"Die heute notwendig einzunehmende weltgesellschaftliche Perspektive hilft, die Konstitution und Zuschreibung von Verantwortung auch in lokalen und regionalen Lebenswelten grundsätzlich besser zu verstehen. Gleichwohl darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die kulturelle und geschichtliche Prägung der Nationalstaaten eine gewisse Beharrungskraft aufweist und noch immer als wichtiger Faktor der Verantwortungsgenerierung zu gelten hat. Auf der Ebene des Rechts stellt sich dieses Problem in besonderem Maße. Die zentrale Frage ist, ob die unterschiedlichen nationalen und kulturell geprägten Rechtssysteme als eigenständige Kommunikationssysteme oder als ein einziges globales Informationssystem zu betrachten sind. Fest steht, dass es zur Zeit keinen Weltstaat und dementsprechend kein Weltrecht gibt. Der Prozess einer wachsenden Globalisierung des Rechts ist allerdings nicht mehr aufzuhalten und bedarf neuer interkultureller Kompetenzen, die eine besondere Einsicht in die Vernetzung und Integration der verschiedenen Rechtskulturen sowie eine verantwortungsbewusste Rechtspraxis erfordern." (Autorenreferat)