Wozu strafen?: Jugendliche richten über Jugendliche
In: Praxis Politik: Zeitschrift für den sozialwissenschaftlichen Unterricht in der Sek I/II, Band 4, Heft 4, S. 18-24
ISSN: 1860-255X
Strafen dienen der Wahrung des Rechtsfriedens und dem Schutz der innerhalb einer Gesellschaft geltenden und anerkannten Rechtsgüter. Das Jugendstrafrecht ist dabei ein besonders sensibles und umstrittenes Terrain. Ziel dieses Unterrichtsbeitrages ist es, zunächst ein Verständnis für die Intention des Strafens zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Strafe nicht nur der Vergeltung dient, sondern für die Rechtsordnung eine vorbeugende Maßnahme darstellt, so wie es die Vereinigungstheorie als greifende Rechtspraxis vorsieht. Vor diesem Hintergrund sollen die Jugendlichen ihre Urteilskompetenz erweitern, indem sie in die Rolle eines Schüler-Richters schlüpfen und für einen konstruierten Fall ein begründetes Urteil finden (Original übernommen).