Soziologische Dimensionen der Identität: strukturelle Bedingungen für die Teilnahme an Interaktionsprozessen
In: Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung
In: Fachbuch
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In: Schriftenreihe 7
In: Kindheiten 5
In: Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung
In: Studien und Berichte 3
In: Reiche, kluge, glückliche Kinder? Der UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland., S. 146-161
In: Flüchtlingskinder in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte. Kindeswohl oder Ausgrenzung?, S. 48-59
Die Abwehr zuwandernder Kinder, die vor Krieg und Verfolgung flüchten oder dem Elend in ihrem Herkunftsland entrinnen wollen, bringt viele europäische Staaten an den Rand des menschenrechtlich Zulässigen und in vielen Fällen sogar zu Handlungen und Maßnahmen, die mit den Menschenrechten der Kinder, die in der Kinderrechtskonvention niedergelegt wurden, nicht vereinbar sind. Seit der durch die Konvention eingesetzte UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Einhaltung der Rechte der Kinder in den Vertragsstaaten überwacht, hat dieser Ausschuss der Behandlung der Flüchtlingskinder größte Aufmerksamkeit zugewandt. Bereits im ersten Bericht aus Schweden, der dem Ausschuss eingereicht wurde, waren mehrere Seiten den Flüchtlingskindern gewidmet. Auch in den "Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses", den "Concluding Observations", in denen der Ausschuss seine Beanstandungen und Empfehlungen niederlegt, spielen sie eine große Rolle. Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Situation unbegleiteter, von ihren Eltern getrennten Flüchtlingskinder, über die Allgemeinen Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen ("General Comment") zu unbegleiteten Flüchtlingskindern, über Einwanderungsgesetze und Kinderrechte sowie über die Probleme, denen der Ausschuss eine besondere Aufmerksamkeit widmet. (ICI2).
In: Flüchtlingskinder in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte: Kindeswohl oder Ausgrenzung?, S. 48-59
Die Abwehr zuwandernder Kinder, die vor Krieg und Verfolgung flüchten oder dem Elend in ihrem Herkunftsland entrinnen wollen, bringt viele europäische Staaten an den Rand des menschenrechtlich Zulässigen und in vielen Fällen sogar zu Handlungen und Maßnahmen, die mit den Menschenrechten der Kinder, die in der Kinderrechtskonvention niedergelegt wurden, nicht vereinbar sind. Seit der durch die Konvention eingesetzte UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Einhaltung der Rechte der Kinder in den Vertragsstaaten überwacht, hat dieser Ausschuss der Behandlung der Flüchtlingskinder größte Aufmerksamkeit zugewandt. Bereits im ersten Bericht aus Schweden, der dem Ausschuss eingereicht wurde, waren mehrere Seiten den Flüchtlingskindern gewidmet. Auch in den "Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses", den "Concluding Observations", in denen der Ausschuss seine Beanstandungen und Empfehlungen niederlegt, spielen sie eine große Rolle. Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Situation unbegleiteter, von ihren Eltern getrennten Flüchtlingskinder, über die Allgemeinen Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen ("General Comment") zu unbegleiteten Flüchtlingskindern, über Einwanderungsgesetze und Kinderrechte sowie über die Probleme, denen der Ausschuss eine besondere Aufmerksamkeit widmet. (ICI2)
In: Jahrbuch Menschenrechte, Band 2010, Heft JG
ISSN: 2310-886X
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 81, Heft 1, S. 145-162
ISSN: 0340-0255
"Die Konvention über die Rechte des Kindes wurde von 192 Staaten ratifiziert, die ihrer Pflicht, über die Umsetzung der Konvention in ihrem Hoheitsgebiet zu berichten, in hohem Maße nachkommen. Der überwachende Ausschuss für die Rechte des Kindes verfügt jedoch über kaum ein Mittel, um immer noch weit verbreitete Verstöße gegen die Regelungen der Konvention zu ahnden. In vielen Ländern ist ein Wandel in den fundamentalen Einstellungen zum Kind erforderlich. Der Autor sieht den öffentlichen Dialog zwischen Vertragsstaat und kontrollierendem Ausschuss als das angemessenste Mittel, um veränderte Einstellungen und Handlungsweisen voranzubringen, die in den vielfältigen sozio-kulturellen Verhältnissen akzeptiert werden. Praktizierte und vorgeschlagene Verfahren, den Dialog zu stärken, werden abgewogen." (Autorenreferat)
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 81, Heft 1, S. 145-162
ISSN: 0340-0255
The Convention on the Rights of the Child was ratified by 192 states, which meet their obligation of reporting about the implementation of the Convention within their territory to a large extent. However, the monitoring Committee on the Rights of the Child established by the Convention has almost no means by which it can sanction violations of the provisions of the Convention, which still are widespread. In many countries a change of fundamental attitudes towards children is needed. The author argues that the public dialogue of State Party & monitoring Committee is the most appropriate way to promote changed attitudes & practice in various socio-cultural contexts. Applied & proposed procedures of strengthening the dialogue are assessed. References. Adapted from the source document.
In: Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung
In: Zeitschrift für qualitative Bildungs-, Beratungs- und Sozialforschung, Band 5, Heft 1, S. 126-129