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Zum Problem des kritischen Relativismus -- Thesen zu einem kritischen Relativismus in der Rechtsphilosophie -- Zur Kritik des rechtsphilosophischen Utilitarismus -- Der Legalitätsbegriff -- Kritik in strafrechtlicher und rechtsphilosophischer Sicht -- Thesen für eine Analyse des Menschenbildes im Recht -- Universalität und Totalität -- Zur Rechts- und Staatsphilosophie der geordneten Anarchie -- Der Rechtsstaat und die Staatsphilosophie der geordneten Anarchie -- Ordnung und Gesellschaft -- Die geordnete Anarchie als philosophisches Leitbild des freiheitlichen Rechtsstaats -- Spezialprobleme der Juristischen Logik -- Die Reine Rechtslehre von Hans Kelsen und die formallogische Rechtfertigung der Kritik an dem Pseudoschluß vom Sein auf das Sollen -- Zum Problem der logischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der juristischen Kausalitätslehre -- Zur logischen Analyse der Kausalitätsformel im Strafrecht -- Zur Problematik juristischer Definitionen -- Zur Lehre von den Kontrapositionsschlüssen -- Bemerkungen zur logischen Analyse einiger rechtstheoretischer Begriffe und Behauptungen -- Rechtslücke und Rechtsgeltung -- Sonderfragen -- Phänomenologische Aspekte der Strafrechtsphilosophie von Kant und Hegel -- Prinzipien der Reinen Rechtslehre -- Das Verhältnis zwischen der Europäischen Menschenrechts-Konvention und dem Grundgesetz -- Quellenverzeichnis.
Materielles Strafrecht -- Grundlagenprobleme -- Rechtfertigung oder Abschaffung des Strafrechts? -- Die zentrale Bedeutung des Schutzgedankens für den Zweck der Strafe -- Abschied von Kant und Hegel -- Der Handlungsbegriff des Finalismus als methodologisches Problem -- Rechtsphilosophische und rechtspolitische Probleme des Sexualstrafrechts -- Sozialkongruenz und Sozialadäquanz im Strafrechtssystem -- Anarchistenterror gegen Strafrechtsreform -- Probleme des Allgemeinen Teils -- Zum Begriff der Gesetzeskonkurrenz -- Die Verpflichtung des Rechtsstaats zur Verjährungsverlängerung -- Probleme des Besonderen Teils und des Nebenstrafrechts -- Der neue Straftatbestand des Friedensverrates -- Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale beim Staatsgeheimnisbegriff -- Strafrechtliche Abwehr des Neo-Nationalsozialismus -- Der Anwendungs- und Zumessungsbankrott bei der Bestrafung von Schwangerschaftsunterbrechungen - 5 DM für eine Abtreibung? -- Probleme der Strafzumessung bei Diebstahl, Einbruch und Raub -- Psychologische Vereinfachungen und strafrechtiche Folgerungen bei der Auslegung der Bestechungstatbestände -- Der Eigentumsvorbehalt bei der Waren- und Wertpapierverschleuderung im Konkursstrafrecht -- Aktuelle Probleme des Konkursstrafrechts -- Zur Strafbarkeit irreführender Werbeangaben -- Formelles Strafrecht -- Die Verletzung von Denkgesetzen als Revisionsgrund -- Beweisverbote im Strafprozeß -- Rechtliche Probleme der Vorbeugehaft -- Presseschutz im Strafprozeß -- Quellenverzeichnis.
In: Demokratie und Rechtsstaat [1]
In: Politik und Moral: Entmoralisierung des Politischen?, S. 58-65
Der Grenzbereich von Rechts- und Moralnormen wird anhand von Beispielen aus dem juristischen Bereich diskutiert. Der Autor geht davon aus, daß der politische Praktiker bei der Entscheidung über rechts- und justizpolitische Angelegenheiten stets auch moralisch gefragt ist. Anhand eines Beispiels aus Hamburg wird der moralische Aspekt bei der Gewährung von Gefangenenurlaub erörtert. Die konkrete Anwendung von Normen der Moral zeigt sich der Darstellung zufolge z. B. bei Gnadenentscheidungen, denen ein hohes Entscheidungsrisiko anhaftet. Es wird der Schluß gezogen, daß die Rechtslage bei der Behandlung von Hungerstreikenden umstritten ist. Der Angriff J. P. Sartres 1975 gegen den Verfasser wegen der Haftbedingungen der Terroristen wird als eine moralische Konfrontation gerichtet gegen politische Praxis gedeutet. (KG)
In: Fragen zu Frieden und Krieg: Ringvorlesung Kölner Wissenschaftler, S. 151-164
Ausgehend von dem 'Abkommen zur Verhinderung von Atomkriegen', das 1973 zwischen der Sowjetunion und den USA abgeschlossen wurde, stellt der Autor das geltende System der internationalen Menschenrechte vor und diskutiert rechtliche Aspekte der internationalen Aufrüstung und der Bemühungen um Wahrung der Menschenrechte. Er kommt zu dem Schluß, daß die Wirkung atomarer Kampfmittel die Menschenrechte in so extremer Weise verletzt, daß nicht nur die Verwendung, sondern bereits die Androhung ihrer Verwendung rechtswidrig ist und eine Berufung auf das Repressalienrecht ebenso wie auf das Selbstverteidigungsrecht wegen extremer Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips unzulässig ist. (KA)
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 21, Heft 4, S. 278-282
ISSN: 0459-1992
In: Kölner Universitätsreden [N.F.], 52