Bürgergeld und aktivierende Arbeitsmarktpolitik – ein Paradigmenwechsel?
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 9
ISSN: 1864-8029
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In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 9
ISSN: 1864-8029
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 5
ISSN: 1864-8029
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 63, Heft 4, S. 157-165
ISSN: 0490-1630
"Vor drei Jahren - im April 2011 - konnten ärmere Familien erstmalig Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Rund 2,5 Mio. bedürftige Kinder aus Familien mit Hartz IV, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Sozialhilfe sollten davon profitieren. Das Paket wurde von der damaligen Bundessozialministerin Ursula von der Leyen geschnürt - als Reaktion auf das Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2010. Darin wurde u. a. gerügt, dass der kinderspezifische Bedarf in den Regelsätzen nicht genau ermittelt worden sei. Im Folgenden wird zunächst der verfassungsrechtliche Anlass für das Paket dargestellt. Danach geht es um die Umsetzung in die einfachgesetzliche Rechtslage des SGB II und auch um Entscheidungen der Sozialgerichte zu einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom März 2013 zur Existenzsicherung von Kindern. Alsdann erfolgt noch ein kurzer Blick auf die ersten Erkenntnisse zu Art und Umfang der Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 59, Heft 6, S. 237-241
ISSN: 0003-7648
"Die Arbeitsmarktpolitik hat seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einen erheblichen strukturellen Wandel durchgemacht. Setzte sie mit dem frühen AFG noch in erster Linie strategisch am Objekt 'Arbeitsmarkt' an, ist sie nun im Wesentlichen auf das Individuum, den Arbeitslosen ausgerichtet. Am deutlichsten wird dies bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die mit ihren Mitteln keinerlei Beeinflussung des Arbeitsmarktes mehr intendiert, sondern die Arbeitslosigkeit durch Aktivierung des Einzelnen zu überwinden sucht. In der Folge hat sich auch das Sanktionensystem für den Fall der Verletzung von Obliegenheiten durch die Arbeitslosen verändert. Es ist deutlich differenzierter geworden und reagiert nunmehr in besonderem Maße auf fehlende oder nachlassende Aktivitäten des Arbeitslosen oder Hilfebedürftigen, das verwirklichte Risiko zu überwinden bzw. von staatlichen Transferleistungen 'unabhängiger' zu werden. Diese Abhängigkeit zwischen normativer Ausgestaltung und herrschender Arbeitsmarktpolitik, aber auch das Verhältnis von gesetzlichen Veränderungen und Umsetzung durch die Leistungsträger sollen im Weiteren aufgezeigt werden. Dabei wird zunächst die Veränderung der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung vom AFG zum SGB III sowie später zum SGB II kurz dargestellt (II. Entwicklung). Alsdann folgt ein Abgleich der arbeitsmarktpolitischen Veränderungen mit der normativen Entwicklung der Sperrzeittatbestände der Arbeitslosenversicherung und des sanktionsbedingten Wegfalls bzw. der Absenkung des Alg II (III. Wandel). Schlussendlich wird zur Abrundung der Frage nachgegangen, welchen Einfluss Arbeitsmarktpolitik und die dadurch gewonnene normative Ausgestaltung auf die Umsetzungsprozesse der Verwaltung haben und ob Sanktionen die ihnen intendierte Wirkung entfalten (IV. Wirkungen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 7
ISSN: 1864-8029
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 4
ISSN: 1864-8029
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 57, Heft 5, S. 192-198
ISSN: 0490-1630
"Seit einer Gesetzesänderung, die mit dem 7. SGB-III-Änderungsgesetz eingeführt wurde, ist es möglich, dass ältere Hartz-IV-Empfänger auch dann vorzeitig in Rente geschickt werden dürfen, wenn sie (lebenslang) Abschläge bei ihrem Altersruhegeld hinnehmen müssen. In diesem Zusammenhang ist von 'Zwangsverrentung' die Rede. Anders als zunächst geplant, ist die vorzeitige Aussteuerung aus dem Hartz-IV-System jetzt aber nicht mit 60, sondern erst mit 63 Jahren möglich. Und: Nicht alle 63-Jährigen müssen vorzeitig und mit Abschlägen in Rente gehen. Im Folgenden wird aufgezeigt, unter welchen Bedingungen ältere Bezieher von Arbeitslosengeld II von den Leistungsträgern (nicht) zur Beantragung einer gesetzlichen Rente aufgefordert werden dürfen und wie sich hier der Rechtsschutz für die Betroffenen gestaltet." (Textauszug)
In: Nomos-Kommentar
Der neue Handkommentar setzt hier an und schafft neue Standards. Ausgehend vom BVG und der dazu entwickelten Dogmatik bietet er grundlegende, neue Systematisierungs- und Interpretationsansätze und enthält paragrafengenaue Kommentierungen der wichtigsten Regelungen vom BVG bis zum ZDG.
In: NomosPraxis
Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist nach einem langen und sehr intensiven Diskussionsprozess verkündet. Es stellt das Recht der Sozialen Entschädigung mit dem SGB XIV auf neue Grundlagen. Auch die nicht in das SGB integrierten Gesetze mit Entschädigungsregeln richten sich zukünftig nicht mehr am BVG, sondern am SGB XIV aus. Das Handbuch erläutert die geänderten Zuständigkeiten und führt in die neue Systematik ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Neuausrichtung der Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, verbunden mit z. B. dem Instrument der schnellen Hilfen und dem erleichterten Verfahren. Aber auch die Verzahnung der Entschädigungsleistungen mit denen nach dem SGB V, VII und XI sowie die Besitzstandsschutzregelungen für Leistungsberechtigte, die bisher schon Entschädigungsleistungen beziehen (nach dem BVG, OEG, IdSG, HHG pp), werden einführend erläutert. Besonders hilfreich ist die Synopse, die ausgehend von den Normen des BVG, OEG, IfSG und ZDG diesen entweder die neuen Vorschriften des SGB XIV oder sich aus einzelnen Artikeln des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ergebende Änderungen gegenüberstellt. Sie erleichtert den Nutzern auch das Bestimmen der jeweiligen aktuellen Rechtslage, was durch das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen - vom 1. Juli 2018, also rückwirkend, bis zum 1. Januar 2024 - z. T. recht kompliziert ist. Das ideale Einstiegswerk schafft Orientierung und bietet aktuellen und künftigen Rechtsanwendern Sicherheit im aktuellen und neuen Recht. (Verlagswerbung)
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 12
ISSN: 1864-8029
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 11
ISSN: 1864-8029
In: Nomos-Kommentar
In: Beck-online
In: Bücher