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In: Recht der Nachhaltigen Entwicklung 22
In: Recht der nachhaltigen Entwicklung 22
Auf der Suche nach Lösungen für die drängenden umweltpolitischen Fragen der Gegenwart liefert Nachhaltigkeit einen Kompass, der sich in den letzten Jahrzehnten schrittweise zu einem gesellschaftlich anerkannten Orientierungspunkt verdichtet hat. Über das internationale und europäische Recht ist er in die nationale Rechtsordnung transportiert worden und durchzieht dort weite Bereiche des nationalen Verwaltungsrechts. Gleichwohl ist sein Gehalt weiterhin unklar. Gerade bei der konkreten, praktischen Anwendung treten Unsicherheiten offen zutage: Welchen inhaltlichen Gehalt besitzt die Nachhaltigkeit auf verwaltungsrechtlicher Ebene? Welche Anforderungen stellt sie an die Rechtsanwendung? Wie und wohin steuert sie das Verwaltungsrecht? Diesen Fragen geht Martin Kment nach und sucht hierzu Anlehnung im Recht Neuseelands. Das auf nachhaltiges Management ausgerichtete Umwelt- und Ressourcenschutzrecht des am anderen Ende der Welt gelegenen Staates liefert den Kontrastpunkt, um über die Präzisierung und Optimierung des Nachhaltigkeitsansatzes in Deutschland nachzudenken.
In: Schriften zum Infrastrukturrecht 9
In: Schriften zum Infrastrukturrecht 2
In: Schriften zum Infrastrukturrecht 1
Hauptbeschreibung: Die trennende Wirkung nationaler Grenzen schwindet durch die globale Komplexität vielfältiger Regelungsgegenstände. Der Staat ist angehalten, auf die variantenreich gestalteten grenzüberschreitenden Sachprobleme adäquat zu reagieren. Dabei ist die hoheitliche Aufgabenerfüllung zwangsläufig an einen instrumentellen Rahmen gekoppelt, der auf der Ebene des Verwaltungsrechts in Gestalt bestimmter Handlungsformen zur Verfügung steht. Martin Kment legt dar, wie die klassischen Bauformen des deutschen Verwaltungsrechts für ein grenzüberschreitendes Miteinander und rücksichtsvolles Ne
In: Beiträge zur Raumplanung 224
In: JuristenZeitung, Band 78, Heft 23, S. 1087
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 51, Heft 4, S. 559-590
ISSN: 1865-5211
Abstract
In the last five years (2014– 2018) judgements of the German Federal Administrative Court (Bundesverwaltungsgericht) have significantly influenced the German planning law (Baugesetzbuch). This article provides a representative overview of these decisions. It also explains their influence on the German planning law with a particular emphasis on the law of urban landuse planning (Bauleitplanung) and building consents (Baugenehmigung). The article also takes into account some decisions of the German Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) as well as the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof). Both courts have adjudicated on compensation for expropriation. Furthermore, the German Federal Constitutional Court has given advice on the preservation of deficient plans whereas the German Federal Court of Justice also delivered judgements on urbanistic contracts.
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 50, Heft 1, S. 127-140
ISSN: 1865-5211
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 142, Heft 2, S. 247
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 131, Heft 15
ISSN: 2366-0651
In: Management von Unsicherheit und Nichtwissen, S. 285-308
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 130, Heft 9
ISSN: 2366-0651