Grundfragen der intraföderalen Verwaltungsrechtsvergleichung
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 62, Heft 1, S. 33
ISSN: 2569-4103
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In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 62, Heft 1, S. 33
ISSN: 2569-4103
In: Jus Publicum Band 213
Das Leitbild der Staatsverwaltung hat sich vom Leistungs- zum Gewährleistungsstaat gewandelt. Die Politik setzt dies um, indem sie den Staat durch Privatisierung und Ökonomisierung entlastet, zugleich aber gesellschaftliche Verantwortung stärkt. Diese Entwicklung hat fundamentale Auswirkungen auf die Beziehung des Staates zu den Hochschulen: Die neueren Landeshochschulgesetze schaffen Hochschulräte als Vermittlungsinstanz zwischen Staat, Hochschule und Gesellschaft, verschieben die hochschulinterne Machtbalance zugunsten der Leistungsebene, ersetzen ministeriale Weisungen durch Zielvereinbarungen und sehen z. T. sogar neue Rechtsformen vor. Daniel Krausnick zeigt auf, welche Grenzen die Wissenschaftsfreiheit, das Demokratieprinzip und insbesondere die landesverfassungsrechtlichen Garantien der Hochschulselbstverwaltung solchen Veränderungen von Hochschulpolitik und Hochschulrecht ziehen.
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 102, Heft 3, S. 359-383
ISSN: 0042-4501
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 74
In: Die Integration des modernen Staates: zur Aktualität der Integrationslehre von Rudolf Smend, S. 135-161
Der Autor erörtert die Integrationslehre Rudolf Smends unter dem Aspekt der gegenwärtigen Verfassungsgerichtsbarkeit und der Grundrechtsinterpretation. Er geht der Frage nach, wie sich die Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Grundrechtsinterpret im Lichte dieser Lehre darstellt und in welcher Weise das BVerfG eine Integration bzw. eine Desintegration bewirken kann. Er zeigt ferner, dass es Anzeichen für einen Teilrückzug des BVerfG von seiner Integrationsaufgabe gibt, und diskutiert die möglichen Gründe hierfür sowie die Folgen dieser Entwicklung. Seine Untersuchung beschränkt sich auf die innerstaatliche Rolle des BVerfG und lässt daher europäische Entwicklungen, die die Integrationsfunktion des BVerfG in Frage stellen könnten, bewusst außer Acht. Der enge Zusammenhang zwischen dem BVerfG und der Smendschen Lehre zeigt sich seinen Ergebnissen zufolge auch darin, dass das BVerfG die grundrechtsdogmatischen Vorstellungen Smends weitgehend übernommen hat. Die vom BVerfG geleistete Integration durch eine Grundrechtsinterpretation ist jedoch zwei Gefährdungen ausgesetzt: Zum einen kann sie unfreiwillig teilweise eine Desintegration bewirken; zum anderen führt sie in Abhängigkeit von ihrem Integrationseffekt zu einer Überlastung des BVerfG, welche wiederum zu einem "Teilrückzug" zwingt. Dieser Teilrückzug ist so lange unbedenklich, wie die Integration durch das Zusammenwirken aller Integrationsinstanzen noch gelingt. (ICI2)
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 58, Heft 21, S. 902-907
ISSN: 0029-859X
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 58, Heft 21, S. 902-908
ISSN: 0029-859X
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 96, Heft 2, S. 191-212
ISSN: 0042-4501
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 55, Heft 4, S. 158-159
ISSN: 0029-859X
In: NomosLehrbuch
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 103, Heft 4, S. 513-538
ISSN: 0042-4501
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 58, Heft 21, S. 926
ISSN: 0029-859X
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt, S. 275-299
In: NomosLehrbuch
Das Kommunalrecht zählt zum Pflichtstoff beider juristischer Staatsexamina. Daher behandelt das Lehrbuch das Rechtsgebiet in seiner ganzen Breite. Erörtert werden nicht nur die länderübergreifenden Gemeinsamkeiten des Kommunalrechts, sondern vielmehr auch die spezifischen Einzelheiten im jeweiligen Landesrecht. Den Ausgangspunkt der Ausführungen bilden die Gemeinden. Besonderheiten der Kreise und anderer kommunaler Organisationsformen werden ebenfalls aufgezeigt. Schwerpunkte sind dabei die Stellung der Gemeinden im bundesstaatlichen Gefüge, das Kommunalverfassungsrecht, die Rechte und Pflichten von Bürgern und Einwohnern sowie das Kommunalwirtschaftsrecht. Die 2. Auflage geht auf die jüngsten Kommunalreformen etwa in den Bereichen Bürgerbegehren und kommunale Wirtschaftsbetätigung ein. Kommunalrechtlich bedeutsame Entscheidungen etwa zum Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden durch das BVerfG werden aufbereitet, ferner zur Zulässigkeit kommunaler Bürgerbegehren, zur Bewältigung des politischen Meinungskampfs auf kommunaler Ebene im Wahlkampf und zur Durchsetzung des Neutralitätsgebots sowie zur Benutzung kommunaler Einrichtungen. Neben der eingängigen sprachlichen Darstellung dienen ausformulierte Fallbeispiele sowie Wiederholungs- und Vertiefungsfragen der Veranschaulichung und erleichtern das Verständnis für Rechtsfragen des Kommunalrechts.