Staat' schon andeutet, zeichnet sich das politische Denken in Deutschland durch besondere Staatsbezogenheit aus. In den letzten Jahrzehnten ist Namentlich durch den Kollaps der Sozialsysteme das Bewusstsein dafür gewachsen, dass der Staat nicht all das leisten kann, was von ihm erwartet wird. Überhaupt scheint hoheitliches DurchSetzen staatlicher Ge- und Verbote nur noch begrenzt zur Steuerung von Verhalten zu taugen. Als Alternative zeichnet sich ab, auf Methoden der Kontextsteuerung überzuwechseln. Bestandteil dessen ist es, mit den maßgeblichen Akteuren in Verhandlungen zu treten, um das Erreichen der nötigen Zielvorgaben im Wege der Selbstverpflichtung zu gewährleisten. So treten neben das demokratisch legitimierte Parlament Entscheidungsgremien, in denen private Akteure zu einer privilegierten Teilhabe an der RechtsSetzung gelangen. Darin liegt der Keim eines Prozesses der Entstaatlichung, bei dem noch offen ist, ob er eine gleichwertige Legitimität und Leistung aufweisen wird, die den modernen demokratischen Rechtsstaat auszeichnen. Die Beiträge sind verfasst von W. Fach, V. Mehde, R. Brinktrine, R. Harzer und H. Goerlich. Es handelt sich um Vorträge, die auf der dritten Sommerakademie des Instituts für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät Leipzig (www.apiuris.de) gehalten wurden. Den hier ebenfalls mit abgedruckten Diskussionsberichten lässt sich die deutliche Skepsis der Teilnehmer der Sommerakademie entnehmen, ob durch die geschilderten Phänomene der Entstaatlichung nicht die Fähigkeit zu unparteilicher Streitschlichtung Schaden nimmt