Justizvollzug zwischen Zwang und Selbstbestimmung: Erfahrungen aus der Vollzugspraxis eines Anstaltsleiters
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 13, Heft 1, S. 47-54
ISSN: 1862-7080
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In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 13, Heft 1, S. 47-54
ISSN: 1862-7080
In: Schriftenreihe Kriminalpädagogische Praxis Bd. 19
In: Schriftenreihe Kriminalpädagogische Praxis 16
In: Schriftenreihe Kriminalpädagogische Praxis 15
In allen Ländern fährt ein in die Defensive geratener Strafvollzug schon seit Jahren seine Risikobereitschaft drastisch zurück. An dieser Entwicklung hat der Strafvollzug selbst Anteil. Häufig genug spielt er in der Öffentlichkeit die "Angstkarte" aus und wirbt mit Sicherheitsargumenten für seine materielle Ausstattung und zusätzliche Investitionen. In Zukunft kann es aber so nicht weiter gehen. Nicht nur wegen der Knappheit der Ressourcen, sondern vor allem weil der Strafvollzug ohne die Bereitschaft zu Risiken seine Mission nicht erfüllen kann. Wenn der Strafvollzug für die Sicherheit der Bevölkerung effektiv sorgen will, muss er über seinen unmittelbaren Verantwortungsbereich hinaus blicken. Er darf sich nicht auf das Wegsperren beschränken, sondern muss an die Zeit nach der Entlassung denken. Er muss bereit und in der Lage sein, Risiken so zu kalkulieren, dass aus ihnen Chancen und keine Gefahren für die Gesellschaft entstehen. Andernfalls ist seine Erstarrung programmiert. Dann heißt es wirklich nur noch: Hauptsache ist, dass nichts passiert ... (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)